(?) Sicherung aufgerollter Vierachser

  • Hallo Eckhard,

    es gibt Ketten die zur Sicherung Kuppelstange dienen, diese sind wegen der Kurvenfahrt nicht gespannt und werden meist am Zughaken des Normalspurwagens eingehängt. Die Kette mit Bügel dient zur Arretierung der Achse und ist mit einem Spannschloß fest gezurrt.

    Das Videos zeigt beide Sicherungen ganz eindeutig.

    MfG

    Helmut

  • Die Ketten an den Kuppelstangen sind dazu da, wenn der Kuppelpolzen oder was anderes bricht. Dann wird die Stange oben gehalten und spießt nicht in den Schotter.

  • Sicherungsketten für Kuppelbäume gab es im Harz nicht. Diese sehe ich das erste mal. Die Kuppelbolzen der Rollwagen hatten dafür Sicherungsringe damit sie sich nicht unbeabsichtigt entkuppeln konnten. Ich nehme ja mal eher an das man diese Ketten dazu benutzte um mit einseitig eingehangenen Kuppelbaum auch rangieren konnte, um nicht die schweren Kuppelbäume tragen zu müssen. Aber dazu wissen andere bestimmt besser Bescheid als ich.

    Zur Problematik beim befestigen des 4 Achsigen Normalspurwagens auf 2 Rollwagen kann ich mir nicht vorstellen das zwischen den beiden Rollwagen kein Kuppelbaum verbaut wurde, da ja nur ein Drehgestell richtig fest war. Dann würde ja der eine Rollwagen lose im Zugverband sein. Ist ja wie eine Zugtrennung. Im Harz wurden nur recht selten 4 Achsige Normalspurwagen transportiert aber immer mit Kuppelbäumen verbunden. Ein Drehgstell wurde mit den Achsvorlegern festgespannt sowie verkettet und bei dem losen Drehgestell wurden auch Radvorleger gelegt aber mit ca 10 cm Abstand zu den Rädern. Ob dieses lose Drehgestell nun noch Spannketten bekam weiß ich nicht da ich nicht im Rangierdienst sondern im Lokfahrdienst tätig war.

    Und dann noch zur Ausgangsfrage von Thomas Kugel. Die aufgerollten Normalspurwagen waren nicht festgebremst. Die wurden nur mit Radvorlegern und Ketten befestigt. Irgendwo gibt es bei Youtube einen Filmbericht wo genau der Auf und Abbocken von Rollböcken und Rollwagen noch in DR Zeit in Wernigerode gezeigt wird.

    Gruß von ganz oben, der Bergmensch. 🙋‍♂️

  • Guten Abend Reiner,

    wenn ohne Kuppelbaum gefahren wird, dann sind beide Rollwagen schlüssig eingestellt, sont gäbe es in der Tat ein paar Problemchen....

    Steht in der Dienstvorschrift unter 2c!!

    Lenni

  • Hallo, Reiner,

    im Beitrag 70 kannst du im Video einen Kuppelvorgang sehen, wo die Lok nur ran fährt und keiner die KS hält. Also - Rangiererentlastung stimmt!

    Gruß Bernd.

  • Guten Abend Reiner,

    wenn ohne Kuppelbaum gefahren wird, dann sind beide Rollwagen schlüssig eingestellt, sonst gäbe es in der Tat ein paar Problemchen....

    Lenni

    Hallo zusammen,

    so lese ich das nicht. Wenn ohne Kuppelstange gefahren wird, wird der Vierachser auf beiden Rollwagen befestigt. Schlüssig können sie nicht eingestellt werden, denn das gäbe Probleme in Kurven. Wenn keine Kuppelstange da ist, muss aber trotzdem die Bremsleitung verbunden werden. Oder stammt die Vorschrift noch aus der Heberleinzeit?

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • so lese ich das nicht. Wenn ohne Kuppelstange gefahren wird, wird der Vierachser auf beiden Rollwagen befestigt. Schlüssig können sie nicht eingestellt werden, denn das gäbe Probleme in Kurven. Wenn keine Kuppelstange da ist, muss aber trotzdem die Bremsleitung verbunden werden. Oder stammt die Vorschrift noch aus der Heberleinzeit?

    Hallo Eckard,

    auch heberleingebremst würde die "Bremsleitung" verbunden werden. Denn hier geht die Bremsleitung durch die Luft, bei KE oder Körting/Hardy geht die Luft durch die Bremsleitung. :frech:Uralter Kalauer, ich weiß!

    Sind wir uns überhaupt einig ob es ums Kuppeln Verbinden* der Rollwagen zwischen den Drehgestellen eines Regelspurwagens geht oder um das Kuppeln von Rollwagen zwischen den einzelnen Regelspurwagen? Bei ersterem muß meiner Ansicht natürlich eine kraftschlüßige Verbindung beider Drehgestelle mit dem Rollwagen bestehen. Wie soll dieses verbindende Moment sonst auf den zweiten Rollwagen wirken? Oder habe ich da jetzt einen völligen Denkfehler?

    *Mit Absicht habe ich hier noch nachträglich geändert. Mit Verbinden der Rollfahrzeuge meine ich dieses OHNE Verwendung einer Kuppelstange, rein nur über den Regelspurwagen. Spätestens in diesem Fall halte ich die Verwendung von Spannketten zwischen Rollfahrzeug und Regelspur für unabdingbar. Ein heikles Konstrukt ist es vielleicht trotzdem. Das können aber die Praktiker besser bewerten.

    Viele Grüße von Niels

  • Guten morgen,

    hmmmmm, ich zitiere nochmal:

    "Bei Verladung ohne Kuppelstangen sind sämtliche Achsen des aufgeladenen Vollspurwagens durch Radvorleger und Spannketten zu sichern."

    Ich sehe da in den Kurven keine Probleme, da die sich verändernde Länge keine Rolle spielt, da ja die Kuppelstange fehlt. Oder andersrum: wenn Du den hinteren Rollwagen auf 20cm "Spiel" einstelltest, dann würde ja bei einem Bremsvorgang der anhängende Zug mit Schwung den hinteren Radvorleger einfach unterm Vollspurwagen wegdrücken.

    Wenn keine Kuppelstange da ist, muss aber trotzdem die Bremsleitung verbunden werden. Oder stammt die Vorschrift noch aus der Heberleinzeit?

    Oder wurde das dann evtl. so gemacht wie bei der RSE??? Dass die Bremsleitung des Regelspurwagens verwendet wurde??

    Viele Grüße,

    Lenni