Ich tue mich etwas schwer damit, eine 99.78 als VII K zu bezeichnen......das ist ja schon bei den Einheitsloks an der Grenze.....
Ouuu Lenni...
hättest du wenigstens 99.77-79 geschrieben, so machst du dir das aber auch nicht leichter..
Oder meinst du damit das nur die Loks 99 780 - 789 nicht als VII K neu bezeichnet werden dürfen, bei der 99 771 - 779
und ab der 99 790 ist das dann wieder ok...
So genug rum geflachst..
beste Grüße André