Hallo,
bevor hier wieder heiß diskutiert wird, will ich meinen anonymen Vereinskollegen mal noch etwas präzisieren. Natürlich war auch der K1616, wie mit der Bahnaufsicht abgestimmt und in einer Dienstanweisung geregelt, mit einem Betriebseisenbahner besetzt, welcher jederzeit die Handbremse bedienen, bzw. eine Notbremsung per Funk beim Lokpersonal hätte veranlassen können. Die Bremskraft des K1134 hätte aber auch unter Berücksichtigung der Reaktionszeit bzw. "Füllzeit" des Bedieners der Handbremse allein ausgereicht, den Zug auf der stärksten Steigung der Strecke innerhalb der Anforderungen der gültigen Bremstafel zum Stehen zu bringen. Der Zug hatte grob über den Daumen ein Gesamtgewicht von 22t. Das Fahren handgebremster Züge ist nach FV-NE zulässig.
Der Anbau der Trichterkupplung hatte natürlich neben dem optischen Aspekt auch den Hintergrund eines etwas besseren Fahrkomforts. Ich hoffe alle Fragen konnten geklärt werden. Gruß
Das ist zwar jetzt ein wenig allgemein, aber gibt es in der FV-NE eine festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung für handgebremste Züge?
Danke!
Viele Grüße
Thomas