Hallo und Guten Morgen
Das keine Vollschranken errichtet liegt wohl an den gesetzlichen Vorgaben , die besagen , daß an Übergängen mit einem gewissen Verkehrsfluss , dann Halbscheanken genügen . Die unfähigen Strassenverkehrsteilnehmer "spielen" ein Spiel mit der Eisenbahn, wer schneller den Überweg befährt und sehen dabei nur sich , leider. So müssen die Strafen richtig teuer werden bis zum Verlust des Führerscheins. Es klingt jetzt zwar bitter , aber die Höchststrafe ist dann eine tödliche Verletzung und leider oft nicht abzuwenden.
Weiter unfallfreie Fahrt auf der Schiene und Strasse.
Glück auf
Armin Ahlsdorf