Hallo
Es ist ja in Ordnung, daß Stücke aus Sammlungen, die nicht mehr in neue Nutzungskonzepte passen , sachgerecht umgelagert werden. Doch die meisten Exemplare im VMD dürften dem Denkmalschutz unterliegen und wenn ich mich nicht irre , dann dürfte eine Verbringung ausserhalb von Dresden bzw. Sachsen schwierig oder nicht erlaubt sein , es sei die Landesgesetze unterscheiden sich weit von denen in NRW. Aber im Moment hat es für mich den Anschein , daß die Diskussion vom ursprünglichen Weg abweicht und die Argumente unsanft werden .
Glück auf
Armin Ahlsdorf