Schildbürgerstreich im Tharandter Wald

  • Hallo in die Runde,

    die Deutsche Bahn AG hat im Tharandter Wald einen Rad- und Wanderweg auf der ehemaligen Schmalspurbahntrasse Klingenberg-Colmnitz - Oberdittmannsdorf (1921-71), am Geografischen Mittelpunkt Sachsens, mit Verbotsschildern versehen, statt sich mit den betroffenen Kommunen Stadt Tharandt, Klingenberg und Bobritzsch-Hilbersdorf sowie dem Staatsforst zu einigen, da sie aufgrund der Vermögenszuordnung dieses Grundstück wiederbekam:

  • Hallo André,

    Na ja, dämlich find ich die Aktion jetzt auch. Allerdings muss man bedenken dass der Eigentümer in Deutschland immer auch für die Verkehrssicherheit seiner Wege verantwortlich ist. Augenscheinlich möchte sich die DB damit nicht auseinander setzen.

    Etwas befremdlich finde ich eher dass man der DB im Rahmen der Privatisierung auch das Eigentum an Grundstücken übertragen hat, die ewig schon keine Gleise mehr gesehen haben.

    Gruß Michael

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  • Hallo zusammen,

    es handelt sich hier offensichtlich nicht um eine Bahnanlage, sondern um einen Wald. Alle Wälder in Deutschland sind frei zugänglich, es gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Jeder, der den Wald betritt, handelt jedoch auf eigene Gefahr. Dabei ist jeder zu einem pfleglichen Umgang mit Natur und Landschaft verpflichtet. Reiter und Radfahrer dürfen nur geeignete Wege nutzen (Quelle). Das Problem, was die Bahn hier umgehen will, hat sich also gar nicht. Andere Waldwege werden auch nicht geräumt oder gestreut.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo,

    insofern nach Stilllegung und Abbau der Strecke durch die Deutsche Reichsbahn diese Verkehrsfläche nicht entwidmet wurde, handelt es sich in der Tat heute noch um eine Bahnanlage! Und so wie es aussieht, ist das auch der Fall. Die Streckennummer lt. Verzeichnis von DB Netz lautet für diese Strecke 6977. Gerade wegen der vielen, längst abgebauten Eisenbahnstrecken, die jedoch zu DDR-Zeiten nie entwidmet wurden, ist ja auch die DB AG als Rechtsnachfolger der DR, der größte Eigentümer von Grundstücken in Deutschland.

    MfG Robert D.

  • Hallo,

    Robert hat das völlig richtig dargestellt. Diese Rechtslage ist übrigens auch der Grund dafür, dass die Schwarzbachbahn eisenbahnrechtlich sofort reaktiviert werden könnte.

    Bedenklich stimmt mich dabei lediglich, dass freilich heute auf EU-Gebiet der Schutz von Pflanzen und Tieren über die Bedürfnisse von Menschen gestellt ist. Doch vielleicht sollen wir Menschen bei der EU deshalb wegen Diskriminierung auf die Barrikaden gehen?

    Rätselt ob solch merkwürdiger Rechtsverständnisse mit

    VG

    André

  • Hallo,

    es handelt sich hier offensichtlich nicht um eine Bahnanlage, sondern um einen Wald. Alle Wälder in Deutschland sind frei zugänglich, ....

    Augenscheinlich stellt sich das so dar. Dieser Weg ist aber kein Waldweg, sondern eine ehemalige Eisenbahntrasse und der Besitzer dieser nun gleislosen Trasse ist die DBAG. Diese wurde bis dato als Wanderweg genutzt und ist nun als Bahnanlage ausgewiesen was augenscheinlich nicht erkennbar ist. Fraglich bleibt auch ob diese Strecke jemals entwidmet wurde. Vermutlich nicht. Die Trasse wurde ja auf Grund der Vermögenszuordnung wieder an die Bahn zurück gegeben. Daraus entstehen dem "neuem" Besitzer natürlich auch Pflichten. Im Falle des Falles würden sich sicherlich Winkeladvokaten mit der Sache beschäftigen. Eine geschädigte Person könnte möglicher Weise auch leer ausgehen gegenüber seiner eigenen Versicherung. Wenn es ums Geld geht, dann geht das knall hart nach den Buchstaben der Gesetze.

    Allgemein kann man den Wanderweg weiter nutzen. Das interessiert die DBAG sicherlich auch nicht weiter. Aber es geht immer um Haftung wenn was passiert und das ist mit dem Schild "Bahnanlage" klar geregelt.

    Gruß, Thomas

  • Moment, ein Waldweg wird zur Bahnanlage, nur weil der Eigentümer die Deutsche Bahn ist? Sicher nicht! Natürlich kann die Deutsche Bahn ihre Grundstücke zur Bahnanlage erklären, aber warum? Nur um die Haftung zu umgehen? Das hätte auch ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" getan, was aber wie gesagt nicht notwendig ist, da dies im Wald immer der Fall ist. Aber wahrscheinlich plant die Bahn die Strecke wieder aufzubauen und hat das Gelände schon mal entsprechend gekennzeichnet.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Ihr interpretiert das alle falsch: der neue Bahnvorstand hat sich entschieden! Das ist der erste erkennbare Schritt zum Wiederaufbau des Wilsdruffer Netzes!

    VG

    Oliver

  • Moment, ein Waldweg wird zur Bahnanlage, nur weil der Eigentümer die Deutsche Bahn ist?

    Nein, der jetzige "Waldweg" ist seit 1921 eine Bahnanlage. Völlig egal ob dort jetzt Züge fahren könnten oder nicht. Die alte Trasse ist wohl noch immer als Bahnanlage/Eisenbahnstrecke gewidmet. Das ist der entscheidende Punkt an der Sache. Auch wenn die alte Trasse seit Jahrzehnten als Wanderweg genutzt wird, entstehen daraus vermutlich rechtlich keine Gewohnheitsrechte für den Wanderer. Der angesprochene Wald den man allgemein betreten darf, befindet sich nur rein zufällig neben der Bahnanlage.

    Gruß, Thomas