Nachbau sächsische I K - JA!

  • Es wird ja ganz bewußt eine neue Nummer gewählt, um nicht den Eindruck zu erwecken, es werde EINE ganz bestimmte Lok nachgebaut. Es kann ja auch nur ein Neubau nach den alten Plänen sein, der in vielen Punkten abweichen wird und auch muß, denkt nur an die vielen seit damals geänderten Vorschriften!
    Bei der Erwähnung des Big Boy ist mir der Gedanke gekommen, dass er jetzt ein "Little Girl" bekommt, der Big Boy... :D:D
    Schöne Grüße
    Joachim

  • Hallo,

    wenn ich dich "beleidigt oder verunglimpft" haben sollte, dann entschuldige. Ich habe mich lediglich an dem Ton orientiert, den auch du hier pflegst !

    Und ja, ich weiß, wer awp ist (oder sein soll). Trotzdem: Nicht jeder im Forum wird sämtliche Synonyme und Initialien zuordnen können. Auch im Sinne einer halbwegs sachlichen Diskussion wäre es wünschenswert, wenn man wenigstens einmal seinen Namen dazuschreibt.

    MfG Jan

  • Das ist eine hervorragende Idee geben wir ihr doch mal den Namen "Little Girl".
    Ständig irgend welche Nummern zu hören ist auf dauer ziemlich nervig. Es ist auch wesentlich Werbewirksamer!
    Das erinnert mich an die Dampflok-flotte vom herrn Seidensticker. Jede Lok hat einen Namen und der prägt sich so viel schneller ein, als eine Nummer.
    Oder was sagt ihr?

  • Hallo André,

    die ESBO schreibt folgendes dazu:

    <ESBO>
    § 23
    Bremsen

    (1) Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen eine durchgehende Bremse und eine Feststellbremse (Handbremse, Federspeicherbremse) haben. Bei Kleinlokomotiven genügt eine in der Bremsstellung feststellbare Fußbremse. Die Ausrüstung der sonstigen Fahrzeuge mit Bremsen hat sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen der Bahn zu richten.

    (2) Die durchgehende Bremse neu zu bauender Fahrzeuge muß selbsttätig wirken. Eine durchgehende Bremse ist selbsttätig, wenn sie bei jeder unbeabsichtigten Unterbrechung der Bremsleitung wirksam wird.

    (3) Die durchgehende Bremse muß vom Stand des Triebfahrzeugführers und über die Notbremseinrichtungen in den Reisezugwagen und Güterzuggepäckwagen betätigt werden können. Die Notbremseinrichtungen müssen so angebracht sein, daß sie von den Reisenden und vom Begleitpersonal leicht gesehen und erreicht werden können; in den Seitengängen, Vorräumen, Wasch- und Aborträumen sind sie nicht erforderlich.

    (4) Eine durchgehende nichtselbsttätige Bremse vorhandener Fahrzeuge muß vom Standort des Triebfahrzeugführers betätigt werden können.
    ...
    (6) Kurbeln oder Handräder von Handbremsen müssen beim Drehen im Sinne des Uhrzeigers die Bremsen anziehen.
    </ESBO>

    Da steht nichts über die Art und Weise drin, wie eine Bremse gebaut sein muß.
    Vielleicht erfindet je jemand noch etwas revolutionär Neues?

    Festgelegt ist nur, was sie tun muß und wer sie wann wie bedienen können muß.

    Gruß Martin

  • >> Da steht nichts über die Art und Weise drin, wie eine Bremse gebaut sein muß.
    Vielleicht erfindet je jemand noch etwas revolutionär Neues?

    Festgelegt ist nur, was sie tun muß und wer sie wann wie bedienen können muß. <<

    So ist das oftmals in Sicherheitsvorschriften - es wird nur gefordert, daß es funktionieren muß, der Weg dahin läßt mehrere Varianten zu.
    Ich gehe mal auch davon aus, daß z. B. die Verwendung von S 49-Profilen bei neu gebauten oder erneuerten Strecken nicht vorgeschrieben ist. Es könnte sicherlich auch S 18 oder ähnliches eingebaut werden, sofern man die Lagestabilität (Spurweite, Querneigung, ...) garantieren kann.


    Viele Grüße

    Michael