Trapeztafeln auf Hauptbahnen

  • Hallo,

    Denn ohne Energieversorgung wirst du einen Elektromagneten zu nichts bewegen können.

    Wie genau das Zusammenwirken der Strecken- und Fahrzeugausrüstung der PZB funktioniert kann ich nicht erklären. Das ist im Grundsatz ein Zusammenspiel beider Magnete. Der PZB-Magnet am Fahrzeug reagiert auch auf andere Einflüsse.

    Zum Beispiel war es im DB-Bereich früher üblich die PZB mit einer Blechtafel im Stand zu prüfen. Dazu hat man einfach diese Tafel am PZB-Fahrzeugmagnet drunter langgeführt und puff, paff, peng war die Zwangsbremsung herbei geführt. Ergebnis PZB ist i.O..

    Des weiteren kannte ich selbst eine Stahlbrücke die durch zu schnelles befahren, obwohl erlaubt, zur Herbeiführung einer PZB-Zwangsbremsung neigte. Das auch nur mit der BR232/233/234. Ursache war das ungünstige Streckenprofil. Erst abwärts und der Knackige Übergang in die Wagerechte und sofort dahinter die besagte Stahlbrücke. Durch das Einfedern der Lok ist dann wohl der Fahrzeugmagnet zu nahe an die Stahlbrücke gekommen. Mit zugelassenen 80Km/h hat es einen fast immer hingestellt. Mit 60Km/h klappe es immer gut.

    Gruß, Thomas

  • Hallo,

    zum Thema möchte ich folgendes als Fdl aus der Richtlinel 408 Beitragen.

    Der PZB Magnet 2000 Hz am Ne1 ist dauerhaft wirksam, der Fdl hat keinerlei Einfluss, sondern nur der Lokführer kann sich daraus sozusagen befreien, jedoch nur mit schriftlichen Befehl des Fdl.

    Bzgl zulassen einer Zugfahrt auf dem Gegengleis, bei der die nächste Zugmeldstelle für die Einfahrt, eine Ne 1 Tafel, statt ein Hauptsignal aufweist, ist dies dem Tf mit Befehl 7 "Sie müssen auf dem Gegengleis - vor Signal Ne1 in km des Bf /der Abzw / Üst.... halten.", mitzuteilen. Desweiteren darf bei Erteilung des Befehl 7, nur der Fdl der nächsten Zmst die Weiter- oder Einfahrt mit Bef 1 "Sie dürfen in den Bf/ Üst/ aud der Abzw...... weiterfahren - einfahren." zur Einfahrt erteilen.

    Schöne Grüße Stefan

  • Hinzufügen möchte ich noch, das bei solch einer Situation mit Ne1 am Gegengleis, auf Strecken üblich ist, wo Gleiswechselbetrieb nicht ständig eingerichtet ist, deshalb muß das Fahren auf dem Gegengleis eingeführt werden.

    Stefan24

  • Danke. Wieder etwas gelernt. Ich dachte, man gibt eine Spannung mit einer bestimmten Frequenz auf den Magneten und im Fahrzeug wird es ausgewertet. Es ist aber ganz anders. Der Fahrzeugmagnet schwingt mit einer bestimmten Frequenz und der Magnet an der Schiene ändert die. Die Auswertung im Fahrzeug führt dann zu einer Reaktion. Zum Abschalten des Magneten, wird dieser kurzgeschlossen. Das hat den Vorteil, das bei einer Störung des Stellwerks, der Magnet weiter wirksam ist. Wenn also kein Kabel am Magneten ist, ist es ein passives Bauteil und kann nicht beinflusst werden. Kann nur im Fahrzeug überbrückt werden.

    Gruß Uwe

  • Da kam es einigen Juristen im Verkehrsministerium des Landes Sachsen-Anhalt gerade (noch) Recht, dass die BoStrab (Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen) erst ab 50 km/h eine Zugbeeinflussung gefordert wird.

    Hallo Jochen,

    bislang habe ich einen entsprechenden Abschnitt in der BOStrab nicht gefunden. Hingegen ergibt sich aus § 49 „Fahrordnung bei Zügen straßenabhängiger Bahnen“ Punkt (2) 2.a, dass Fahren auf Sicht bis zu einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 70 km/h grundsätzlich zulässig ist..

    Könnte es sein, dass sich die Forderung nach einer Zugbeeinflussung bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h nicht in der BOStrab, sondern in einer anderen Vorschrift findet?

    Gruß

    Fahrkartensammler

  • Hallo Jochen,

    bislang habe ich einen entsprechenden Abschnitt in der BOStrab nicht gefunden. Hingegen ergibt sich aus § 49 „Fahrordnung bei Zügen straßenabhängiger Bahnen“ Punkt (2) 2.a, dass Fahren auf Sicht bis zu einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 70 km/h grundsätzlich zulässig ist..

    Könnte es sein, dass sich die Forderung nach einer Zugbeeinflussung bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h nicht in der BOStrab, sondern in einer anderen Vorschrift findet?

    Gruß

    Fahrkartensammler

    Hallo,

    als Straßenbahner kann ich zumindest ein bisschen was zur BOStrab beitragen. Es gibt nur die allgemeine Grenze von 70km/h für Fahren auf Sicht in der BOStrab. So wird in Halle auf der Überlandstrecke auch maximal 70km/h ohne Zugsicherung gefahren. Aber die örtliche TAB oder auch der Betriebsleiter kann Abweichungen nach unten festlegen. In Sachsen-Anhalt gibt es nur eine beim EBA angesiedelte TAB

    Philipp

  • Guten Abend,

    weder in der alten noch in der neuen BOStrab gibt es eine 50 km/h Grenze. (Tunnelstrecken haben andere Regelungen.)

    So wird bei der Thüringerwaldbahn planmäßig 65 km/h auf Sicht gefahren. Die TAB forderte aber eine Fahrsignalanlage, die aber ohne Zugbeinflussung ist. Dies war aber unabhängig von der Festlegung der Geschwindigkeit.


    Viele Grüße vom Stromabnehmer

    ...die Thüringerwaldbahn - die besondere Bahn auf schmaler Spur!