Zukunft WAS Freital-Potschappel

  • Naja, die DBAG hatte damals nicht vor, Geld in die Schmalspurbahn zu investieren und wollte sie sowieso loswerden. Wer also 2002 wollte, dass das PHV erhalten bleibt, hätte die Brücke über das Gleis zahlen müssen. Die Trägerschaft der Weißeritztalbahn ging erst später auf den Landkreis über (dem sie meines Wissens auch heute noch gehört), dem war das also auch egal. (Die SDG betreibt die Bahn nur, ist aber nicht der Eigentümer der Grundstücke.) Dass es die WAS noch so lange in Potschappel geben würde, hätte auch keiner gedacht. Als die Brücke weggerissen wurde, war außerdem noch unklar, ob die Weißeritztalbahn wirklich wieder aufgebaut wird. Das PHV war damals vergleichsweise unwichtig.

    Bei der Modernisierung der Albertsbahn 2002/03 hat übrigens auch die Windbergbahn ihren Anschluss in Freital-Ost verloren. Sie endet heute in Freital-Birkigt. Der Verein hofft immer noch darauf, dass es in Freital-Ost irgendwann mal wieder einen Abzweig zur Windbergbahn geben wird und achtet darauf, dass die mögliche Streckenführung nicht bebaut wird. Eine ostseitige Anbindung wäre auch heute noch möglich, aber DB Netz müsste eine weitere Weiche betreiben. Das hat sie (bzw. ihre Rechtsvorgänger) 2002 abgelehnt.

    Viele Grüße
    Eckhard

  • Hallo Eckhard,

    ja und nein, finde ich. Wieso soll"jemand" eine Brücke bezahlen, die ein Betriebsgleis überquert, ohne daß das Betriebsgleis keine Perspektive mehr hat? Die Frage müßte doch lauten, wieso kann man im Rahmen einer Ausbau- bzw. Erneuerungsmaßnahme (die auch ohne Hochwasserzerstörung ja schon vorher lief und in großen Teilen ganz frisch fertig war, bevor frisch überspült wurde) ein Betriebsgleis einfach nicht berücksichtigen und "zuschütten".

    Gruuß

    217 055

  • Da hast du tatsächlich recht. Aber damals war die DBAG Herrin über beide Bahnen und musste niemanden sonst um Erlaubnis fragen. Nach meiner Erinnerung war aber nur der Teil rund um Tharandt schon vor dem Hochwasser modernisiert worden, der Rest war nur in Planung und wurde wegen der Hochwasserschäden vorgezogen. Es ist heute sicher nicht mehr nachvollziehbar, wann die Entscheidung zur Kappung des PHV getroffen wurde. Aber in beiden Fällen darf man heute zu recht fragen, warum die DBAG diese Anschlüsse einfach kappen durfte. Dass sich für beide später mal jemand anderes interessieren würden, konnte oder wollte man sich wohl damals nicht vorstellen.

    Viele Grüße
    Eckhard

  • Hallo,

    Der Bf. Tharanth war kurze Zeit vor dem Hochwasser in Betrieb genommen worden als ESTW.

    Am PHV-Gleis hatte damals einfach auch niemand Interesse. Und selbst wenn die Fa. Bahn-Reinigungs Gesellschaft als Betreiber das 2002 gewollt hätte, hätte man von "oben" paar auf den Deckel bekommen.

    Halbwegs Wirtschaftlich wäre das PHV Gleis eh nie geworden, weil man zu SDG Zeiten nur noch die "Schwere Instandhaltung" in Potschappel machen ließ und da reichten vielleicht 5 bis 6 Tage im Jahr mit Wagentauschfahrten aus.

    Für die leichte Instandhaltung reichte der riesige Schuppen ab 200x locker aus, als nur noch eine Lok dann täglich nur noch unterwegs war.

    Desweiteren hätte man diverse Bahnübergange modernen Verhältnissen anpassen müssen.

    Gehört zwar nicht mehr dazu aber ich glaube nicht, das der Windbergbahnverein noch wirklich eine Weiche in Freital-Ost möchte, selbst wenn das nur 2000 Euro Kosten im Jahr wären, WER soll dort bitte mit WAS hinfahren? Im aktuellen Inselbetrieb lebt es sich sicher ruhiger und billiger.

    Mfg TRO.

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    Am PHV-Gleis hatte damals einfach auch niemand Interesse. Und selbst wenn die Fa. Bahn-Reinigungs Gesellschaft als Betreiber das 2002 gewollt hätte, hätte man von "oben" paar auf den Deckel bekommen.

    Halbwegs Wirtschaftlich wäre das PHV Gleis eh nie geworden, weil man zu SDG Zeiten nur noch die "Schwere Instandhaltung" in Potschappel machen ließ und da reichten vielleicht 5 bis 6 Tage im Jahr mit Wagentauschfahrten aus.

    Für die leichte Instandhaltung reichte der riesige Schuppen ab 200x locker aus, als nur noch eine Lok dann täglich nur noch unterwegs war.

    Desweiteren hätte man diverse Bahnübergange modernen Verhältnissen anpassen müssen.

    ....

    Was meinst Du denn mit Interesse, welches "niemand" hatte?

    An diesem Gleis (bzw. dessen nördlichem Ende) lag die Wagenwerkstatt für eine in Betrieb befindliche Bahn und für eine zweite Strecke - beide betrieben durch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG. Bahn ohne Werkstatt funktionierte jedoch noch nie. Von einer geplanten Ersatzinvestition zu Freital-Potschappel hatte ich zu jener Zeit auch nie etwas mitbekommen, welche eine Umbauplanung der Hauptbahn ohne Brücke für die PHV erklären könnte. Nun, so wie die Hauptbahn war auch die Nebenbahn vom Hochwasser betroffen und beides zeitweise nicht befahrbar. Temporäre Zustände sind doch aber keine Entscheidungsgrundlage für grundsätzliche Planungen mit Endgültigkeitscharakter - außer man plant die Vernichtung.

    Das, was Du über die SDG-Zeit schreibst, konnte sich ja gar nicht mehr anders entwickeln, nachdem die Anbindung der Werkstatt Potschappel schienenseitig nicht mehr gegeben war. Das war ja keine freie Entscheidung, sondern Zwang aufgrund der bestehenden Verhältnisse mit der zugeschütteten Trasse. Als das Gleis noch existierte, waren es jedenfalls keineswegs nur 5 oder 6 Tauschfahrten, eher im Faktor 10, richtig? Gut, der Wagenpark war vorher natürlich auch noch umfangreicher betriebsfähig als derjenige für den Einzugbetrieb mit gelegentlich (seltener) Verdichtung. Aber Statements mit Inhalten ohne Alternative sagen nicht wirklich etwas aus - und sind rückwirkend natürlich Spekulation.

    Gruuß

    217 055

  • Hallo in die Runde,

    irgendwann hatten wir das Thema bereits, denn ich kann mich an die lebhaften Diskusionen erinnern. Mein Kentnisstand dazu:

    Die DB war 2002 Eigentümer beider Infrastruktur. Beim Wiederaufbau nach der Flut 2002 wollte die DB die Kosten für die Erneuerung der Brücke sparen. Zuschütten war billiger. Zudem bestand kein Interesse am Betrieb der Schmalspurbahnen, die durch Übernahme der Bahnreinigung wieder in den Mutterkonzern gelangt waren.

    Anfang 2003 war die Stilllegung des PHV-Gleis Thema im Freitaler Stadtrat, da die Kommune beim Rückbau von Infrastruktur zu beteiligen ist.

    Der Stadtrat verzichtete in dieser öffentlichen Sitzung auf sein Vetorecht und machte damit den Weg für die Interessen der DB frei.

    Die Begründung (ich war dabei): Fahrten von Potschappel seien ein Wahlkampfthema des unterlegenen OB Kandidaten Loge und damit wolle man nichts mehr zu tun haben, das Gleis brauche man nicht. So langsam wurde dann spruchreif was sich keiner hatte vorstellen können.

    Bis Herbst 2003 wirkten dann die Vertreter der Schmalspurbahnen intensiv auf den Freitaler Oberbürgermeister Mättig ein, der sich nun doch hinter die Interessen der Schmalspurbahnen stellte aber die Zusage aus dem Stadtrat im Frühjahr nicht mehr rückgängig machen konnte. Die Messen waren gelesen.

    Viele Grüße

    Marko

  • Aber damals war die DBAG Herrin über beide Bahnen und musste niemanden sonst um Erlaubnis fragen.

    Da wär' ich mir nicht sicher. Für jedes Gleis, was abgebaut werden will, muß man vorher eine Genehmigung einholen bzw. öffentlich ausschreiben, ob nicht noch jemand Interesse hat. Hätte es die SDG damals schon so gegeben, wäre die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen.

    Hier hat aber das Hochwasser der Bahn in die Hände gespielt. Im Rahmen der Umbauten nach den Hochwasserschadenbeseitigung hat man das einfach mit wegfallen lassen. Nebenbei hatte die Stadt Freital ja auch Interesse an Teilen der Grundstücke für eine Umgehungsstraße - so war die Chance groß das gleich mit umzusetzen.

    Zu Zeiten des Zweizugbetriebes im Weißeritztal konnte man schon recht oft eine Übergabe nach Potschappel sehen, da ja der Wagenbedarf deutlich höher war als heute. Mit der LKW-Überführung der Wagen war eigentlich klar, dass das keine Dauerlösung bleibt. 2002 bestand ja auch die reale Gefahr, dass nie wieder ein Zug im Weißeritztal fahren wird. Ich denke, dies hat auch mit in die Entscheidung reingespielt, dass der Bedarf für das Überführungsgleis kleingerechnet wurde.

    VG Tilo

  • Hallo,

    ich habe folgendes gefunden:

    also Klageabweisung aus verfahrensrechtlichen Gründen und damit aus Sicht des Gerichtes alles sauber gelaufen. Klageberechtigt wären somit nur EVU gewesen die auf dem entsprechenden Gleis hätten eigenen Verkehr anbieten wollen. Da die DB aber hierzu kein Interesse hatte und auch kein anders EVU Interesse angezeigt hat war der Drops gelutscht.

    Gruß Michael

    26305-signatur-def-jpg

  • Interessant, die Klägerin war offensichtlich die Stadt Freital und das Gericht hat ihr das Recht abgesprochen, dagegen zu klagen. Ich wusste nicht, dass sie das probiert hat und bis vor's Bundesverwaltungsgericht gezogen ist. Respekt!

    Leider gab es kein EVU oder Anschließer, die auf die Erhaltung des Gleises gepocht haben.

    Viele Grüße
    Eckhard