Veränderungen in der "Bucht"

  • sorry aber das ist fachlich betrachtet einfach grob falsch

    Hallo Michael,

    fachlich betrachtet habe ich (und fast jeder andere auch) davon keinen blassen Schimmer, also hab ich es so wiedergegeben, wie ich es als Laie verstehe. Und genau da liegt dann das Problem, wenn sich Behörden auf marsianisch statt auf deutsch mit den Bürgern dieses Landes unterhalten. Der Staat ist mittlerweile vom Bürger so weit weg, wie der Mars von der Erde. Jeder, der letztes Jahr zur Grundsteuererklärung gezwungen wurde, versteht was ich meine.

    Viele Grüße

    Toralf

    ... der auch von deinen Zeilen nur die Hälfte verstanden hat. :zwink: :gruebel: :nixw:

  • Hallo zusammen und mal eine Frage in die Runde!

    Ich glaube, es ist die Rede von Gewinn, wenn man Dinge innerhalb eines Jahres wieder verkauft.

    Gewinn bedeutet in diesem Falle nicht der Ertrag, sondern der tatsächliche Gewinn. Wenn ich also eine Lok für 200,-€ kaufe und 10 Monate später für 150,-€ verkaufe, ist das steuerlich kein Gewinn, sondern ein Verlust, oder? Erst wenn die Lok für 300,-€ verkauft wird, ist es ein Gewinn von 100,-€!? Sehe ich das richtig? Das würde evtl. eine ordentliche Buchführung vorsussetzen!

    Grüße

    Marco

  • Hallo Marco,

    bevor ich wieder was falsches sage, sage ich besser gar nüscht. :zwink: Aber ja, so würde ich das auch verstehen.

    Ganz schwierig wirds aber auch bei der 30Artikel-Regelung. Wenn ich 100 Dias einzeln zu je 2 Euro verkaufe, was gilt dann? Die maximale Anzahl hab ich weit überschritten, den Gesamtbetrag aber noch lange nicht. Wenn ich dann noch die Kosten (z.B. Reisekosten) für die Erstellung der Dias gegenrechne, bekomme ich dann vom Finanzamt noch Geld? :gruebel:

    Viele Grüße

    Toralf

  • Hallo Marco,

    das siehst Du richtig. In dem Fall ist die ordentliche Buchführung sehr wichtig. Stellt das Finanzamt nämlich rückwirkend fest, dass Du mehrere Jahre Dinge für mehr als 600€ verkauft hast, unterstellt es Dir eine gewisse Gewinnabsicht. Und dann mußt Du nämlich nachweisen, dass es nicht nur Gewinn war, sondern dass Du auch Beschaffungskosten hattest. Wenn Du also eine Lok für 200€ kaufst und ein halbes Jahr später für 300€ verkaufst, hast Du ja nur 100€ Gewinn gemacht. Eigentlich ja weniger, weil in der Vergangenheit noch 11% ebay-Gebühren dazukamen. Jetzt warst Du aber ein lieber Verkäufer und hast die originale Rechnung zwecks Garantie mitgegeben, dann kann es für dich schwierig werden. Denn wie willst Du nachweisen, dass Du die Lok für 200€ gekauft hast? Kannst Du das nicht nachweisen, stehen für das Finanzamt dann erstmal 300€ Gewinn zu buche.... und wenn man das mehrfach im Jahr so macht, muss dass ebay ab 2.000€ jetzt dem Finanzamt melden. Und das meldet sich dann bei Dir.

    Viele Grüße

    Tilo

  • Hallo,

    Ganz schwierig wirds aber auch bei der 30Artikel-Regelung. Wenn ich 100 Dias einzeln zu je 2 Euro verkaufe, was gilt dann? Die maximale Anzahl hab ich weit überschritten, den Gesamtbetrag aber noch lange nicht. Wenn ich dann noch die Kosten (z.B. Reisekosten) für die Erstellung der Dias gegenrechne, bekomme ich dann vom Finanzamt noch Geld?

    nochmal, es handelt sich hier um eine MELDEschwelle. Das heißt klar, wenn du 30 Dias einzeln verkaufst landest du wahrscheinlich in der netten Datei die ebay an die Finanzverwaltung schicken darf, im Anschluss stellt ein unterbeschäftigter Finanzbeamter hoffentlich fest dass dem Fiskus deine 30 Dias sch***egal sind. Ebenso kommst du in die Meldung wenn du die 2000€ Umsatz überschreitest, wenn dich der Krempel im Einkauf aber mehr als 2000€ gekostet hat, dann kommt da am langen Ende wahrscheinlich trotzdem kein Euro Steuer bei rum, es verbleibt hier natürlich ggf. ein gewisses Nachweisproblem. Im ersten Schritt muss das Finanzamt aber erst mal zu dem Schluss kommen dass du entweder gewerblich tätig bist (nachhaltig bzw, mit Wiederholfungsabsicht, mit Gewinnerzielungsabsicht usw.) oder halt die Artikel innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft hast (und nur dann greift die von tobtilo genannte Freigrenze von 600€ Gewinn im Kalenderjahr).

    Im Gegenzug kannst du aber auch mit einem jährlichen Umsatz von 1.800€ und nur 28 verkaufen Artikeln Steuern zahlen müssen wenn du das konstant x Jahre am Stück machst und damit nach 15 EStG wahrscheinlich als Gewerbetreibender eingestuft werden wirst.

    Ich empfehle daher einfach sich mal etwas zu entspannen, bei diesem neuen Meldeverfahren wird von so vielen Leuten in völliger Unkenntnis der fachlichen Zusammenhänge eine riesen Welle losgetreten obwohl die allermeisten von uns davon wahrscheinlich nie etwas mitbekommen werden, höchstensfalls bekommt der ein oder andere sehr fleißige Verkäufer mal Post von seinem Finanzamt mit der Nachfrage nach genaueren Details seines Tuns.

    Edit: Ich gehe im Übrigen davon aus dass der Sinn dieser (auch aus meiner Sicht recht niedrigen Meldeschwelle) nur das sammeln von Daten für Auswertungen über verschiedene Plattformen und Jahre ist. Bedeutet dass wenn man 1 Jahr mal 100,€ bei einer Plattform über der Grenze ist passiert gar nichts, außer dass du halt in der Datei drin bist. Wenn jetzt aber jemand pro Jahr die Schwelle auf 5 Plattformen (das gilt ja nicht nur für ebay) und das x Jahre hintereinander überschreitet, dann sind das zu aller erst mal Diejenigen die Post bekommen.

    Gruß Michael

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  • Hier mal ein ähnlicher Vergleich:

    Mein bester Freund ist ein großes Tier in einer Bank und diese Meldeschwelle gibt es dort schon seit Jahrzehnten. Hauptsächlich geht es da zb um so illegale Autoverkäufer. Also quasi die wo jeden Monat 1.2.3. Usw Auto verkaufen dies aber nicht melden und das halt immer wieder.

    Die Banken sind verpflichtet bei bestimmten Einnahmen das dem Finanzamt zu melden. So wird das auch schon lange gemacht. Jetzt kommt mein Freund und sagt nie wurde vom Finanzamt ein Verfahren gegen einen der gemeldeten eingeleitet. Ihm ist nicht ein Fall bekannt. Und wir sprechen hier von einer größeren Bank mit sehr vielen Filialen.

    Warum passiert da nichts? Ganz einfach das Finanzamt hat die Personalien für sowas garnicht. Jetzt die Frage wieviele Verfahren will man gegen normale Bürger einleiten die nur ihren alten Krempel verkaufen bloß weil sie mehr als 30 Auktionen hatten oder über 2000€ im Jahr kommen?

    Fast keine weil es gibt auch noch ein monatlichen steuerfreien Betrag den man sich nebenbei verdienen kann und dieser ist aufs Jahr gesehen viel mehr als 2000€.

    Dazu auch dieser Beitrag:

    Nebentätigkeit – Wie viel darf ich zusätzlich verdienen?
    Manchmal reicht das Gehalt einfach nicht aus und man möchte mit einem Nebenjob sein Einkommen aufbessern. Wir zeigen wie viel man dazuverdienen darf und welche…
    www.gehalt.de

    Um bei der Moba zu bleiben.

    Ich denke die ganze Aktion ist mehr für die schwarzen Schafe . Die wo andauernd Sammlungen ankaufen und diese dann wieder mit hohen Gewinnen verkaufen. Diesen Leuten will man auf die Schliche kommen.

    Ich sag dazu zu Recht!

    Grüße Andy

  • Leute, dieses gestochere hier ist doch sinnlos. Fragt doch einfach einen Steuerberater oder beim Steuerhilfeverein eures Vertrauens. Die machen sich sachkundig (oder sind es schon) und können Auskunft geben.

    Micha

  • Vor Jahren gabs mal ne Partei (aktuell in der Regierungskoalition), die hatte in ihrem Wahlprogramm stehen, daß eine Steuererklärung zukünftig auf einem Bierdeckel passen würde. Wer erinnert sich noch? Davon sind wir weiter weg als je zuvor.

    Viele Grüße

    Toralf