Bau- und Betrieb bei der Schwarzbachbahn 2020

  • Hallo im neuen Jahr!

    Das Landratsamt Pirna genehmigt den Trassenfreischnitt für den nächsten Bauabschnitt! Auf geht´s. Der BA 2.3. hat eine Länge von ca. 400 Meter. Geplante Bauzeit ca. 2 Jahre inkl. 3 Brücken.

    Der Fördermittelantrag für die Stahlträgerbrücke steht kurz vor der Abgabe. Geplante Fertigstellung 2020. Die beiden folgenden Stampfbetonbrücken sollen in Eigenleistung freigelegt und dann von einer Fachfirma saniert werden. Zeitgleich ist die Herstellung des Planum vorgesehen.

    Nach Fertigstellung der Brücken können die Gleise verlegt werden.

    Wir würden uns wieder sehr über Unterstützung finanziell, materiell und mit Muskelkraft freuen. Ein entsprechender Spendenaufruf folgt in Kürze.

    Kurz vor Weihnachten gab es noch einmal neue Erkenntnisse in Sachen Weiterbau in Richtung Unterehrenberg. Am Samstag war der Brückenprüfer vor Ort in Lohsdorf und eine Streckenbegehung stand an. Zu unserer aller Verwunderung bestehen die Stampfbetonbrücken nicht zu 100% aus diesem Material. Im Prinzip bestehen die Bögen aus Stampfbeton und der Rest wurde mit Sandstein gesetzt und anschließend verputzt. Das bedeutet, dass wir zunächst den Putz abhacken werden um die dahinter liegende Substanz begutachten um sanieren zu können. Zudem müssen die Kappen neu aufbetoniert werden, in denen derzeit die Geländer verbaut sind. Da wir davon ausgehen, dass der Putz nicht grundlos aufgebracht wurde, wird das bisherige Aussehen wieder hergestellt. Es wird von Kosten von je ca. 15.000 € je Brücke zur Sanierung ausgegangen.


    Im nächsten Bauabschnitt wird zunächst die Stahlträgerbrücke und die folgende Betonbrücke saniert. Die Strecke würde sich um 150 Meter verlängern. Kosten ca. 100.000 € (inklusive evtl. ca. 50.000 € Fördermittel für die Stahlträgerbrücke). Die Planung reicht aber bereits 250 Meter weiter, wobei zwei weitere Betonbrücken zur Sanierung anstehen. 3 weitere Brücken gleicher Art sind es dann noch bis zum Ziel Unterehrenberg.

    Grüße aus dem Elbsandsteingebirge,

    Marko Thoms

  • Hallo Marko,

    meinen herzlichen Glückwunsch zu dieser Information, gab es doch gerade in der letzten Zeit leider nur nicht so schöne Nachrichten aus dem Schwarzbachtal, was die Streckenverlängerung angeht. Um so mehr freue ich mich für euch und wünsche euch bei der Umsetzung viele unterstützende Hände beim Spenden und Anpacken.

    Gruß

    Daniel

  • Hallo Zusammen,

    heute möchte ich euch folgenden Text aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein vom Januar 2020 vorstellen:

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    Veröffentlichung des im Stadtrat am 18.12.2019 beschlossenen Schreibens an Landesregierung

    An die Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft

    für Wirtschaft und Arbeit für Infrastruktur und ländlichen Raum

    und des Innern

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Stadtrat der Stadt Hohnstein richtet sich mit Beschluss vom 18.12.2019 mit folgendem Sachverhalt an Sie und fordert Sie zum Handeln auf. Mit Entscheidung Nr. C45_DD-8842.30/73/15 vom 05.11.2019 der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz und Landschaftspflege, wurde dem Schwarzbachbahnverein e. V. der beabsichtigte Wiederaufbau des Bahnkörpers im Schwarzbachtal versagt. Die Stadträte sind fassungslos über die Entscheidung der Landesdirektion. Der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn ist ein klarer öffentlicher Wille. Im Flächennutzungsplan, im Stadtentwicklungskonzept und im Erholungsortentwicklungskonzept der Stadt Hohnstein ist dieses Ziel festgeschrieben. Auch im Regionalplan „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ und im Tourismusleitbild 2025 des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz ist der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn von Kohlmühle über Lohsdorf nach Hohnstein verankert und bestätigt. Das durch die Landesdirektion unterstellte mangelnde öffentliche Interesse entbehrt hiermit jeglicher Grundlage. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wurde der Stadt Hohnstein durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Goßdorf/ Kohlmühle – Lohsdorf – Hohnstein gemäß § 5 AEG erteilt. Grundlage dieser Genehmigung ist der rechtliche Bestand der Infrastruktur als gewidmete Bahninfrastruktur. Daraus geht hervor, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um einen nach § 18 AEG planfeststellungspflichtigen Neubau eines Verkehrsweges handelt, sondern lediglich um eine Wiederherstellung des planungsrechtlich gedeckten betriebsfähigen Sollzustandes. Diese Rechtsauffassung teilt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wie dies auch in der Nachricht des SMWA vom 17.11.2014 an das SMUL Referat 57 mitgeteilt wurde. Damit ist § 12 Nr. 5 VO NLPR nicht anzuwenden. Die Annahme der Landesdirektion, dass es sich um einen völligen Neubau einer Bahnstrecke handelt ist demnach nicht zutreffend. Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebes ist nach §7 f AEG ein genehmigungspflichtiger Vorgang, bei dem die zuständigen Naturschutzbehörden beteiligt werden. Ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 4 SächsNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 1 BNatSchG ist hier nicht erforderlich. Aufgrund dieser Fehleinschätzung, eisenbahnrechtliche Aspekte hier nicht in Betracht ziehen zu wollen wird die gesamte Maßnahme als Eingriff gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG gewertet. Dieser Einschätzung wird aufgrund der rechtlichen Einordnung der Grundstücke als für den Bahnzweck gewidmet widersprochen. Zu gleichem Ergebnis kam auch die Untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 22.10.2019 gegenüber dem Schwarzbachbahnverein. Der Schwarzbachbahnverein hat gegen die Entscheidung der Landesdirektion Widerspruch eingelegt. Auch dem Vorwurf der angeblichen Unvollständigkeit der Unterlagen und Gutachten widerspricht der Verein. Der Verein hat in Absprache mit der Landesdirektion unabhängige und anerkannte Gutachter bemüht und die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend den Forderungen der Landesdirektion überarbeiten lassen sowie durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzen lassen. Dafür hat der Verein nahezu 15.000 Euro aufgewendet. Die Stadt Hohnstein unterstützt den Verein vollumfänglich bei seinen Bemühungen. Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der Verhinderung der kommunalen und touristischen Entwicklung in der Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Erst kürzlich hat uns die Eröffnung des Klettermuseums in Bad Schandau am 01.11.2019 wieder daran erinnert. Das Kletterprojekt Hohnstein mit Klettergarten und Klettermuseum mit unserem tschechischen Partner aus Turnov ist an der Ablehnung des Klettergartens am Burgfelsen durch die Landesdirektion im Jahr 2011/2012 gescheitert. Das EU-Interreg-Projekt war von uns weit vorbereitet und wäre ein Nutzungsbaustein für die Burg Hohnstein gewesen. Wir waren dankbar, dass die Stadt Bad Schandau dann als deutscher Projektpartner für Hohnstein eingesprungen ist. Nun steht die Ausstellung in Bad Schandau. Das betrübt uns sehr. Umso mehr ärgert uns diese erneute Ablehnung eines weiteren Hohnsteiner Projektes durch die Obere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz in der Gebietsabgrenzung und den Regelungen in der Verordnung hemmt unsere kommunale Entwicklung. Bereits mit unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept des Landschaftsschutzgebietes vom 29.02.2012 und dann wiederholt mit Schreiben vom 10.04.2015 haben wir auf die Problematik in unserer Stadt aufmerksam gemacht. Aber „naturschutzpolitische Fragen“ wurden in der Abwägung der Nationalparkverwaltung ja nicht beantwortet. Anbei senden wir Ihnen weitere Projekte und deren Probleme beispielhaft zur Kenntnis.

    Wir fordern Sie hiermit auf, dienst- und fachaufsichtlich dafür zu sorgen, dass in der Landesdirektion die Grundsätze von Verwaltungshandeln, nämlich Recht- und Gesetzmäßigkeit, eingehalten werden. Das SMWA hat unmissverständlich festgestellt, dass es sich bei der Strecke (unabhängig vom derzeitigen Zustand) um eine gewidmete Bahnstrecke handelt. Die Entscheidung der Landesdirektion vom 05.11.2019 ist rechtswidrig und aufzuheben.

    Weiterhin bitten wir Sie hinsichtlich der generellen Problematik der Nationalparkregionsverordnung und deren Gebietsabgrenzung mit uns bis zum 31.03.2020 in einen Dialog zu treten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bürgermeister Daniel Brade im Auftrag des Stadtrates der Stadt Hohnstein

    https://www.hohnstein.de/downloads/717_Januar_2020.pdf

    Viele Grüße,

    Marko

  • Hallo,

    Hinter den Bürgern stehen und nicht hinter Paragraphen

    oder vielleicht gerade hinter Diesen wenn sie von der "Gegenseite" rechtsfehlerhaft angewendet werden.

    Ich bin gespannt wie es weitergeht und drücke den Schwarzbachbahnern die Daumen.

    Gruß Michael

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  • Hallo zusammen,

    super Antwort von Bürgermeister und Stadtrat aus Hohnstein auf das Schreiben der Landesdirektion. Ich drücke natürlich auch beide Daumen, dass das Ruder hiermit rumgerissen werden kann.

    Viel Erfolg für die Schwarzbachbahner und die Stadt Hohnstein!

    Gruß
    Andi

  • Mit so einem Rückhalt kann man nur positiv in die Zukunft blicken, egal wie das Verfahren letztendlich ausgeht.

    Hochachtung an den Stadtrat für so einen beispielhaften Einsatz und an die Schwarzbachbahner für deren unermüdlichen Anstrengungen um am Ende an´s Ziel zu gelangen!

    Viele Grüße

    Thomas

  • Solch lesenswerten Sätze wie

    "Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der Verhinderung der kommunalen und touristischen Entwicklung in der Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der Nationalparkregion Sächsische Schweiz."

    erinnern mich ein wenig an ein kleines gallisches Dorf. Hoffentlich haben Verein, Stadtverwaltung, Bürger der Anliegergemeinden und andere "geknechtete" regionale Institutionen das nötige - auch finanzielle - Durchhaltevermögen sowie rechtliche Fachwissen um dem sächsischen Verwaltungsapparat lange genug gegenüber zu stehen. Denn selbst mit Zaubertrank bedarf es hier ganz gewaltiger gemeinsamer Kraftanstrengung sich gegen ganz langsam mahlende Windmühlenflügel aufzulehnen.

    Dieses ganze Verfahren ist leider ein ganz deutliches Zeichen dafür, wie trotz aller Mon- bis Sonntagsreden das bürgerschaftliche Engagement in Wahrheit durch die Administration bewertet und behindert wird. Aufgabe der Verwaltung wäre eigentlich gewesen den Antragstellern vorab alle Knackpunkte zu erläutern die für eine erfolgreiche Antragstellung nötig wären. Und nicht erst "hinterher" aufzulisten was alles dafür fehlt. Zum Glück hat der Stadtrat von Hohnstein die nötige Chuzpe dies in seinem Schreiben wenigsten anklingen zu lassen.

    Gruß von Niels der gern eines Tages auch durch die beiden Tunnel fahren (statt wandern) würde.

  • bei Hitze fahren bei etwas kälteren Wetter wandern die Freunde dort freuen sich bestimmt und wenn da Fahrkarten gelöst werden um so mehr.Denn ist der Betrag noch so klein bringt er mehr wie wandern ein.

    Gruß
    Harald a.F.