Das nicht ganz ernst gemeinte Bimmelbahn-Lexikon

  • Hallo Jürgen,

    natürlich gab es vergleichbare Bahnen in den anderen deutschen Ländern, aber der Begriff Kleinbahn stammt vom Preußischen Kleinbahngesetz, was eben in Sachsen oder Bayern nicht gültig war. Wie gesagt, hier geht es um so typische Diskussionen um Begriffe, die wir manchmal schon nicht mehr hören können.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo Eckhard,

    Dein Ansatz gefällt mir als Pedant in solchen Dingen natürlich sehr, sehr gut!

    Doch auch von mir einige Hinweise: Kleinbahnen gab es - ganz richtig - auch außerhalb von Preußen. In welchen deutschen Regionen, habe ich aber auch nicht völlständig im Kopf - davon eine Liste zu erstellen, wäre ein eigenes Thema. Während Sachsen in Preußen ein rotes Tuch sah, gab es andere deutsche Länder, die Preußen gegenüber sehr aufgeschlossen waren (sein mussten ;) )

    Diese genehmigten in ihrem Land den Bau und Betrieb von Kleinbahnen ähnlich den Kleinbahnen gemäß preußischen Kleinbahngesetz in Preußen, was natürlich so nur in Preußen galt.

    Das mit den Anhängern ist auch so eine Frage der Definition. Für den Güter- und Reiseverkehr auf der Schiene gab es keine Anhänger, richtig. Aber für Kleinwagen (Kl), die zur Gruppe der Nebenfahrzeuge gehören, sind mir Kl-Anhänger schon geläufig.

    Eine "Baureihe VII K" gibt es nicht, richtig - aber es gibt auch keine "Baureihe I K" etc., da es sich bei I K bis VI K um Gattungen handelt, nicht um eine Baureihe. Trotzdem bin ich übrigens nicht völlig gegen den Begriff "VII K", weil damit jeder 1´E 1´-Loks in Verbindung bringt. Die Frage ist lediglich, ab man "VII K" als Spitzname für Einheits- und Neubauloks oder nur für die Einheitsloks verwendet. Allgemein bin ich jedoch für "VII K" sets in Anführungszeichen, weil offiziell eben nie amtlich.

    Lenni: NICHT "Deutsche Reichsbahngesellschaft", sondern "Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft" mit einem Bindestrich.

    050 058-7 - Jürgen: NEIN, eine Vizinalbahn ist viel höherwertiger gewesen als so etwas minderwertiges wie eine Kleinbahn mit ihren beschränkten Verkehrsbefugnissen!

    VG

    André

  • Moinsen,

    A. Marks - ja das Phantom VII K ... ich halte es so wie im EK-Buch Seite 7 " Die Baureihe 99.73-79 ". Für mich gibt es eine VII K alt und eine VII K neu. Jeder weiß was gemeint ist. Ist ja auch mit dem Bezeichnung IV K Reko und VI K Reko so, " eigentlich " Neubauten.

    Doch ob sich da jemals was ändern tut?

    Der Oschatzer Saarsachse

    IV K - Fan

  • Hallo André,

    du weißt, dass ich bei dem "Lexikon" auch an dich gedacht habe. :) Ich habe versucht, deine Punkte einfließen zu lassen. Vielen Dank an alle!

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Moinsen,

    das erste ist gleich mal ein großer Irrtum, ein Lokführer ist ein vollausgebildeter Zugführer ( betrieblich ) und hat aber mehr Aufgaben als ein Zugführer.

    Der Oschatzer Saarsachse

    Das ist so nicht ganz richtig.

    In der Zeit, als ich in Kitzingen-Etwashausen Fahrdienst- und Zugleiter war, waren die Lokführer vom Bh Würzburg wirklich nur "Lokbediener", da diese keine Ausbildung nach 436 hatten. Die mitfahrenden Rangierer hatten diese Ausbildung und übernahmen die Aufgabe des Zugführers. Ich kenn aber auch noch mehr Fälle, wo das genauso war.

    Viele Grüße

    Toralf

  • Moinsen,

    Toralf750 - bei der DR war das definitiv nicht so. Kann mir nur im Bereich von DB vorstellen, das es eine besondere Strecke war ( Zugleitbetrieb und da wurden die Kollegen nicht ausgebildet, hatte ich auch Strecke Landstuhl - Kusel, für die Bedienung Schotterwerk Rammelsbach ) - Fragen über Fragen?!?

    Der Oschatzer Saarsachse

    IV K - Fan

  • Hallo Eckhard,

    ich glaube und finde, wenn des hier so weiter geht,

    könnte ich mir sehr gut vorstellen,

    das da mal eine kleine Broschüre entstehen könnte!

    Was meinen dazu andere Forumsmitglieder?

    Frägt .....