Döllnitzbahn am 10.10.2019 - Planbetrieb und Einmaliges

  • Hallo

    Im Prinzip sind im Verkehr befindliche Eisenbahnfahrzeuge alle gleich zu behandeln. Doch mittlerweile gibt es schon Mittel und Wege , den Umfang einer Hauptuntersuchung flexibler zu gestalten. Da spielen Laufleistung und Einsatzzweck auch eine gewichtige Rolle , aber wenn Du mehr zum Thema wissen willst bei den Museumsfahrzeugen , dann frage mal beim VDMT an und da kann man Dir weiterhelfen . Viele Varianten einer Hauptuntersuchung sind auch abhängig von der jeweiligen Eisenbahnlandesgesetzgebung .

    Eine Hauptuntersuchung darf nur eine zugelassene Werkstatt durchführen , die die Arbeit auch umfassend dokumentiert .

    Glück auf

    Armin Ahlsdorf

  • Hallo,

    also ich kann nur jeden Eisenbahnfreund aus Sachsen einladen: Werdet Mitglied in der IG Weißeritztalbahn e.V. oder im Förderverein "Wilder Robert" e.V. oder bei der Museumsbahn Schönheide e.V. - dort stehen noch genügend unaufgearbeitete OO und OOw herum!

    Micha - zu Deiner lieben Aufstellung:

    ... von mir die übrigen offenen Schmalspursachsen "weltweit" mit Holzbeplankung und Fristen:

    97-20-75 OO in Cranzahl (ohne "Heberlein-Galgen")

    97-23-66 OO in Jöhstadt (ohne "Heberlein-Galgen")

    97-29-06 OO in Jöhstadt (mit "Heberlein-Galgen")

    97-44-08 OO (ex 97-22-82) in Putbus (ohne "Heberlein-Galgen")

    Ob der OO 97-23-68 in Zittau und der OO 97-21-17 sowie der OOw 97-21-68 in Cranzahl (alle drei ohne Heberleinbremse) Fristen haben - oder einfach nur schön aussehen - weiß ich nicht.

    Die OOw mit Blechwänden lasse ich jetzt außen vor.

    Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass im I K-Zug ein offener Güterwagen mit sächsischer Beschriftung und Lackierung läuft (der 97-19-25 aus Jöhstadt), der Rittersgrüner Ow 97-09-78 eine Tageszulassung für 20 km/h bekommen könnte - und ebenfalls ohne Fristen in Rittersgrün und Radebeul weitere drei zweiachsige offene Güterwagen vorhanden sind.

    Mit vielen Grüßen

    André

  • Ob der OO 97-23-68 in Zittau und der OO 97-21-17 sowie der OOw 97-21-68 in Cranzahl (alle drei ohne Heberleinbremse) Fristen haben - oder einfach nur schön aussehen - weiß ich nicht.

    Der Zittauer OO 97-23-68 sollte Fristen haben, da er ja als "Kapellenwagen" in den Zittauer Musikzügen zum Einsatz kam und im November auch für die Arbeitszüge zur Vegetationspflege vorgesehen ist.

    Anbei ein Bild vom letzten Freitag. Da wurde gerade das Gestänge vom Zeltdach abgebaut.

    Mit freundlichen Grüßen 


    Hartmut

  • Liebe Mitstreiter,


    da hab ich noch ein paar Fragen:

    1. Wäre eine Tageszulassung nicht eine Lösung, um solche Wagen für gelegentliche Sonderfahrten zu nutzen?
    2. Wenn ich eine andere Diskussion in diesem Forum richtig verstanden habe, brauchen Arbeitszüge auf gesperrten Strecken keine Fahrzeuge mit gültigen Fristen. Ein Einsatz im Arbeitszug ist also kein Beweis für gültige Fristen, oder?
    3. Der Unterschied zwischen einen OO und einem OOw liegt nur in der Nutzlast, richtig?

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo Eckhard

    Zu deiner ersten Frage kann ich nur sagen ,daß ich Tageszulassungen aus dem Normalspurbereich nicht kenne und so weit ich im Bilde bin , es die auch nicht gibt . Je nach Bundesland kann es andere Gegebenheiten gibt und es kann sein , daß der Aufwand einer HU auch bei geringer Laufleistung des Wagens minimiert werden kann .

    Zu deiner zweiten Frage kann ich , Dir sagen , daß jedes Fahrzeug das am Schienenverkehr teilnimmt auch mit gültigen Untersuchungsfristen versehen sein muss. Eine Ausnahme für Wagen bzw. Loks im Einsatz auf gesperrten Strecken gibt es nicht , selbst die brauchen gültige Untersuchungen.

    Glück auf

    Armin Ahlsdorf

  • Hallo Armin,

    - bei den Tageszulassungen beziehe ich mich auf dem Beitrag von A. Marks weiter oben.

    - ich erinnere mich, dass eine Diesellok eines bekannten Schmalspurunternehmens trotz abgelaufener Fristen im Bauzug- und Schneeräumdienst eingesetzt wurde. Die Diskussion hier im Forum ergab, dass dies nur auf einer gesperrten Strecke möglich sei. Ob das richtig ist, weiß ich nicht.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo Armin,

    Tageszulassungen sind mir schon lange im Zusammenhang mit sächsischen Schmalspurfahrzeugen ein Begriff.

    Das erste Mal kam ich 2006 mit dem Begriff in Berührung, als es darum ging, dass die Radebeuler Zweiachser im Rahmen des Jubiläums im Zugverband laufen sollten.

    Viele Grüße

    Thomas

  • Hallo

    Im Normalspurbereich kenne ich keine Tageszulassungen wie man es von Strassenfahrzeugen her kennt . Es sei , daß es Ausnahmen gibt , wenn die gesperrte Strecke keine dauerhafte Verbindung zum öffentlichen Netz hat . Ohne die gültigen Vorschriften vollends bis ins Detail zu kennen , halte ich abweichende Verhältnisse zwischen Schmalspurbahnen und Normalspurbahnen für denkbar . Viele Entscheidungen liegen auch im Ermessen des zuständigen Eisenbahnbetriebsleiters und so scheint der geschilderte Fall nicht gänzlich unmöglich.

    Glück auf

    Armin Ahlsdorf

  • Hallo Eckhard,

    mit Deiner Vermutung liegst Du richtig. Das Nebengattungszeichen "w" besagt, die Traglast beträgt 10 Tonnen. Schmalspurgüterwagen ohne dieses Nebenzeichen, also GG; OO; HH haben eine Tragfähigkeit von 15 Tonnen.

    Im Anschriftenfeld ist dies auch noch enthalten.

    2019-7jh5vakm8.jpg

    Im Anschriftenfeld oben links ist vermerkt 15,0 t

    stbmai144gtksl.jpg

    Mit Nebengattungszeichen "w" sind 10,0 t vermerkt. Die weiteren Nebengattungszeichen "h"- Dampfheizleitung und "El"- elektrische Zugbeleuchtungsleitung. Dies trugen früher die Expressgutwagen, die ja in Personenzügen mitliefen.

    MfG

    Helmut