Hi,
Die alte Werkstatt wird weiterhin benötigt. Die gläserne Werkstatt soll ja "nur" HUs durchführen, so wie ich es verstand.
Die 5903 als Ausstellungsobjekt in der neuen Werkstatt wäre sicher ganz schön.
Das Dahinfristen der Mallets finde ich auch mittlerweile etwas merkwürdig. Mich würde da mal die rechtliche Seite interessieren. Theoretisch muss es doch auch in diesem Fall eine Gewährleistung des Herstellers geben... wenn das gekaufte Teil aufgrund eines Produktionsfehlers versagt, muss es doch zumindest Ausfall-/Schadensersatz geben, oder?
Ich will jetzt keine Polemik auslösen oder Beschuldigungen zuweisen.
Mich interessiert nur, warum man es scheinbar so gelassen sieht, dass die Loks bis zur nächsten teuren HU nur herumstehen und damit kein Geld erwirtschaften!?
Beste Grüße
Minfred