Sächsische Weichenstellböcke

  • Nochmals guten Abend,

    ich habe zudem noch zwei Fragen zu den sächsischen Weichenstellböcken:

    1. ich habe auf einem Bild aus Dohna aus den 30ern gesehen, dass man dort auf die Hebelgewichte auf einer Seite ein großes "R" anbrachte. Auf der anderen Seite vermute ich dann das "L". Weiß jemand, ob das auf anderen Strecken auch so gemacht wurde, oder ob es sich um eine Spezialität von Heidenau-Altenberg handelt?

    2. habe ich auf einem anderen Bild zu sehen gemeint, dass die sächsischen Stellböcke auch um 90° gedreht eingebaut werden konnten. Ist das richtig, oder war da die Perspektive etwas missverständlich?

    Danke für Eure Hilfe,

    Lenni

  • Hallo Lenni.


    Zu 1.
    Jetzt haste mich zum Schmunzeln gebracht..
    Du vermutest das das R auf dem Hebelgewicht für "Rechts" steht oder?

    Die Fahrdienstvorschrift sagt dazu.
    §38

    Absatz 1.


    Ortsbediente Weichen und Gleissperren die vom Rangier, Triebfahrzeug oder Zugbegleitpersonal bedient werden dürfen, sind in Bahnhöfen durch ein "R" an der Stellvorrichtung gekennzeichnet.

    zu.2

    Bin ich mir nicht bewusst das jeh gesehen zu haben. Das muss aber auch nichts heißen.

    Gruß André

  • Ach was, cool!! Das ist mir bisher auf keinem Bild aufgefallen! Wieder schlauer, prima!

    Aber sag mir schnell, wer käme denn noch in Frage, die Weichen zu stellen??

    Danke für Deine Antwort

  • Glück Auf,

    Zu Frage 2:

    Bei Einheitsböcken gab/gibt es das, aus Platzgründen.

    Im Bf Kirchberg war und im Bf Schönheide Süd ist ein solcher Stellbock vorhanden, an der Regelspurweiche 12.

    Ob es das bei sächsischen Stellböcken auch gab, kann ich nicht sagen. Ich vermute aber schon.

    Und wer sonst noch für das Umstellen von Weichen in Frage kommt: Fahrdienstleiter und Weichenwärter.

    Gruß Mike

  • Wobei ich immer dachte das das R für Rangierleiter steht und eine ähnliche Funktion wie das spätere W aufweist. Nun habe ich aber gedacht, kuck lieber nochmal nach und siehe da die FV sagt etwas anderes. Wobei ich die Ausgabe von 1970 zu Rate gezogen habe. Was mich dabei verwundert ist die Tatsache das gerade solche Weichen wie die doppelte Gleisverbindung in Thum ein solches R auf den Gewichten hatte. Also Weichen die in Zugfahrstraßen lagen. Diese sollten dann doch eigentlich nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters zu stellen sein.

    Gruß André

  • Schön, das war ja ganz nach dem Motto "wer nicht fragt, bleibt dumm". Jedenfalls bin ich schon viel schlauer geworden, als ich das mit meiner Ausgangsfrage hatte werden wollen:crazy1:

    Danke Euch allen!