Link zu DSO: Andreas Christopher - Kolberger Kleinbahnen

  • Hallo Zusammen,

    das Urheberrecht erlischt nach 50 Jahren nach Aufnahme bzw. bei zusammenhängenden Werken ab 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Dies ist bei diesen Bildern gegeben.

    Das urheberrechtliche Schutz für diese Fotos ist somit erloschen und die unseriös formulierten Anschuldigungen haltlos. Ich empfehle lieber einmal mehr nachzudenken bzw. zu forschen, bevor man solche Äußerungen in die Welt setzt.

    Grüße,
    Rafael

  • Hallo Zusammen,

    das Urheberrecht erlischt nach 50 Jahren nach Aufnahme bzw. bei zusammenhängenden Werken ab 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Dies ist bei diesen Bildern gegeben.

    Das urheberrechtliche Schutz für diese Fotos ist somit erloschen und die unseriös formulierten Anschuldigungen haltlos. Ich empfehle lieber einmal mehr nachzudenken bzw. zu forschen, bevor man solche Äußerungen in die Welt setzt.

    Grüße,
    Rafael

    es ist für mich eh auffällig, dass von insgesamt vier getätigten Beiträgen zwei mit Anschuldigungen sind. nun ja, mag man drüber denken, was man mag..

  • Wenn der Bildeinsteller sich auf eine Sammlung bezieht, muss ja erst mal geklärt werden, wie der Besitzer der Sammlung an die Bilder gekommen ist und zu welchem Zeitpunkt.

    Es wäre schön, wenn anhand dieses Beispieles, jemand uns das Urhebberrecht erklären könnte.

    Schenkung der Sammlung, vom Urheber an das Museum mit beiliegendem Schreiben , datiert mit dem Jahr 1983

    Die Bilder sind aus 1940

    Der Urheber war auch im Jahr 1940, im Mai, im Harz im Urlaub... erst dachte ich er war 1974 zu 75ig Jährigen Jubiläum im Harz.... Weil der Traditionszug zu sehen war...

    Aber dann sah ich Bilder aus Eisfelder Talmühle mit Sargdeckelwagen und 3-Kuppler der GHE und schaute noch mal genauer nach dem Datum.... MAi 1940!!!!

  • Sorry, aber ich finde das ganze Thema sehr zweifelhaft. Das jeder mittlerweile seine "Haider und Neider" hat der halbwegs erfolgreich ist, ist allgemein bekannt und leider ein Sinnbild der heutigen Internetkultur. Aber hier jemandem die Möglichkeit zu lassen haltlose Beschuldigungen gegen einen bekannten Autoren ins Forum zu brechen, sollte wirklich überdacht werden. A. Christopher ist ein renomierter Autor und ich denke er hat durchaus Rechtskenntnis über das was er veröffentlicht!

    Gruß und schönen Sonntag, G. Holst.

  • Hallo allerseits,

    sorry, wenn auch ich meinen Senf dazugebe.

    Dieser "g-reloaded" hat sich bislang nicht einmal vorgestellt, ist ein Anonymus, kennt keine Anrede noch so etwas wie einen Gruß, und seine bisherigen Bemerkungen im Forum sind IMHO bestenfalls Äußerungen eines Trolls. Und den sollten wir nun nicht weiter füttern.

    Viele liebe Grüße von der Ostseeküste
    und von Peter

  • Schenkung der Sammlung, vom Urheber an das Museum mit beiliegendem Schreiben , datiert mit dem Jahr 1983

    Die Bilder sind aus 1940

    Der Urheber war auch im Jahr 1940, im Mai, im Harz im Urlaub... erst dachte ich er war 1974 zu 75ig Jährigen Jubiläum im Harz.... Weil der Traditionszug zu sehen war...

    Aber dann sah ich Bilder aus Eisfelder Talmühle mit Sargdeckelwagen und 3-Kuppler der GHE und schaute noch mal genauer nach dem Datum.... MAi 1940!!!!

    Hallo,

    vermutlich sind die Bilder von Eisfelder Talmühle auch diejenigen, die Andreas Christopher hier zeigte

    https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?017,9601817 und welche auch bereits in Veröffentlichungen zu sehen waren. Meiner Ansicht ergibt sich aus diesem Beitrag im HiFo auch der Erklärungsansatz: Es gab in den Siebzigern - also noch vor der Übergabe ans Archiv - einen regen Austausch unter Eisenbahnfreunden, insbesondere auch mit Wilfried Biedenkopf, dessen Sammlung die eingangs hervorgehobenen Bilder zugeordnet wurden. Wer weiß schon, wem damals ein Recht zur Veröffentlichung zugestanden wurde? Vorstellbar wäre es auf jeden Fall.

    Es gibt zwei Punkte, die hieraus für mich wichtig sind. Welchem Fotografen ordnet denn das besagte Archiv die Urheberschaft zu? @g-loaded, kannst Du uns hierzu Auskunft geben? Und zweitens finde ich es anständig und fair, wenn man Dokumenten und Bildern aus Archiven diesen zuordnet und nicht einfach nur Sammlung ICH und am besten noch das (C) anhängt. Das sollte man meiner Meinung nach auch berücksichtigen, wenn das Urheberrecht schon lange abgelaufen ist.

    Aber wie bereits geschildert denke ich bei den von achristo im HiFo gezeigten Bildern liegt der Vorgang deutlich länger zurück. Wer es auffällig oder anstößig findet, sollte es dort klären.

    Viele Grüße

    Volker