Schneepflugeinsatz - heute kein Zugverkehr auf der Weißeritztalbahn

  • Hallo!

    Eben!Aber warum das so war,
    werden wir wohl nie erfahren.Ein Bus tut es ja auch. :rolleyes: Und wenn die 83 Fristablauf hatte hätte diese auch nicht den Schneepflugeinsatz machen können oder irre ich mich da?

    Harald a.F.

    Die Lösung ist ganz einfach. Da sich kein anderer Zug auf der Strecke befinden konnte, wurde selbige zum Baugleis erklärt und die Lok zum Gerät.


    Aktuell ist doch dafür die 084 in Freital .....
    VG Gerd

    Das ist richtig. Ich hätte nochmal meinen Text kontrollieren sollen, dann wäre mir der Tippfehler bestimmt aufgefallen.

    Viele Grüße,
    Dirk

  • Hallo Dirk,

    heißt das, dass die L45H 084 wegen des Fristablauf als Bauzuglok weiter eingesetzt werden kann, aber nur auf Baugleisen (oder solchen, die dazu erklärt wurden)?

    Gruß Eckhard

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Es stellt sich mir beim Lesen der vorhergehenden Beiträge immer wieder die Frage, welchen sittlichen Nährwert die ausgebreitete Diskussion über Untersuchungsfristen an aktiven Schienenfahrzeugen eigentlich haben soll. Die wenigsten Beitragsschreiber machen sich offenbar Gedanken darüber, dass solche Beiträge / Diskussionen sich auch schnell als ein Bärendienst für die betreffende Bahngesellschaft erweisen können.

    Ich befürchte aber, dass nebenberufliche "Hardcore-Schmalspurfans" meine Gedanken nicht nachvollziehen können (oder wollen) und in Kürze ein Shitstorm losbrechen wird - ich werde es überleben zu wissen. :wink:

    Grüße

    - railfox -

  • Hallo railfox,

    die Untersuchungsfristen einer Lok sind ja kein Geheimnis, sondern an jedem Schienenfahrzeug gut lesbar angeschrieben. Und richtig, ich verstehe nicht, warum wir darüber hier nicht diskutieren sollen. Denn du wirst ja sicher nicht in Erwägung ziehen, dass die betreffende Bahngesellschaft gegen die Revisionsregeln verstößt. Ich gehe davon aus, dass die von Dirk beschriebene Vorgehensweise (reiner Einsatz als Bauzuglok nach Fristablauf) kein Regelverstoß ist.

    Wenn die L45H 084 keine Fristen mehr hat, heißt das auch, dass sie vorerst nicht mehr als Ersatzlok vor Reisezügen eingesetzt werden kann. Das erklärt die Beobachtungen vom 9. Januar. Das heißt auch, dass L45h 358 aktuell die einzige einsatzfähige Diesellok der SDG ist.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Schneepflugeinsatz-kein Zugverkehr

    Hallo!

    Am 9.Januar wollte ich nur meine Beobachtung mitteilen was ich gesehen und gehört habe.Die Strecke geht bei mir in einer fast 90 grad Kurve vorbei,So fällt mir sofort auf wenn es"zeitmäßig oder "tonmäßig" Abweichungen zum normalen Betrieb giebt.So nahm ich an,das der Schneepflug wegen den Bauarbeiten nach Kipsdorf unterwegs war.Nun es war nicht so.Aber ich konnte nicht ahnen das der Eckhard aus dieser Meldung eine separaten Beitrag macht.Offenbar ist das Thema Winter mit Schnnepflugeinsatz oder umgekehrt von Interesse.So viele Zugriffe könnten eventuell ein neues Thema(Winter/Schmalspurbahnen/Ofenheizung)werden.Aber für mich bleibt die Frage offen ob ein Schneepflugeinsatz eine Bauzugleistung ist oder nicht.

    Gruß

    Harald a.F

    Gruß
    Harald a.F.

  • Schneepflugeinsatz kein Zugverkehr

    Hallo,

    Mag ja sein,das diese Regelung für Eure Bahn gültig ist.Aber für andere Unternehmen,Firmen Vereine usw.auch? :nixw: (noch nicht).Und da der Pflug ja nur bis Dippoldiswalde unterwegs war(wie Du an dem Foto von Herrn Wagner erkennen müßtest),dürfte es nicht wegen Bauarbeiten gewesen sein,denn die finden weiter"oben"statt.Eventuell kennt jemand eine genaue Antwort.

    Gruß

    Harald a. F.

    Gruß
    Harald a.F.

  • Hallo,
    zwar gilt für unsere Bahn die BOP, die für die Weißeritztalbahn naturgemäß nicht einschlägig ist, aber § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) der ESBO sieht z.B. Ausnahmen von allen Vorschriften im Einzelfall vor. Es ist letztlich müßig, darüber zu diskutieren, welche Einzelfallregelung nun vorliegt, aber wenn die gemäß § 32 Abs. 3 ESBO fällige Untersuchungsfrist abgelaufen ist, dann kann ein Einsatz der Lok nur auf Grundlage einer Einzelfallregelung des LfB erfolgen. Man darf jedoch getrost davon ausgehen, daß der SDG die Vorschriften bekannt sind und der Schneepflug nicht ungesetzlich verkehrte :zwink:
    Gruß,
    Rolf

  • Gibt es denn hier keinen, der mal in Hainsberg in den Lokschuppen krabbeln kann, um mal die interessanten Daten der LH 084 erkundet.
    Jemanden zu fragen, der es weiß, hilft auch weiter.

    VG Gerd

  • Hallo,

    die Zittauer 199 013 war doch jahrelang nur als "Gerät" im Einsatz. Geht halt nur nicht im öffentlichen Verkehr, sondern nur für Bau- und Arbeitszüge sowie Überführungen.

    Gruß Michael

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