• Ganz sicher? Ohne mich nun zu 1.000 % dafür verbürgen zu können, so ist mein Wissensstand dazu der: Das Recht an der Komposition verbleibt beim Komponisten und geht nicht - außer es ist vertraglich explizit anders geregelt - an die Plattenfirma über, bei der das Lied erschienen ist.

    Plattenfirma wäre hier in der Tat Sony Music, da Sony den Amiga-Katalog über die ehemalige BMG nach der Wende erworben hat. Damit gehört Sony aber nur das Recht an der Originalaufnahme des Liedes "Taxi 408", erschienen auf dem 1983er Album von Peter Tschernig "Ich fahr' das Taxi 408" bei Amiga. Würdest du diese Originalaufnahme heute irgendwo veröffentlichen wollen, müsstest du nach einer Lizenz dafür in der Tat bei Sony Music nachfragen.

    Nun ist das Lied "Ich fahr' die IV K 608" aber eine Coverversion des Liedes "Taxi 408" von dem Album von Peter Tschernig "Ich fahr' das Taxi 408". Um diese Coverversion herausbringen zu können, musste schon 2006 der VSSB nicht bei Sony anfragen, weil Sony wie gesagt "nur" das Recht an der Originalaufnahme von "Taxi 408" hat.

    Sondern für die Coveraufnahme musste der Rechteinhaber der Komposition gefragt werden. Dies ist wie o.g. in aller Regel der Komponist. Im Falle von "Taxi 408" sind dies zweie: Dieter Bergmann und Peter Tschernig selbst. Diese mussten damals ihr Okay dazu geben - was natürlich geschah, sonst hätte Tschernig das Lied ja nicht selbst neu mit neuem Text eingespielt.

    Den neuen Text mit der IV K 608 dürfte damals mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Thomas Moldenhauer geschrieben haben. Als Rechteinhaber der Coverversion kommen damit jetzt im Wesentlichen vier Personen/Institutionen in Frage: Dieter Bergmann, die Erben von Peter Tschernig, denn Tschernig selber ist 2017 verstorben, wie ich soeben gerade erst laß, Thomas Moldenhauer und die Stiftung Sächsische Schmalspurbahnen.

    Ob jetzt einer der genannten Akteure Dich auf Regressansprüche verklagt, wenn Du einer Privatperson, der das Lied halt einfach gefällt, eine Kopie dieses nicht mehr käuflich erhältlichen Liedes zur reinen Privatnutzung zur Verfügung stellst, sei dahingestellt. Die Stiftung ihrerseits freut sich wahrscheinlich eher darüber, wenn Du Interesse an der IV K 608 oder noch besser an den stiftungseigenen IV K 606 oder 604 oder noch besser an der I K 54 hegst und dafür 'ne Spende als Lied-Kaufpreis-Ersatz abdrückst. ;)

    VG

  • Moin Holger,

    Deine Darstellung entspricht der Realität. Sony hat nur die Rechte an der ersten Aufnahme.

    Was das Weitergeben an Freunde betrifft: ja das ist erlaubt, es sollte sich aber wirklich auch um Freunde handeln. Bedenkt bitte, dass alle, die kleine und oft wertvolle Ausgaben machen (ob Musik oder Buch), exorbitant viel Zeit, Energie und Privatvermögen in die Ausgabe stecken.

    Viele Grüße,

    Lenni