Über 100 Jahre ausgewiesener Wanderweg durch HSB unterbrochen

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    Ja, diese absonderlich verdrehte Minderheit unserer Gesellschaft schafft es immer mehr, die Mehrheit auf ihr "Niveau" herabzuziehen. Da hilft nur noch die totale Anpassung, also die Smartphone-App aktivieren, Kopfhörer auf und der Stimme lauschen, die da flüstert: Einatmen - Ausatmen - Einatmen - Ausatmen ... allein, um eine Hypoxie im Gehirnskasten zu vermeiden. Unter diesen Vorzeichen kann man nur eine Fröhliche Zukunft wünschen.

    Gruß, René

    Als einen "bahnbrechenden" Schritt in diese Richtung kann man auch die "Rechtschreibreform 1996 mit Änderungen 2004, 2006 und 2011" bezeichnen.
    Unsere Muttersprache, welche x Jahrzehnte gut und vernünftig war und von Pädagogen meist erfolgreich gelehrt und vermittelt wurde, wird schrittweise, wie auch anderes, demontiert.
    Worauf sollen wir vorbereitet werden?
    Nur nicht mal die grauen Zellen anstrengen, dass tut ja so fürchterlich weh und könnte offensichtlich sogar eine Überbeanspruchung nach sich ziehen :hurra: Mal sehen was noch so alles kommt :wall1:

    mit freundlichen Grüßen,

    Hans
    aus SRB.
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    icon_wink.gif Wer gut schmert , Der gut fährt icon_wink.gif

  • Moin zusammen!

    Wenn man sich die Frage nach dem "Warum jetzt?" der Sperrung des "Überwegs" stellt, kommt mir recht schnell der Schienenersatzverkehr zwischen Gernrode und Quedlinburg im letzten Oktober auf Grund einer BÜ-Sperrung durch die Landeseisenbahnaufsicht in den Sinn - vgl. http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?2,7973605,page=all. Die zeitliche Nähe beider Ereignisse ist möglicherweise kein Zufall.

    Auch nicht alles, was in der Zeitung abgedruckt wird, muss stimmen... denn mitnichten nimmt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) grundsätzlich die Möglichkeit, neue Bahnübergänge zu errichten: §2 legt fordert lediglich für Kreuzungen Eisenbahn/Straße für Straßen, die dem allgemeinen Kfz-Verkehr dienen, Überführungen (zu Straßen zählen in dem Gesetz auch Wege). Und selbst für diese Kfz-Straßen - zu denen der (Wander-)Weg nicht zählt - gibt es gewisse Möglichkeiten für Ausnahmen. Die zuständige Anordnungsbehörde, die im Ausnahmefall auch festlegt welche Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind, ist in Sachsen-Anhalt bei NE-Infrastrukur die Landeseisenbahnaufsicht.

    [Rein hypothetisch: sollte sich herausstellen, dass dort ein "neuer" (dann hochoffizieller) Wanderweg einen Wegübergang erforderlich macht (weil er bspw. durch den naheliegenden, existierenden BÜ nicht angebunden werden kann - ich habe die Situation vor Ort gerade nicht vor Augen), müsste dieser von den HSB in jedem Fall geduldet werden. Vorausgesetzt, die Landeseisenbahnaufsicht lässt ihn zu. Dazu gehört dann aber auch, dass die Kosten für den neuen Übergang vollständig vom Träger des Wanderwegs übernommen werden. Nehmen wir nun noch an, dass sich die Landeseisenbahnaufsicht an so einem beengten Überweg bspw. ein wie oben diskutiertes Umlaufgitter als Sicherungsmaßnahme vorstellt, wird es womöglich auf der felsigen Seite des Überwegs zu eng dafür sein - und schon ist man planerisch und finanziell im wahrlich komplexen angelangt... ]

    Die HSB hat es sich mit mehreren Bahnübergängen z.B. in Hasserode auch schon mit der Bevölkerung verdorben.

    Es ist von außen immer schwer einzuschätzen, ohne alle Details zu kennen - aber die aus dem EBKrG folgenden Gedanken können auch ein Indiz dafür sein, wer es sich warum mit "mit der Bevölkerung verdorben" hat. Wie man am obigen Beispiel sieht, muss das nicht unbedingt dem Infrastrukturbetreiber (hier den HSB) zuzuschreiben sein.

    Viele Grüße,
    Benjamin

  • @guru61 Die HSB hat gerade keinen schon lange bestehenden BÜ geschlossen, sondern sie weist auf den Umstand hin, daß der "wilde BÜ" gerade keiner ist. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied. Ein BÜ ist dann ein BÜ, wenn er als solcher genehmigt wurde. Und heute wird kein neuer mehr genehmigt, s.o.

    Interessant ist aber in dem Kontext, dass der Weg schon seit hundert Jahren bestehen soll.
    Irgendwer erzählt da Sachen, die nicht ganz den Tatsachen entsprechen. Ich hoffe nicht, dass es die Zeitung ist.
    Gruss Guru

  • @guru61 Die Zeitung zitiert lediglich den Harzclub-Vorsitzenden, der behauptet, der Weg werde seit über 100 Jahren in der erwähnten Form genutzt. Selbst wenn das so wäre, dann wäre es eben 100 Jahre lang ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Fakt ist, daß ein BÜ mehr erfordert, als daß jemand ein paar Bretter zwischen die Schienen legt und vielleicht ein Andreaskreuz hinstellt. Die Übergänge waren schon zu Kaisers Zeiten kartiert und konnten auch nicht so ohne weiteres beseitigt werden. Letztlich mag sich der Harzclub halt bei der Landeseisenbahnaufsicht um eine Ausnahme vom § 2 Abs. 1 EKrG bemühen, anders wird es nichts werden.

  • Ich möchte sagen, dass Rekok73 "Alles gesagt" hat.

    Auch wenn seit über 100 Jahre gegen ein Gesetz verstossen wird, kann daraus kein Gewohnheitsrecht werden.
    Das war und ist ein "wilder Überweg"- und damit offiziell nicht vorhanden.
    Ansonsten wären ja die ganzen ca 120km Streckengleis ein seit über 100 Jahren ein bestehender Überweg. :sing:
    Das Betreten der Gleisanlage ist somit eine Transportgefährdung - oder gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb.
    Denn heutzutage wird ja mit allen Mitteln versucht, auch durch eigene Schuld erzeugte Schäden ( Z.B. Sturz) durch
    entsprechenden Rechtsanwaltseinsatz sich vergolden zu lassen.
    Fällt mittlerweile ein Wanderer 10 m weiter auf dem vereisten Waldweg, so wird der sehr oft auf den Überweg "verlegt"
    mit dem Hinweis:" Der war nicht den Witterungsbedingungen entsprechend von der Bahn geräumt worden. Einen
    Zeugen habe ich auch dafür..."

    Schönen Abend noch vom Dagvuchel

  • Moin,

    Mann kann nur feststellen dass das Englische Modell, wobei es gilt, juristische Risiken komplett zu vermeiden, immer mehr Nachfolgung bekommt. Bei uns in den Niederlanden wurde früher auf Bahnhöfe Schnee geräumt, heutzutage wird nur noch angesagt dass die Plattforme glatt sein können. Es ist eine traurige Entwicklung weil damit keine höhere Sicherheit erreicht wird, im Gegenteil.

    Viele Grüße, Dolf.

  • Hallo Eckhard und weitere,
    danke für die Benennung Umlaufgitter bzw. Drängelgitter. Ich kannte bislang nur die von mir verwendete Bezeichnung.
    Schön, dass sich alles aufgeklärt und erklärt hat!
    Da müsste dann vielleicht die HSB an die Landesbahnaufsicht herantreten, falls man den bislang illegalen Überweg in einen legalen umwandeln möchte. Ob die HSB allerdings daran interessiert sein wird?

    Viele liebe Grüße von der Ostseeküste
    und von Peter

  • Hallo ich noch mal

    Da habe ich mir noch einmal den Zeitungsbericht durchgelesen. Zwei Dinge sind mir da sehr negativ aufgefallen:

    1. .... Aus Sicht der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) ist die Situation jedoch eindeutig:
    „Dort hat es nie einen Bahnübergang gegeben“, klärt Dirk Bahnsen, Leiter der Unternehmenskommunikation, auf.
    Dieser sei per Definition eine offiziell genehmigte Querung, die beispielsweise durch Andreaskreuze oder Ähnliches abgesichert ist.
    – Quelle: http://www.mz-web.de/25532136 ©2017

    Hier: DIESER sei per Definition ???? offiziel.... Kann doch nicht sein - denn DIESER (Überweg) ist per Definition KEIN!!!!
    offizieller ....


    2. .....„Wir dürfen keinen neuen Bahnübergang anlegen“, so Bahnsen. Geregelt ist dies im Eisenbahnkreuzungsgesetz, das generell festlegt, dass keine neuen Bahnübergänge errichtet werden dürfen. Die gesetzliche Vorgabe erlaube keinen Spielraum. In unmittelbarer Nähe gebe es zudem einen offiziellen Übergang mit den nötigen Sicherungsanlagen. – Quelle: http://www.mz-web.de/25532136 ©2017

    Was soll denn das nun bedeuten? Wieviel Meter sind "in unmittelbarer Nähe" ??? Wäre es möglich den Wanderweg zu diesem umzulegen? Wird der Wanderweg dadurch sehr!!! viel länger?

    Ich sehe da mal wieder: Bedingt durch ungenaues recherchieren und bearbeiten kann so ein Bericht halt nur Bild-Qualität erlangen :motz: .

    Leider kenne ich die örtlichen Gegebenheiten nicht, hoffe aber, dass es dahingehend hier etwas hieb- und stichfestes zu lesen gibt.

    Viele Grüsse vom Dagvuchel

  • Deine unmittelbare nähe beträgt höchstens 50 Meter.
    Die sind aber nicht für einen paralelen Weg geeignet, da neben dem Bahnprofilende dort ein Felsvorsprung ist.
    Kann man auf dem Zeitungsbild recht gut erkennen.
    Nun kann man den Felsvorsprung beseitigen was sehr Audwendig und Teuer wäre.
    Man könnte aber auch einen paralelen Weg zurück nach Aleisbad anlegen. Das wären ca 500-700 Meter, also noch Aufwendiger und Teurer.
    Bezahlst du das Dagvuchel? :wink:

    Gruß von ganz oben, der Bergmensch. 🙋‍♂️

  • Hallo Reiner

    Besten Dank für Deine fixe Antwort. Also bezahlen möchte ich das nicht,
    da ich da auch nicht wandern möchte... In dieser Gegend stehe ich lieber
    auf der Plattform.
    Kann man auf Deinem Foto etwas von der Situation erkennen?

    Wenn also dieser gesicherte Überweg bedingt durch die Profileinschränkung
    nicht geeignet ist, warum wurde dieser im Beitrag angesprochen?

    Vielleicht muss man sich das mal vor Ort ansehen. Ein vernünftiger Plan
    der Örtlichkeiten wäre evtl auch schon hilfreich.

    Schaun wir mal

    Viele Grüsse vom Dagvuchel