Allerdings finde ich in EBO und ESO nichts dazu. Die einzige mir bekannte Fundstelle für die Mastkennzeichnung bei Formhauptsignalen findet sich in den entsprechenden Signalbüchern DV/DS/RiL 301.
in den jeweiligen §14 (1) ist geregelt: " ... die Anwendung von Signalen vorgesehen, so dürfen nur die in der Eisenbahn-Signalverordnung vorgeschriebenen Signale genutzt werden. " - Schönes Deutsch!