• ... war heute bestimmt BVO-Chef Roland Richter unterwegs. Jedenfalls hatte ich heute auf der A4 bei Nossen bei diesem Tempo eine Parallelfahrt mit seinem BMW. ;) Wenn ein Verantwortlicher der BVO Richtung Dresden düst, ist das doch bestimmt wegen der WTB-Übernahme durch die BVO. Weiß jemand, ob heute vielleicht der Übernahmevertrag endgültig abgeschlossen wurde? Bei der VSSB-Sitzung in Schmiedeberg vor ein paar Tagen war das ja noch nicht geschehen.

  • Hallo Holger,

    ich habe mir heute extra die Freitaler SZ-Ausgabe geholt, da in meiner Radebeuler Ausgabe nicht viel über die Veranstaltung gestern stand. Die Online-Ausgabe ist auch nur noch für zahlende Kundschaft einsehbar.
    Es stand aber schon vorher fest, daß die Gelder nur an einen neuen Betreiber ausgegeben werden können.

    Zitat "Selbst die Veranstaltung gestern hätte noch platzen können, denn erst am Montagabend um 17 Uhr unterzeichneten Deutsche Bahn und BVO Bahn GmbH die entscheidenden Verträge. Die Weißeritztalbahn hat damit einen neuen Eigentümer und die zehn Millionen Euro endlich einen Adressaten.
    Arndt Eißmann von der DB Netz Ostsachsen überreichte dem neuen Weißeritztalbahn-Chef BVO-Geschäftsführer Roland Richter gestern eine Wagenlaterne: "Möge sie den Weg für den erfolgreichen Wiederaufbau weisen." Bleibt die entscheidende Frage: Wann wird die Bimmelbahn wieder fahren? "Bis zur Fertigstellung rechne ich mindestens 18 Monate", erklärte Knut Ringat, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO). Der VVO hat die Leistungen für die kommenden 15 Jahre bestellt - und lässt sich das drei Millionen Euro pro Jahr kosten. Damit die Bahn auch Geld einspielt, erstellt man gerade ein Betriebskonzept. Sowohl im Touristen- als auch im Pendlerverkehr soll die Bahn punkten." Zitat Ende

    Damit dürfte eigentlich deine Frage geklärt sein.

    Der Text war noch etwas umfangreicher und mit Bild. Weiterhin war noch ein Kurzinterview mit Iris Gleicke und eine Chronik der letzten zwei Jahre Kampf um die Kleinbahn abgedruckt. Auch in der DNN und in der Morgenpost habe ich kurze Artikel gesehen.

    Tschüß,
    Danilo

  • Hallo Holger,

    dein Golf gegen einen BMW, das kann nur heißen, dass du dich bei Tempo 160 und ner Parallelfahrt auf der BAB dem Vergehen nach § 5 Abs.2, S.2 STVO und § 49 Abs. 1, Nr. 5 STVO: Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt schuldig gemacht hast und seit 01.04.04 mit 40Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühren + 3 Punkten bestraft wirst.
    Wahrscheinlich hast du dabei noch andere behindert (vielleicht sogar genötigt?)?! *zwinker*
    Deinen Führerschein kannst du also gleich abgeben. *grins*

    kleines

    :joke:

  • Hallo Danilo,

    für diesen Artikel hätte auch der Weg nach Dresden genügt ;) , denn in der Dresdner Ausgabe der SZ war er wortgleich abgedruckt. Darüber fand sich noch ein Bildchen, auf dem die politische Gesandtschaft vor einem unterspülten Gleis posiert...

    MfG Jan

  • Tja Veronika,

    es ist schon wirklich interessant, welche Gesetzestexte Du doch gleich immer zur Hand hast oder aus dem Netz raussuchst. Bloß war die Situation etwas anders als von Dir vermutet. 1. War ich ja dienstlich unterwegs und deshalb nicht mit meinem schönen IVer Golf, sondern mit einem Audi A4 Diesel unterwegs, irgendwas Höher-PS-igeres, so dass man sich dadurch ruhig auf "Rennen" einlassen könnte, was ich 2. aber gar nicht getan habe, sondern ich fuhr auf der Mittelspur schön gerade aus, die Lkws rechts wurden also ordnungsgemäß überholt. Links aber fuhren die "ICEs" mit mehr als 140 bis 160 km/h, und da kam dann der markante BMW angebraust, musste aber zeitweise zu mir parallel fahren, weil vor ihm auf der linken Spur sich der Verkehr "staute", also so bei ca. 160 km/h, dass der BVO-BMW nicht an mir vorbei kam. Das Ganze war aber auch bloß ne Minute lang oder so, dann entkrampfte sich der Verkehr auf der linken Spur und der Schnellfahrt des besagten BMW stand nichts mehr entgegen. So, jetzt bist Du platt, oder? Ich werde Dich jetzt aber wegen § 286 StGB (üble Nachrede) verklagen. ;)

    Du hast aber eine Chance, dem zu entgehen: Damit dieses Posting hier auch noch was mit Schmalspurbahn zu tun hat, musst Du mir auch noch beantworten, welche rechtlichen Folgen es hat, wenn man mit ner IV K zu schnell fährt. Also, nehmen wir an, wir haben im Bahnhof eine La-Stelle mit 15 km/h. Der eine IV K-Zug überholt den auf einem anderen Gleis wartenden. Der überholende Zug hält sich aber nicht an die Vmax = 15 km/h, sondern er fährt so wie in obigem Straßenbeispiel 160 km/h. Dadurch fühlt sich der Lokführer des wartenden Zuges provoziert, will seiner getunten, tiefergelegten, und mit IRMSCHER-Esse versehenen IV K auch die Sporen geben, fährt los, schafft aber nur die Beschleunigung von 0 auf 160 in 7 Sekunden. Beide Züge nähern sich der Ausfahrweiche, wo es ja wieder eingleisig wird. Welcher Lokführer hat aufgrund welcher Vorschrift welche Strafe zu erwarten? :)

  • Jaja Holgerchen,

    die Gesetzestexte hab ich immer zu Hand, seit jemand ganz schlaues mir zum Geburtstag den neuen Bußgeldkataolg geschenkt hat, weil ich doch angeblich immer zu schnell fahren würde. Ich insistiere heftig: ich fahre immer vorschriftsmäßig!

    Die Gesetzeslage zu deinen geschilderten Vorfall kannst du dir selbst unter http://www.wedebruch.de nachlesen.

    Bei deinen angenommenen Geschwindigkeiten werden die Lokführer keine Strafe mehr brauchen.

    kleines

  • Hallo Jan,

    natürlich habe ich nicht den Weg nach Freital, sondern auch nur bis zum Bahnhof DD-Neustadt gemacht, um mir die Freitaler SZ-Ausgabe zu besorgen.:xcool:

    Zitat


    Darüber fand sich noch ein Bildchen, auf dem die politische Gesandtschaft vor einem unterspülten Gleis posiert...

    :-)Am schönsten auf dem Bild ist der Gesandte mit dem großen grünen Kopf und den Glubschaugen.:-)

    Tschüß,
    Danilo