Über 100 Jahre ausgewiesener Wanderweg durch HSB unterbrochen

  • Hallo Harald,
    da ich erst am Wochenende fotografieren gehen kann, schon mal eine Ansicht aus Google Maps, hier allerdings die Kehrwiedereinrichtung von Lietzow, gelegen an der Strecke nach Binz.

    Viele liebe Grüße von der Ostseeküste
    und von Peter

  • Hallo Harald,
    da ich erst am Wochenende fotografieren gehen kann, schon mal eine Ansicht aus Google Maps, hier allerdings die Kehrwiedereinrichtung von Lietzow, gelegen an der Strecke nach Binz.

    Hallo Peter!

    Nur keine Hektik.Auf der Maps ist nicht viel zu erkennen,auch mit der Lupe nicht.Ic h kann es nur als eine Art Bahnübergang deuten.Macht nichts.warten wir eben.Spielt denn das Wetter mit(Schnee)?

    Gruß Harald

    Gruß
    Harald a.F.

  • Hallo zusammen,

    es ist ja gar nicht so einfach, bei Google einen Suchbegriff einzugeben und eine einstellige Anzahl an Treffern zu erzielen. Mit dem Begriff "Kehrwiedereinrichtung" gelingt das, die Treffer zeigen jedoch alle auf genau diesen Thread. Das bedeutet für mich, dass der Begriff nicht wirklich gebräuchlich ist. Wenn ich mir das Luftbild ansehen, dann glaube ich zu sehen, dass neben den Gleisen sogenannte Umlaufgitter installiert wurden, um die Überquerung zu bremsen. Mehr dazu bei Wikipedia. Meinst du sowas?


    Foto: Michael Krahe, Wikimedia, CC-BY-SA

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Moin allerseits,

    diese Fußgängerüberwege gibt es sogar an Hauptstrecken (wie z.B. Der erwähnte auf Rügen), hier im Umland z.B. bei Fürstenwalde (160 km/h) oder Herrensee (100 km/h). Durch die Lage der Umlaufsperre ist der Fußgänger gezwungen erst in die eine und dann in die andere Richtung zu gucken, bevor er den BÜ überquert. Diese sind bahnseitig natürlich durch eine Doppelpfeiftafel gesichert.

    Gruß

    Carsten

  • Danke für die Antworten.Wieder was gelernt.Es stimmt:man lernt nie aus.Ich sehe solche Dinge immer auch in Bezug zu einer Modellnachbildung und stelle mir dieses Objekt als unheimlich schwierig bzw.als Fertigmodell sehr teuer vor.
    Aber Kehrwieder ist nun erklärt. :zwink:

    Gruß
    Harald a.F.

  • Hallo,

    Umlaufgitter sind an vielen Strecken gebräuchlich. Unter der Bezeichnung 'Kehrwiedereinrichtung' sind sie für mich Neuland. Nur dürfte beim Wanderweg im Selketal eine solche Installation aus Platzgründen (die beengten Verhältnisse durch den Fels wurden im Presseartikel thematisiert) nicht möglich sein.

    Leider muss heutzutage jedes Unternehmen, welches in der Öffentlichkeit tätig ist, mit der mentalen Blindheit eines zwar geringen aber zweifellos vorhandenen Prozentsatzes von Mitbürgern rechnen, welche zwar für alltägliche Handlungen eine App benötigt, aber dennoch ebendiesen öffentlichen Raum mit ihrer Anwesenheit krönen dürfen. Ein Kennzeichen dieser Gattung, die den banalen Alltagsanforderungen völlig konträr gegenübersteht, ist, dass sie ihre mangelhafte Fähigkeit zur Eigenverantwortung zur vermeintlichen Schuldfrage gegenüber der vernunftbegabten Mehrheit ummünzen lässt, was die öffentlichen Unternehmungen rechtlich zu solchen schildbürgerähnlichen Maßnahmen zwingt, um sich vor aberwitzigen Forderungen zu schützen. Dies gilt für das Selketal genauso, wie für Hasserode oder andere Regionen unseres Landes. Merke: Schuld sind immer die Anderen!

    Ja, diese absonderlich verdrehte Minderheit unserer Gesellschaft schafft es immer mehr, die Mehrheit auf ihr "Niveau" herabzuziehen. Da hilft nur noch die totale Anpassung, also die Smartphone-App aktivieren, Kopfhörer auf und der Stimme lauschen, die da flüstert: Einatmen - Ausatmen - Einatmen - Ausatmen ... allein, um eine Hypoxie im Gehirnskasten zu vermeiden. Unter diesen Vorzeichen kann man nur eine Fröhliche Zukunft wünschen.

    Gruß, René

  • Hallo,
    naja, Paragraphenreiterei. Mag sein. Was ist aber, wenn da ein Wanderer beim Überqueren der Gleise hinfällt und sich schwer verletzt? Der oder seine Versicherung werden sagen "Wenn man da laufen durfte, mußte auch jemand dafür sorgen, daß das Überqueren gefahrlos möglich ist" und versuchen, die Bahn oder den Baulastträger des Weges in Regreß zu nehmen. Klar könnte man da nen BÜ einrichten - wenn es das Eisenbahnkreuzungsgesetz in der aktuellen Fassung nicht gäbe, das eben neue BÜs nicht mehr erlaubt. Wen es stört, daß man ungesetzlich da rüberlaufen muß, der möge ans Bundesverkehrsministerium schreiben und um eine Öffnungsklausel für Schmalspurbahnen im EKG bitten.
    Gruß,
    Rolf

    Hallo
    Na ehrlich, wenn die Bahn wirklich etwas gegen die Unfallgefahr machen möchte, dann soll sie auf den Verkauf von Spirituosen im Zug verzichten. Damit tut sie der Unfallprävention einen größeren Gefallen als mit der Schliessung eines schon lange bestehenden Bahnüberganges. Was in der Schweiz übrigens nicht ginge, da der Weg öffentlich ist und die Bahn eine Ersatzpflicht hätte!

    Abgesehen davon, müsste man andere Übergänge dann auch schliessen:

    Hier haben während der Wartezeit sicher 10 MB Treter das Gleis gekreuzt.


    Sollten die Velofahrer ein Problem sein, gäbe es auch andere, durchaus gebräuchliche Möglichkeiten die ungefährliche Querung sicher zu stellen:

    Die sich um einen Meter überlappenden Zäune, die lediglich ca. 50cm Platz dazwischen lassen, zwingen auch den härtesten Lederarsch zum Absteigen. Übrigens wird dort mit 80km/h gefahren auf Meterspur, also etwa doppelt so schnell wie auf der HSB. Und die leisen STAR Züge hört man auch weniger.

    Gruss Guru

  • Hallo Rolf,

    den letzten Satz würde ich nicht unterschreiben wollen. Beobachte mal die Vorgänge in Drei Annen Hohne beim Umsetzen der Lok ... und Du wirst sehen, dass sich die 'Smombies' durchaus auch im Bereich von Bimmelbahnen bewegen, deren Lokmasse immerhin 60 Tonnen beträgt. :zwink: Außerdem waren Teile meiner Anmerkung scherzhaft gemeint.

    Hallo Guru,

    leider kann man die Rechtslage der Eidgenossenschaft nicht mit der in Deutschland vergleichen. Die HSB muss nun auch keine offiziellen Bahnhübergänge beseitigen. Beim thematisierten Bahnübergang handelt es sich aber um einen laut Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht genehmigten Bahnübergang. Das Betreten von Bahnanlagen (somit auch unerlaubte Überqueren von Bahnanlagen) ist nach deutschem Recht verboten. Auf dieses Verbot weisen die Schilder der HSB ganz rechtskonform hin. Ein Verstoß wird als 'gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb' durch Beeinträchtigung der Sicherheit des Bahnbetriebes in Folge der Schaffung eines Hindernisses gewertet.

    Gruß, René

    P.S.: Der erste Teil meines Kommentares bezieht sich auf den vorletzten Kommentar von Rolf. :wink: