Veränderungen in der "Bucht"

  • Hallo Hans,

    das geht wie folgt:

    -

    - Den Anfang hast du schon richtig gemacht.

    - dann scrollst du etwas runter da kommen die Filter

    - du nimmst den Filter den brauchst , zum Beispiel "Spur"

    - diese Ergebnis kannst du als Suche abspeichern. Du solltest dem ganzen dann einen für Dich sinnvollen Namen geben

    - man kann über das Feld "alle Filter" noch weitere Kriterien zum Filtern einblenden

    Kalle

  • Guten Abend,

    eine weitere Änderung wurde vor einer Weile (1.7. ?) eingeführt.

    Und zwar wenn man etwas im (nicht-EU-)Ausland ersteigert, schlägt ebay zum ersteigerten Preis noch einmal die Mehrwertsteuer drauf. Dies dient wohl dazu, dass man nichts zu dumping-Preisen im Ausland erwerben kann und sich somit jegliche Mehrwertsteuer entziehen kann.

    Hat man die Mehrwertsteuer gezahlt, wird dies dann auf dem Versandetikett vermerkt mit dem Hinweis "VAT paid" und einer IOSS-Nummer, die als Referenz dient, wie bzw. wo diese entrichtet wurde.

    So, dass ist schon mal ärgerlich, dass zu einem Preis im Nachhinein nochmals 19% dazukommen, ohne dass man vorab einen Hinweis hierauf bekommt.

    Jetzt kann es dann aber auch noch passieren, dass das ganze bei der Einfuhr über den Zoll geleitet wird.... hier entstehen zusätzliche Kosten.


    In meinem konkreten Fall: Ich habe 3 Dias in GB für umgerechnet ca. 10€ ersteigert. Beim bezahlen kamen dann noch 19% drauf, machte dann 11,90€.

    Bei der Einfuhr hat DHL dann aber einen Aufkleber über das IOSS-Feld geklebt, so dass die Sendung über den Zoll ging. Hier kamen dann wieder 19% auf den ursprünglichen Preis drauf, also nochmal die 1,90€. Da die Post meinte, jetzt somit einen zusätzlichen Aufwand zu haben, kamen nochmals 6€ Bearbeitungsgebühr dazu. Das macht in Summe also 20€ für etwas, wo ich anfangs glaube, es für 10€ erstanden zu haben.... das war bzw. ist immernoch sehr ärgerlich.

    Natürlich gilt der Grundsatz, dass nichts doppelt besteuert werden muss/darf. D.h. ich hätte Anspruch auf Erstattung der doppelt gezahlten 1,90€. Also Anruf bei der Post - ich bekomm die 6€ zurück, wenn ich die 1,90 vom Zoll erstattet bekomme. Anruf beim Zoll - er meinte, er hätte wichtigeres zu tun als sich um meine 1,90€ zu kümmern. Letztendlich wurde es doch ein informatives Gespräch.... wo so zwischen den Zeilen herauszuhören war, dass die Post das hätte gar nicht an den Zoll weiterleiten dürfen, da es ja bereits versteuert war. Der Zoll hat es neu besteuert, da die Steuerinformationen überklebt waren. Wieder Anruf bei der Post - Aussage, ich solle beim Zoll anrufen. Als ich meinte, das habe ich getan und die Post sei am Zug, wurde ich wieder auf ein Formular verwiesen, was ich unmöglich ausfüllen kann (wie soll ich als Empfänger den Einlieferungsbelege vom Versender haben???).... wieder Beschwerdemail - Antwort.... es gibt die 6 € nur, wenn..... und dann schließt sich der Kreis. Ich fühl mich verars....

    Daher die Frage - hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Tipp geben, wie ich an die 6€ von der Post komme? Da es nicht die letzte Bestellung in GB sein wird, befürchte ich, dass sich das wiederholen wird.


    VG Tilo

  • Hallo Tilo,

    dass schlägt dem Fass den Boden aus! :/

    Die fassen uns alle in die Tasche.

    Irgendwo muss doch das Geld für die Wolkenkuckucksheimer Schlösser herkommen! ;)

    Es geht schon los...

    mit freundlichen Grüßen,

    Hans
    aus SRB.
    --------------------------------------
    icon_wink.gif Wer gut schmert , Der gut fährt icon_wink.gif

  • So, dass ist schon mal ärgerlich, dass zu einem Preis im Nachhinein nochmals 19% dazukommen, ohne dass man vorab einen Hinweis hierauf bekommt.

    Das stimmt so nicht.....bei den Versandbedingungen steht dann immer, dass Zoll und andere Abgaben hinzukommen können.

    Der Rest ist natürlich serh doof gelaufen, aber ich fürchte auch keine Seltenheit. Naja, vielleicht gut für's Klima ;)

  • Das stimmt so nicht.....bei den Versandbedingungen steht dann immer, dass Zoll und andere Abgaben hinzukommen können.

    Naja, bei Zoll war bzw. bin mir ziemlich sicher, dass der nicht dazukommt, also in dem konkreten Fall von Dias. Diese sind vom Zoll expliziet ausgeschlossen. Neu war für mich das Zahlen der Einfuhrumsatzsteuer - wie ich im Nachgang herausbekommen habe, gab es hier zum 1.7. eine Änderung. Und neu war auch, dass diese automatisch von Ebay eingezogen wird. Mit den 19% an sich habe ich ja prinzipiell kein Problem - das kann ich auch nachvollziehen. Das ärgerliche ist für mich die Doppelbesteuerung in Verbindung mit den 6€ DHL-Gebühren. Und ein Problem habe ich mit dem Servicegedanken der DHL-Hotline... die Erfahrungen hierzu sind dann aber doch zu offtopic.

  • Hallo Robert,

    Hallo,

    das ist nicht korrekt:

    Bitte schaut mal in euren Benutzerkonten bei ebay unter dem Punkt "Zahlungen", dort kann man entsprechende Optionen hinzufügen.

    ...

    danke für den Tip. Ich hab's gerade probiert. Geht leider nur mit Online-Banking.

    Bin also raus.

    Viele Grüße

    von der Albert-Bahn

  • Hallo,

    für alle, die es möglicherweise nicht mitbekommen haben: Ebay verzichtet ab 01.03.2023 bei privaten Verkäufern auf die Gebühren, einstellen und verkaufen ist somit kostenlos.

    Darüberhinaus wurde der steuerfreie Betrag für private Verkäufer auf 2000 Euro angehoben, vorher waren es 600 Euro. Ebay war seit Jahresbeginn verpflichtet, gemäß dem seit 01.01.2023 geltenden "Plattformen-Steuertransparenzgesetz" alle Einkünfte aus Verkäufen über 600 Euro den Finanzbehörden zu melden.

    Viele Grüße

    Toralf

  • Hallo Toralf,

    Darüberhinaus wurde der steuerfreie Betrag für private Verkäufer auf 2000 Euro angehoben, vorher waren es 600 Euro.

    sorry aber das ist fachlich betrachtet einfach grob falsch. Hier wird mitnichten irgendein Steuerfreibetrag oder Ähnliches geregelt, sondern lediglich die Meldeschwelle ab der der Plattformbetreiber der Finanzverwaltung Mitteilung machen muss. Ob das was dann da gemeldet wird tatsächlich steuerlich relevant ist richtet sich weiterhin nach den §§23 (1) Nr. 2 und 15 (1) EStG. Bedeutet dass im Einzelfall schon deutlich mehr als die 2000€ Umsatz passieren muss damit hier steuerliche Relevanz entsteht. Wenn man aber natürlich mehrere Jahre am Stück mit Überschreitung der Meldegrenzen beim FA "auffällt", dann liegt für den Finanzbeamten die Vermutung einer gewerblichen Tätigkeit zumindest nahe.

    Gruß Michael

    26305-signatur-def-jpg