Über 100 Jahre ausgewiesener Wanderweg durch HSB unterbrochen

  • Wo ein Wille ist ist auch ein Weg - müßte man zumindest meinen.

    Aber heute geht es ja nur um Paragraphenreiterei, Versicherungsbedingungen etc. und da lassen sich selbst einfachste Probleme oftmals nur schwer oder gar nicht lösen. Schöne neue Zeit....

    Viele Grüße, Hornhausen

  • Hallo,

    auch die HSB muss mit der Zeit gehen: Man befürchtet sicher das Antreffen von Smombies im Selketal. Diese Spezies gab es weder vor 100 Jahren, noch vor 20 Jahren, ist aber heutzutage omnipräsent. Die Begegnung mit einem solchen Individuum ist selbst an HSB-Gleisen im Selketal zumindest wahrscheinlicher als die Begegnung mit einem 'Waldgeist' (Luchs). Der Schutz der eigenen Mitarbeiter vor der Begegnung mit mehr oder weniger hirntoten Smartphone-Nutzern im Zustand einer akuten Absence scheint mir dringend geboten.

    Gruß, René

    ... an dieser Stelle noch ein
    versicherungstechnischer Hinweis:

    Du meine Güte: Ich wollte ja Pause machen. Nun ja: Dieser Kommentar hat aber eine Veröffentlichung verdient. Wer Ironie nicht mag / versteht darf diesen Kommentar natürlich gerne mit einem 'Daumen nach unten'-Symbol versehen. :wink: Jetzt aber Pause. :weg:

  • Hallo,
    naja, Paragraphenreiterei. Mag sein. Was ist aber, wenn da ein Wanderer beim Überqueren der Gleise hinfällt und sich schwer verletzt? Der oder seine Versicherung werden sagen "Wenn man da laufen durfte, mußte auch jemand dafür sorgen, daß das Überqueren gefahrlos möglich ist" und versuchen, die Bahn oder den Baulastträger des Weges in Regreß zu nehmen. Klar könnte man da nen BÜ einrichten - wenn es das Eisenbahnkreuzungsgesetz in der aktuellen Fassung nicht gäbe, das eben neue BÜs nicht mehr erlaubt. Wen es stört, daß man ungesetzlich da rüberlaufen muß, der möge ans Bundesverkehrsministerium schreiben und um eine Öffnungsklausel für Schmalspurbahnen im EKG bitten.
    Gruß,
    Rolf

  • Es geht wohl hauptsächlich um die Verkehrssicherungspflicht zu allen Jahreszeiten. Wer räumt jetzt im Winter den Schnee weg oder streut Split und Salz gegen Glätte. Der geneigte Wandersmann soll sich ja nach dem Treten auf die blanken Schienenköpfe nicht zu einer Korrektur des gebrochenen Nasenbeins in die Klinik begeben müssen. Wer kommt dann für derlei Folgekosten auf? Der klagefreudige Waldspaziergänger mit abgebrochenem Jurastudium weiß es genau: 'Die Schmalspurbahn ist schuld!' Der Hobbyjurist ist sich bei der Schuldfrage ziemlich sicher. Oder doch nicht? Nein, wirklich doch nicht, was mit dem Aufstellen der Schilder seitens der HSB eindeutig gekennzeichnet ist. C'est la vie!

    Gruß, René

    ... an dieser Stelle noch ein
    versicherungstechnischer Hinweis:

  • Moin,

    und genauso isses. Natürlich läuft weiterhin der Wandersmann da rüber, fällt er aber dabei zwischen den Schildern auf die Schn.... ist die HSB abgesichert. So einfach ist das... :)

    Gruß

    Carsten

  • Die HSB hat es sich mit mehreren Bahnübergängen z.B. in Hasserode auch schon mit der Bevölkerung verdorben.

    Gruß von ganz oben, der Bergmensch. 🙋‍♂️

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    leider kann ich speziell René nur Recht geben. Es geht eben nur darum, den stets auf ein entsprechendes Salär blickenden Rechtsgelehrten bekannt zu geben, dass der offensichtliche Übergang juristisch keiner ist und jedweder Benutzer selbst der Rechtsbrecher ist.
    Schade drum. Ich hoffe nur, dass das Miteinander von Schmalspurbahn und Wanderern keinen Schaden nimmt - denn irgendwie gehören beide zusammen. Ich war an dieser Stelle noch nie, sehr wohl aber kenne ich die unmittelbare Koexistenz von Wanderweg und Bahn im Weißeritztal (nicht zuletzt aus beschwingten Männertagen in der Studienzeit). Da kommt man sich auch sehr nahe. Ich möchte mir nicht wirklich vorstellen, was nach einer Betriebszeit von 134 Jahren da jetzt juristisch los wäre, wenn man sich mal zu nahe kommt...
    Lasst uns einen Toast auf die Vernunft ausbringen!

    Beste Grüße vom Wander- und Schmalspurbegeisterten
    Jörg

    JU

  • Hallo allerseits,
    es gibt sicherlich eine realistische Lösung, nämlich eine sogenannte "Kehrwiedereinrichtung". Eine solche besteht beispielsweise auf der Insel Rügen zwischen Sassnitz und Lancken, also auf einer Regelspurstrecke, auf der sehr vermutlich nicht andere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Bereich der HSB im allgemeinen und im Bereich des beschrieben Bahnübergangs im besonderen. Diese erwähnte Kehrwiedereinrichtung wurde bereits zu DR-Zeiten gebaut und besteht noch immer. Sicherlich muss da die Landeseisenbahnaufsicht einbezogen werden, die HSB muss es wollen und die beteiligten Kommunen ebenfalls - aber das ist (guter Wille bei allen vorausgesetzt) lösbar.
    Falls Interesse besteht, kann ich demnächst gerne mal ein Foto machen und hier einstellen.

    Viele liebe Grüße von der Ostseeküste
    und von Peter

  • Wanderweg unterbrochen

    Hallo,

    Es ist schon manchmal manches schwer zu verstehen oder zu durchschauen.Aber es stimmt,das im Rabenauer Grund sic
    h an manchen Stellen Bahn und Wanderer,auch Radfahrer sehr nahe kommen.Ich kenne niemanden bis jetzt der sich daran gestört hat oder sich aufgeregt hat.Ich selbst bin schon hunderte mal an den "Engstellen"vorbei gewandert oder geradelt(obwohl zu DDR Zeiten das Radfahren im Rabenauer Grund verboten war).Ich habe festgestellt das sich geraqde diese Stellen als Erlebnis besondere Art erfreuen-und wenn dann gerade noch der Zug "hautnah" vorbei fährt ist das Hallo besonders groß.So genug der Abschweifung.
    Ich würde aber gern wissen was eine"Kehrwiedereinrichtung "ist.Habe das Wort in diesen Zusammenhang n och nicht gehört.

    Gruß

    Gruß
    Harald a.F.