Altes Signal vor Cranzahl?

  • Hallo Liebe Bimmelbahner,

    ich habe eine Frage an euch.
    Im meinem Oktoberurlaub an der Fichtelbergbahn ist mir folgendes Signal vor Cranzahl aufgefallen.

    Um was handelt es sich hier genau? Einfahrvorsignal, Einfahrsignal oder ein Bahnübergangssicherungssignal ? (ich weiß das es sich hier nicht um den genauen Namen handelt)


    P.S. Meine beiden fehlenden Beiträge von der Preßnitztalbahn und Fichtelbergbahn werden in den nächsten Tagen folgen.

    Mfg 991781-6
    Tobias Marx

    Ehrenamtlicher Mitarbeiter der Bahnwelt Darmstadt-Kranichstein

  • Hallo Tobias,

    das ist das (ehemalige) Einfahrsignal des Bahnhofs Cranzahl.
    Seit wann es außer Betrieb ist, habe ich allerdings auch nicht mitbekommen. Das Ungültigkeitskreuz dürfte gleichzeitig bedeuten, daß die schmalspurige heute "Fichtelbergbahn" genannte Strecke ohne Mitwirkung des Fdl Cranzahl der "DB Erzgebirgsbahn" in den Bahnhof Cranzahl einfährt - und diesen auch verläßt.
    Daraus wiederum müßte dann folgen, daß Fahrten als Zugfahrt in die (ehemaligen) Gütergleise auf der Nordseite des Empfangsgebäudes nicht mehr möglich und zulässig sind. Um dorthin zu gelangen, dürfte heute eine "Absprache-, Schlüssel-, und Rangierorgie" erforderlich sein.

    Wenn jemand den Zeitpunkt der Änderung beitragen könnte, wäre das sehr schön. Auch eine Bestätigung oder Berichtigung meiner Schlußfolgerungen aus dem ungültigen und außer Betrieb gesetzten Signal, sind nicht unwillkommen. Ggf. auch die Angabe des Grundes dafür, der bestimmt ein finanzieller ist (?).


    Gruß
    217 055

    Gruuß

    217 055

  • Glück Auf,

    wie schon richtig geschrieben, handelt es sich dabei um das außer Betrieb befindliche Einfahrsignal "O" des Bf Cranzahl, gelegen am km 0,525 CW. Errichtet wurde es nach 1983 und ersetzte damit das alte Formsignal O mit Negativflügel.

    Die Außerbetriebnahme des Lichtsignals dürfte im Jahre 2005 erfolgt sein, als im Regelspurteil die Ausfahrsignale errichtet wurden und in diesem Atemzuge massive Änderungen an der Hebelbank des mechanischen Stellwerks in Cranzahl eintraten (Außerbetriebnahme aller Riegel, vorallem im Schmalspurteil). Den genauen Zeitpunkt kenne ich aber nicht.

    Das der Fdl Cranzahl heute mit der Schmalspurbahn nichts mehr zu tun hat stimmt so nicht. Er erteilt nach wie vor mit Befehlsstab den Abfahrauftrag und ist bei Bedarf auch für die Freigabe der Schlüsselsperre im Weichenposten 2 zuständig, wenn in den Bereich der Rollwagengrube gefahren werden muss. Fahrstraßen von und nach den schmalspurigen Gütergleisen gibt es aber keine mehr.

  • Hallo Mike,

    besten Dank für Deine Ergänzungen.
    Zwei Fragen verbleiben für mich noch. Vielleicht kannst Du ja zu deren Beantwortung beitragen.

    Der Fdl in Cranzahl ist nach Deiner Aussage weiterhin in die Zugfahrten der "Fichtelbergbahn" eingebunden. Heißt das wirklich, daß der Zugleiter der Fichtelbergbahn mit dem Fdl Cranzahl Zugmeldegespräche führt und der Fdl Cranzahl vor einer Fahrerlaubnis bis Cranzahl seine Zustimmung erteilen muß? Umgekehrt dann deswegen die von Dir genannte Abfertigung des Fichtelbergbahnzuges durch den Fdl Cranzahl nach Übermittlung der Fahrerlaubnis des Zugleiters an den Fdl Cranzahl?
    Außerdem kommt mir gerade noch die Überlegung, daß die Funktion des Zugleiters der "Fichtelbergbahn" ja auch durch den Fdl in Cranzahl wahrgenommen werden könnte, auch wenn ich eigentlich davon ausgehe, daß der Zugleiter im eigenen Haus in Oberwiesenthal zu finden sein wird. Wie ist das denn wirklich?

    Unbedingte Mitwirkung bzw. Schlüsselfreigabe des Fdl Cranzahl ist natürlich immer für die Überquerung der Regelspurgleise in Richtung nördliche Bahnhofsseite erforderlich. Das ist auch ohne betriebliche Mitwirkung dieses Fdl an den Zugfahrten auf der "Fichtelbergbahn" unstrittig.


    Freundliche Grüße
    217 055

    Gruuß

    217 055

  • Glück Auf,

    für die betrieblichen Abläufe auf der CW sind der Zugleiter in Othal und die Zugführer zuständig. Steht eine Zugfahrt nach Othal an, erfolgen die üblichen Meldungen im Zugleitbetrieb zwischen Zugführer und Zugleiter. Hat der Zugleiter die Fahrerlaubnis in Cranzahl erteilt, übermittelt dies der Zugführer dem Fdl Cranzahl mit einem kurz-knackigen "Fertig". Erst dann darf der Fdl Cranzahl die Kelle heben.

    Eine Einfahrt in den Bf Cranzahl erfolgt ohne Mitwirkung des Fdl, da diese quasi autark erfolgt und er dafür nichts zu bedienen hat.

  • Sorry für meine Meinung.
    Da kann man sich diese Prozedur ja auch gleich sparen.
    Ich gehe mal davon aus das der Fdl Cranzahl bei DB Netz seine Zuständigkeit hat.
    Die DB Netz hingegen würde für diese Arbeit des Fdl von der Schmalspurbahn Geld verlangen.
    Ich kann es mir nicht vorstellen das es so ist.

    Gruß von ganz oben, der Bergmensch. 🙋‍♂️

  • Hallo,

    aus eisenbahnbetrieblicher Sicht mutet es merkwürdig an, dass der Zugführer beim Zugleiter die Erlaubnis zum Befahren des Streckenabschnitts einholt, um dann das Erteilen des Abfahrauftrages an den Fdl zu delegieren, der sonst keinerlei weitere Funktion im Zugabfertigungsverfahren haben soll. Das kann ich mir nicht recht vorstellen, denn wie Reiner schrieb, würde sich DB Netz diese Handlung ('Kelle heben') von der Schmalspurbahn bezahlen lassen ... und die Schmalspurbahn würde Geld ausgeben, obwohl der Zugführer den Abfahrauftrag nach Einholen der Erlaubnis selbst erteilen könnte. Dies will für mich nicht so recht in Einklang zu bringen sein.

    Gruß, René

  • Hallo,

    im eisenbahnbetrieblichen Sinne wäre es logischer, dass der Fdl beim Zugleiter die Zustimmung zur Befahrung des Streckenabschnitts einholt (und Zf und Lokpersonal ggf. zur Sicherheit über z.B. Funk mithören), der Zf danach seine Zugfertigmeldung an den Fdl gibt und der Fdl (welcher gleichzeitig die Funktion einer Aufsicht übernimmt) dann mit der Kelle den Abfahrauftrag erteilt. Solches Verfahren ist mir von der anderen Schmalspur- und Nebenbahnen zumindest bekannt.

    Vielleicht hat der Fdl aber auch eine rein nostalgische Funktion bei der Schmalspurbahn in Cranzahl zu erfüllen ... und erteilt den Abfahrauftrag, weil es für die Touristen so in althergebrachter Form einfacher schöner ist. Einen tieferen eisenbahnbetrieblichen Sinn hätte der Abfahrauftrag durch den Fdl aber dann nicht mehr, weil diesen auch der Zf erteilen könnte.

    Aus der Ferne kann ich dies aber schlecht beurteilen. Vielleicht tummelt sich hier im Forum noch ein hauptberuflicher Betriebseisenbahner mit spezifischen Ortskenntnissen, der hier für Aufklärung sorgen könnte? ;)

    Gruß, René

  • Zitat

    Original von rekok73
    Vielleicht tummelt sich hier im Forum noch ein hauptberuflicher Betriebseisenbahner mit spezifischen Ortskenntnissen, der hier für Aufklärung sorgen könnte? ;)

    Hallo nochmal,

    ich selbst habe einen nicht unbedeutenden Teil meiner Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst (Fachrichtung Fahrweg) von 2009 bis 2012 auf Bf Cranzahl verbracht. Die Verfahrensweise ist so wie ich es oben beschrieben habe. Daran hat sich auch 2015 nichts geändert.