Hallo Mike,
die Verfahrensweise an sich habe ich ja auch nicht angezweifelt. Aber in eisenbahnbetrieblicher Sicht hat Alles einen Grund. Kannst Du auch beschreiben warum der Fdl den Abfahrauftrag erteilt und nicht der Zf (welcher die bahnbetriebliche Erlaubnis zur Zugfahrt einholt)? Warum wird für diese Handlung von der privaten Schmalspurbahn extra der DB-Mitarbeiter hinzugezogen? Dies würde mich interessieren. Es ist sicher in der SbV der Schmalspurbahn dargelegt.
Ich habe auch die Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst absolviert. Die Ausbildung begann in den Vorwendewirren des Jahres 1989 und sie war natürlich von mannigfaltigen Umbrüchen geprägt. Damals gab es auch noch keine Fachrichtung, sondern man wurde während der Ausbildung überall eingesetzt: Stellwerk, Zugbegleitdienst, Aufsicht, Wagenmeister, Fahrkartenausgabe, Güterabfertigung usw. usf.!
Ich wäre Dir für eine Antwort dankbar, denn die eisenbahnbetrieblichen Besonderheiten interessieren mich sehr.
Ich wünsche schonmal einen schönen 4. Advent.
Gruß, René