Hallo Armin,
erstens kann Dir aktuell wegen nahezu täglichen und regional unterschiedlichen Änderungen von Aussagen und Verordnungen so eine Frage niemand ernsthaft zutreffend beantworten. Außerdem gibt es ja ein Veranstaltungsverbot, über dessen Aufhebung bisher eher nicht spekuliert wird. Insofern wird es nach aktueller Verkündung wohl eher so aussehen: Fahrbetrieb ja (Umfang unklar), Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festzelt usw. nein, Gastronomie außerhalb von müllträchtigem Außerhausverkauf ebenso unbekannt. Unterkünfte auch nicht sicher. Daraus kannst du nun alles oder nichts machen.
Für mich gilt auf jeden Fall: so lange Vermummung angeordnet ist, fahre ich nirgendwo hin. Da bezahle ich lieber fiktiv entsprechende Summen (also Spenden) als daß ich mich mit Belästigung durch den eigenen Atem genußlos irgendwo zu irgendwas zwingen lasse.