Hallo,
die kleine Bahn auf dem Stuttgarter Killesberg hat eine weitere Dampflok.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-ki…ed939c3b20.html
Na dann gute Fahrt! Vielleicht ist sie auch mal in Leipzig oder Dresden zu Gast. Aber die Stuttgarter Bahn wird leider nicht nach BO P, sondern nach dem Landesseilbahngesetz für Ba Wü betrieben. Parkeisenbahnamt übernehmen Sie!
Link zum Landesseilbahngesetz (ohne Anhänge)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…=0.0#focuspoint
Wird hier nun die CE Norm angewendet oder nicht?
CE-Konformitätskennzeichnung gemäß § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 2 bis 4
Denn hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gsgv_9/gesamt.pdf
werden im §1 (5e) ausgenommen oder doch nicht? Zitat "...und auf Schienennetzen mit
Ausnahme der auf diesen Beförderungsmitteln angebrachten Maschinen..."
Ist das Beförderungsmittel hier der Zug oder die Maschine, die auf dem Zug ist, gemeint? Das könnte dann auch eine Kaffeemaschine im Wagen sein... Wie kann man mit diesem Gesetz auf einer Bahn arbeiten?
Der Stromabnehmer
Edit: Komma ergänzt