Link zu DSO: Andreas Christopher - Kolberger Kleinbahnen

  • Ach da schau an, der Klaufix mal wieder mit einem Bericht, mit falschen Quellenangeben...

    Die Originalnegative aus Kolberg durfte ich schon mal in eigenen Händen halten und betrachten...

    Die liegen in einem Berliner Archiv und hab nix mit den angegebenen Quellen zu tun.

  • Ach da schau an, der Klaufix mal wieder mit einem Bericht, mit falschen Quellenangeben...

    Die Originalnegative aus Kolberg durfte ich schon mal in eigenen Händen halten und betrachten...

    Die liegen in einem Berliner Archiv und hab nix mit den angegebenen Quellen zu tun.

    Hallo Jens,

    steht da nicht Sammlung ...? Aber vielleicht solltest Du deine Bemerkung / Vorwürfe dort und nicht hier anbringen, wenn dir an Aufklärung gelegen ist.

    Viele Grüße

    Volker

  • Hallo,

    und jedem, der an diesem Thema interessiert ist, empfehle ich das Buch "Eisenbahnen in Pommern" vom Bufe-Verlag.

    Gruß Holger

  • u. übrigens gibt es dort auch die verlinkten Fotos zu sehen, u. noch viele mehr.

    Darunter auch mein liebstes Lieblingsfoto auf Seite 161! 😍

    Jetzt kann ich nicht mehr ... 😂

  • Hallo!

    Also mit "Klaufix" wäre ich mal sehr vorsichtig. Im Gegensatz zu g-reloaded kenne ich Achristos Namen seit vielen Jahren in der Szene und schätze seine Beiträge und Artikel. Er hat mehr Bücher selbst verfasst als so einige in ihrem Leben gelesen haben.

    PS: Ich kene selbstverständlich auch besagtes Bufe-Buch und habe es selbst hier bei mir.

    In diesem inne einen schönen Abend, G. Holst.

  • Hallo!

    Also mit "Klaufix" wäre ich mal sehr vorsichtig.

    Warum?

    Als ich Abzüge von den Originalnegativen habe machen, lassen musste ich sehr viele Belehrungen zum Urheberrecht unterschreiben. Ich weiß, wofür ich unterschrieben habe.

    Anscheinend weiß der Klaufix nicht, dass es die Originalnegative noch existieren und das Archiv die Urheberrechte hat.

  • Hmmm,

    also wenn das hier soweit alles richtig ist, dann sollte es kein Urheberrecht mehr geben. Denn es handelt sich ja nicht um ein Werk, sondern um ein Lichtbild.....!? So würde ich das verstehen. Wenn achrsito die Bilder gar nicht aus dem Archiv hat, betrifft ihn ja der Vertrag, den Du mit dem Archiv gemacht hast nicht.

    Viele Grüße,

    Lenni

  • Hallo,

    ich hab da jetzt mal eine Frage. Lt. Wiki beträgt die Schutzfrist für ein Lichtbild 50 Jahre. Ich denke, das das Bild eher ein "Schnappschuss" ist und nicht unter „lichtbildnerische Besonderheiten“ zählt. Die Besonderheit ist eigendlich nur, das es gemacht wurde. Und darüber freue ich mich. Was der Besitzer der Negative bei Herrausgabe der Abzüge verlangt, ist ja nun eine andere Sache. Ob er das bei Gericht durchsetzen kann, eine andere. Wenn der Bildeinsteller sich auf eine Sammlung bezieht, muss ja erst mal geklärt werden, wie der Besitzer der Sammlung an die Bilder gekommen ist und zu welchem Zeitpunkt.

    Da die Bilder 1930 entstanden sind, ist das eigendlich auch alles egal. Das ist meine unqualifizierte Meinung.

    Es wäre schön, wenn anhand dieses Beispieles, jemand uns das Urhebberrecht erklären könnte.

    Gruß Uwe