Lokwerkstatt Oberwiesenthal

  • Hallo zusammen,


    die 99 793 ist heute nach Hainsberg unterwegs, dafür wurde 99 762 in die Werkstatt gebracht.


    Da ich kein Fachmann bin: Offensichtlich unterscheiden sich Haupt- und Zwischenuntersuchung erheblich im Umfang, aber was wird bei einer Zwischenuntersuchung eigentlich alles gemacht? Gibt es hier bestimmte Vorgaben?

    Durch den Zylindertransport ist meine Frage in den Hintergrund gerückt. @Hutzel , kannst du auch hier helfen?

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Durch den Zylindertransport ist meine Frage in den Hintergrund gerückt. @Hutzel , kannst du auch hier helfen?

    Hallo,

    kann ich. Mal etwas vereinfacht sagt der Paragraph 4 des allgemeinen Eisenbahngesetzes, dass der Betrieb von Eisenbahnen sicher zu führen ist. Verantwortlich dafür ist das Eisenbahnunternehmen. Das bedeutet, dass es auch für die Instandhaltung seiner Fahrzeuge verantwortlich ist und diese Aufgabe auch an eine Instandhaltungsstelle eines Dritten übertragen kann. Damit sind die Vorgaben vom Gesetzgeber schon fast vollständig aufgelistet. Die Fristen für Großinstandsetzung sprich "Hauptuntersuchungen" werden bisher im §32 der EBO geregelt. Auch hier wird inzwischen aufgeweicht, neuerdings "soll" ein Fahrzeug mindestens alle 6 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf 8 Jahre untersucht werden. Das bedeutet, unter bestimmten Bedingungen können diese Intervalle auch gestreckt werden. Mehr Vorgaben gibt es nicht. Das bedeutet, jeder Betreiber ist angehalten, für seine Fahrzeuge ein eigenes Instandhaltungsregelwerk aufzustellen oder ein bereits vorhandenes (sofern er darauf rechtmäßig Zugriff hat) für gültig zu erklären. Mit anderen Worten: möchte ich meine Lok in einem Werk (bspw. DLW, LWO, MALOWA) instandsetzen lassen, muss ich als Betreiber dem Werk vorgeben, nach welchem Regelwerk es dies zu tun hat. Die Begriffe Haupt- und Zwischenuntersuchung existieren in dieser Form nicht mehr. Bei der SDG haben sie sich eingebürgert und stehen so auch im internen Instandhaltungsregelwerk und ja, es gibt erhebliche Unterschiede. Bei einer Hauptuntersuchung wird die Lok i.d.R. völlig zerlegt, also auch der Kessel vom Rahmen gehoben. Bei der Zwischenuntersuchung 4 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung muss die gesetzlich vorgeschriebene innere Untersuchung des Kessels durchgeführt werden, alles andere ist freiwillige Zusatzarbeit. Bei unseren Lokomotiven werden außerdem relativ umfangreiche Arbeiten am Fahrwerk ausgeführt, um den betriebsfähigen Zustand für die nächsten 4 Jahre zu sichern und damit die Frist von maximal 8 Jahren zwischen zwei Hauptuntersuchungen ausnutzen zu können. Der Kessel wird bei der Zwischenuntersuchung nicht vom Rahmen abgehoben wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Das war zwar jetzt stark verkürzt, aber fürs Grundverständnis vielleicht erstmal ausreichend?

    Übrigens wurde kürzlich irgendwo in diesem Forum die Behauptung aufgestellt, alle Eisenbahnfahrzeuge hätten eine EBA-Fahrzeugnummer aus dem Fahrzeugregister. Das trifft so natürlich nur für die auf EBA-Gebiet fahrenden Fahrzeuge zu, aber nicht für die Schmalspurbahnen welche zumindest in den neuen Bundesländern alle unter Länderhoheit (mit LfB als Aufsicht) unterwegs sind. Diese Fahrzeuge brauchen natürlich keine EBA-Nummer.

    Gruß André

  • Danke, @Hutzel, für die Erklärung. Wie sehen die Prioritäten in der LWO derzeit aus? Mit 41, 61, 62, 34, 47 ist ja genügend Arbeitsvorrat vorhanden.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo Cevin, nach meinem Wissen werden die Dieselloks eher in Marienberg überholt.

    Ok, aber sie würde denk ich nach Oberwiesental kommen zur Lastprobefahrt und für nach Nacheinstellungen in die LWS einziehen.

    MfG


    Außerdem, kann es sein das alle Altbaus die in denn Letzten Jahren Dienst hatten in Oberwiesental sind und im Moment nur Neubaus+99 713 im Einsatz stehen?

  • Hallo,

    zum Thema gestreckte Fristen, die HSB hat das in der Vergangenheit (als man noch mehr Fahrzeuge als den unmittelbaren Betriebspark betriebsfähig hatte) zuweilen bei wenig genutzten Fahrzeugen wie dem 187 025 praktiziert und diesen dann Fristverlängerungen über den eigentlich üblichen Zeitraum hinaus gegeben weil die Laufleistung über die HU-Periode eben sehr gering war. Müsste mal gucken ob ich da irgendwo ein Foto von habe.

    Gruß Michael

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  • Außerdem, kann es sein das alle Altbaus die in denn Letzten Jahren Dienst hatten in Oberwiesental sind und im Moment nur Neubaus+99 713 im Einsatz stehen?

    Nein, denn 99 1746 steht in Kipsdorf abgestellt. Und auf den Zeitunsartikel bezogen: die 99 1759 ist auch eine SDG-Maschine und steht schon seit vielen Jahren in Rittersgrün im Museum.

    Viele Grüße,

    Ronald!