Betrieb bei der Lößnitzgrundbahn 2024

  • Stimmt naturlich Frank... :)

    Ist aber auch ein Krux mit unseren Definition. Danke für die Richtigstellung.


    Tilo es gibt da aber auf jeden Fall etwas, ich muss es halt nur finden.

    Kleiner Nebenfakt am Rande.. Wer sich mal gewundert hat was die Blauen Tafeln im Netz der Erzgebirgsbahn zu bedeuten haben, die sind genau für diese Sichtdreiecke gedacht.

    Gruß André

  • Fahrt mal dort hin. Wer ein langes Auto hat, muss mit der Stoßstange am Warnkreuz vorbei fahren, bevor er Sicht auf die Gleise hat, ohne sich zu verrenken. Das gleiche Problem hat man aber auch auf der Lok.

    Nebengeräusche von anderen Verkehrsteilnehmern oder Rasenmähern, sollte man auch bedenken. Unfälle sind meist die Folge einer Verkettung von mehreren Umständen.

    Der Spiegel ist auch keine echte Hilfe. Siehe Bild weiter vorn.

    Ab und an passiere ich auch diese Stelle aus eben dieser Richtung, wie sie der Rentner nahm. Sie ist sehr unübersichtlich, der Spiegel hilft nur dem Einheimischen, der ihn gezielt nutzt.

    Wie von RolfUwe angemerkt hat, muß man da sehr weit ans Gleis ran, um direkt was sehen zu können.

    In älteren Luftbildaufnahmen kann man erkennen, daß das Grundstück erst ca. 2000 bebaut und später mit diesem mannshohen blickdichten Zaun samt Strauchwerk eingehaust wurde - zuvor war da eine übersichtliche Wiese.

    Übrigens viel mir einen Tag zuvor auf, daß die Pfeife der IVK auch einen für den üblichen Lokeinsatz fremden Ton abgab - den konnte der nicht eisenbahnaffine Rentner vielleicht nicht zuordnen?!


    Soweit meine Bemerkungen - Sven

  • Tach zusammen!

    Kurzer Einwand zum Einwand:

    Der BÜ ist nicht technisch gesichert. Technisch nicht gesichert bedeutet, das eine technische Sicherung vorhanden, aber außer Betrieb ist.

    Gruß Frank

    Tach zusammen,

    Ich habe da auch einen Einwand, nämlich den, dass hier einiges durcheinander gebracht wird!

    Wenn wir von dem BÜ sprechen, an dem der Unfall stattgefunden hat, dann ist dieses ein "technisch nicht gesicherter BÜ". Das bedeutet, dass dieser BÜ nicht durch Schranken oder Lichtzeichen für die Straßenverkehrsteilnehmer gesichert ist. Für die Eisenbahn ist er jedoch gesichert, weil dem Lokführer mit dem Signal Pf2 (Pfeiftafel vor BÜ) signalisiert wird, dass ein BÜ zu erwarten ist, an dem zu Pfeiffen ist und dieses Pfeiffen die Sicherung gegenüber dem Straßenverkehr darstellt.

    "Technisch nicht gesichert bedeutet, dass eine technische Sicherung vorhanden, aber außer Betrieb ist."

    Das ist Falsch!

    Warum? Wenn ein BÜ technisch gesichert ist, dann haben wir Schranken oder Lichtzeichen für die Verkehrsteilnehmer und Signale für die Eisenbahn (So14, So15, So16 mit den Signalbildern So16a und So16b).

    Wenn so eine Anlage außer Betrieb ist, dann ist dieser BÜ immer noch technisch gesichert, denn das Signal So16 zeigt mir ja an, WIE dieser Übergang gesichert ist. Im Falle einer Störung bekomme So16b: BÜ gestört, Halt! Weiterfahrt nach Sicherung.

    Die FV-NE sagt hierzu:

    In diesem Fall muss das Zugpersonal den BÜ sichern (Einschalten der HET, wenn Einschalten nicht möglich, dann Heranfahren an den Bü, Pfeifen durch Lok und danach befahren und Räumen des Bü).

    Dieser BÜ bleibt in jedem Fall gesichert. Denn selbst wenn die Einschaltung ausfällt, dann bleiben ja trotzdem meine Signale gültig und diese Signale sagen mir eben auch, wie ich im Falle einer Störung zu verfahren habe und die Sicherung selbst herstelle.

    Fazit: ein jeder BÜ, der Schranken oder Lichtzeichen für den Straßenverkehr und die entsprechenden Signale für die Eisenbahn hat, ist "technisch gesichert."

    Wenn der BÜ lediglich durch Pfeiftafeln (und möglicherweise Geschwindigkeitsbeschränkungen) hat, dann ist dieser BÜ "nicht technisch gesichert"

    Gruß Robert

  • Moinsen,

    grundsätzlich hat man doch an solch einem Bahnübergang achtsam und aufmerksam zu reagieren. Und gerade wenn ich die Situation schlecht einschätzen kann, dann habe ich doch auch mal auf meine anderen Sinne als Sehen zu vertrauen, oder? Nicht ohne Grund steht vor diesem Übergang eine Pfeiftafel um die Verkehrsteilnehmer Aufmerksam zu machen und zu warnen.
    Wenn der Grundstücksbesitzer neben diesem BÜ einen hohen Zaun und zusätzlich dazu noch einen Baum oder Busch an gleicher Stelle wachsen hat, dann liegt es einzig an ihm ob er dies entfernen oder stehen lassen möchte. Nach meiner Kenntnis gibt es da keine gesetzliche Regelung was das betrifft. Die Anlieger, was hier die SDG ist, kann natürlich anfragen ob ihr „Nachbar“ hier dies entfernen könnte. Sie hat aber in dem Fall auch ihre Pflicht getan und den BÜ nach Vorschrift gesichert.
    Nun liegt es an Autofahrer:innen ob sie auch ihrer Pflicht nachgehen und ihre erworbenen Fähigkeiten aus der Fahrschule umsetzen können. Und ich finde das der erwähnte Spiegel wohl eine Hilfe ist und nicht nur für „Einheimische“.

    Um mal wieder zum aktuellen Betriebsgeschehen zurückzukehren:

    Im planmäßigen Einsatz war am Montag noch der Altbauzug, passenderweise mit 99 713. Hier erreicht der Zug gerade Cunnertswalde.



    Auf ihrer Nachmittagsrunde passiert die Hartmann-Maschine gerade den Grundmühle.

    Und in Radeburg gab es dann noch dieses Treffen am Bahnsteig.

    Viele Grüße,

    Richard

  • Moin Richard,

    danke für die Rückführung zum aktuellen Betriebsgeschehen und für die schönen Bilder! Vor allem das Bild in Cunnertswalde ist der Hammer!

    Viele Grüße
    Stefan

    Früher war alles damals ... ;)

  • Und ich finde das der erwähnte Spiegel wohl eine Hilfe ist und nicht nur für „Einheimische“.

    Um mal wieder zum aktuellen Betriebsgeschehen zurückzukehren:

    danke für die Rückführung zum aktuellen Betriebsgeschehen und für die schönen Bilder! Vor allem das Bild in Cunnertswalde ist der Hammer!

    Ich denke solche kurzen Abschwenker sollten auch mal erlaubt sein. Zumindest ich konnte aus den Beiträgen mehr lernen als "nur" durch das Anschauen von schönen Fotos. Übrigens ist der Spiegel super, besonders in dieser Jahreszeit wo er auch bereift sein kann. Hier gibt es auch solche Kreuzung, glücklicherweise aber nicht mit Bahngleisen, Autos können schneller bremsen und stehen.

    Und zu allem Überfluß hat hier der Grundstücksbesitzer nicht nur eine hohe Mauer aufgebaut, sondern die Sicht wird zusätzlich noch durcvh hervorgesetzte Pfeiler gestört, die die Sicht behindern, wenn man "um die Mauer" schauen kann. Insofern meine ich dass dort vielleicht doch ein Blinklicht zukünftig hingesetzt werden könnte. Änderung der Vorfahrtregel wie hier geht mit der Bahn leider nicht.

  • Wenn der Grundstücksbesitzer neben diesem BÜ einen hohen Zaun und zusätzlich dazu noch einen Baum oder Busch an gleicher Stelle wachsen hat, dann liegt es einzig an ihm ob er dies entfernen oder stehen lassen möchte. Nach meiner Kenntnis gibt es da keine gesetzliche Regelung was das betrifft.

    Auch hier ein Einspruch (unter Vorbehalt), denn auch das ist nicht richtig. Ich weiß nicht, ob sich da seit meinem Ausscheiden bei der Bahn etwas grundlegend geändert hat, aber ich kenne das anders.

    Die festgelegten und vermessenen Sichtdreiecke an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen legen ja auch die Geschwindigkeit der Straßen- und Schienenverkehrsteilnehmer fest, dafür gibts Tabellen. Die Sichtdreiecke sollten sich daher in der Regel in öffentlicher Hand, also bei der Bahn oder dem Straßenbaulastträger befinden. Handelt es sich um Privatgründstücke (z.B. Garten, Feld eines Bauern) so geht grundsätzlich Verkehrsicherheit vor Eigennutz. Die Flächen dürfen daher nicht bebaut werden, Vegetation darf nicht höher als 80cm über Fahrbahnhöhe wachsen. Wird bei einer regelmäßigen Bü-Beschau etwas anderes festgestellt, so wird der Grundstückseigentümer an seine Verkehrssicherungspflicht erinnert und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit aufgefordert. Kommt der Grundstückseigentümer dieser Aufforderung nicht nach, kann eine Ersatzvornahme auf seine Kosten veranlaßt werden. Bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind entprechende Maßnahmen für Straßenverkehrsteilnehmer und/oder Bahn (vorübergehende La) zu ergreifen.

    Irgendwo im Schrank müßte ich noch die BÜV-NE aus meiner Dienstzeit rumliegen haben. Bei Interesse kann ich die gerne mal auszugsweise scannen (z.B. die Tabellen) und hier einstellen.

    Viele Grüße
    Toralf

    ... der sich unter anderem genau mit diesem Sch... jahrelang rumgeschlagen hat.

  • Hallo,

    um mal das Thema von Bahnübergängen und Sichtdreiecken wieder wegzulenken...

    Gestern standen die zwei Aussichtswagen an der Verladerampe.

    Dieses Motiv wurde auch noch nie gezeigt hier: "VIk vom Bäcker aus" ;)

    Die 791 mal nicht zugeparkt

    Mir war aufgefallen das die verrosteten Gleitbahnen jetzt grau lackiert worden sind. Man scheint also nicht vorzuhaben die Lok in den nächsten Jahren Mal zu bewegen, um Standschäden zu vermeiden.

    Stilleben mit Lokkessel

    Die Halle vom CDU- Wirtschaftsverein mit abgestellten Wagen. Man beachte die Überwachungskameras mit weiterer Überwachungstechnik.

    Der Bahnhof von der Brücke aus.

    Mfg TRO.

  • Glück Auf,

    Nein, von dem Thema Bahnübergänge und Sichtflächen sollte man nicht gleich wieder weglenken, da es zu wichtig ist. Toralf hat vollkommen Recht in seinen Ausführungen. Das Freihalten von Sichtflächen auf Privatgrundstücken an derartigen BÜ ist eine Verpflichtung des Eigentümers und kann nur durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft gesichert werden. Warum das im vorliegenden Fall entweder nicht geschah, gekonnt ignoriert wird oder aus der Historie des Grundstücks her vielleicht auch nicht erforderlich war, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls bekommt man eine solche Grunddienstbarkeit nicht eben "einfach mal so" wieder aus dem Grundbuch gelöscht (so sie vorhanden ist). Die Staatsbahn (Bahnmeisterei) führte eigentlich auch ihre eigenen Liegenschaftsbücher, in welche natürlich viel schneller und unkomplizierter Einsicht genommen und auf Verstöße zeitnah reagiert werde konnte. Ob diese bei der Abgabe der Strecke noch existierten?

    Übrigens ist der Sachverhalt bezeichnend für den Zustand vergleichbarer BÜ in Ortschaften. Da brauche ich nur bei mir aus dem Fenster schauen.

    Allerdings ist es gerade für die privaten EIUs natürlich immer eine Gratwanderung, gerade auf dem Dorf, auf einen ordentlichen Umgang mit den Grundstücksanliegern bedacht zu sein oder sein gottgegebenes (!) Recht mit allen Mitteln durchzusetzen.

    Grüße Mike

  • Hallo Mike,

    schon richtig soweit. Allerdings sind es die absoluten Ausnahmen, dass solche Sachen in den Grundbüchern enthalten sind; ist mir nur bei einer Strecke mit Bauzeit nach 1900 bekannt. Und im Nachgang bekommt man das nicht rein. Die Bahn hat auch leider keinen direkten Zugriff auf Anlieger um sie zum Freischnitt bzw. Verzicht auf sichtdichte Zäune und Hecken und so zu bewegen. Das derzeitige AEG bietet zwar Möglichkeiten im Bezug auf Bäume mit Gefahrenpotenzial für die Bahn, aber auch dass läuft auf Rechtsstreitigkeiten hinaus. Im vorliegenden Fall mag der Anwohner eben nicht. Theoretische rechtliche Möglichkeiten hätte der Straßenbaulastträger. Der könnte aber auch ein oft diskutierte Einbahnstraßenlösung umsetzen, womit die Sache sicher entschärft wäre. Ab man möchte es sich nur ungern mit den Anwohnern (zeitweise auch Wähler....) verderben. Nach bestehender Vorschriftslage hat die SDG mit Geschwindigkeitsreduzierung auf Schiene und Straße und Durchläuten als akustisches Signal alles getan. Dass akustische Signale heutzutage an Wirksamkeit eingenbüßt haben ist bekannt. Deshalb sollten diese auch schon längst aus der EBO (und damit auch ESBO) rausgenommen werden - wenn man eine Idee hätte wir dann praktikabel mit Bahnübergängen ohne Sichtmöglichkeiten umgegangen werden soll. Eine technische Sicherung an dieser Stelle würde neben hohen Kosten wegen der zu schmalen Straße wohl am Ende doch zu einer Einbahnstraßelösung führen und wird deshalb auch weder von Schiene (Bahndrittel der Kosten!) noch Straße herbeigesehnt.

    Grüße Jens