Preßnitztalbahn Anfang der 1980er Jahre

  • Moinsen,

    ist das so schwer zu verstehen - sobald ich eine eindeutige Quellenangabe mache ( Fotograph XYZ, Sammlung XYZ ) bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und man kann das Bild veröffentlichen - wird ja auch von den Verlagen so gehandhabt. Manchmal kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln,...

    Der Mügelner Saarsachse

    IV K - Fan

  • Hallo Saarsachse,

    so einfach ist das deutsche Urheberrecht nun doch nicht. Nur weil Du dran schreibst, wer das Foto aufgenommen und wer es in der Sammlung hat, heißt es noch lange nicht, dass Du das Nutzungsrecht an diesem Bild hast. Wenn es so einfach wäre, könnten wir alle frohen Mutes das Forum mit unseren gesammelten Aufnahmen füllen und hunderte interessanter Beiträge daraus anfertigen. Wäre das nicht herrlich? Ich hab da wunderschöne Sachen...
    Der Jurist, der Dir solchen Mist gesagt haben sollte, hat Dich ordentlich vera...

    Viele Grüße

    vom Dampfachim

  • Moinsen,

    Dampfachim - ich kann mir nicht vorstellen das ua. die GDL-Rechtsabteilung so falsch liegen sollte. Eine deren Auskunft hat dafür gesorgt, das ich meine Idee eines gesamtdeutschen Schmalspurbahnarchives begraben habe, weil es wären 2 Bände geworden ( davon einer nur für die Quellenangaben ).

    Der Mügelner Saarsachse

    IV K - Fan

  • Moinsen,

    Dampfachim - ich kann mir nicht vorstellen das ua. die GDL-Rechtsabteilung so falsch liegen sollte. Eine deren Auskunft hat dafür gesorgt, das ich meine Idee eines gesamtdeutschen Schmalspurbahnarchives begraben habe, weil es wären 2 Bände geworden ( davon einer nur für die Quellenangaben ).

    Der Mügelner Saarsachse

    Hallo,

    stelle es dir vor oder nicht, aber wenn dir die Rechtsabteilung der GDL eine solche Auskunft erteilt haben sollte, dann LIEGT SIE FALSCH!

    Die bloße Nennung des Bildautors berechtigt NICHT zur Veröffentlichung, es bedarf der ausdrücklicher Zustimmung desjenigen, der die Rechte an dem Bild besitzt! Mit der Anfertigung und dem Verkauf einer Kopie werden in der Regel diese Rechte nicht auf den Käufer übertragen!

    Wessen "Sammlung" also Fotografien anderer Bildautoren beinhaltet, der sollte besser prüfen, ob er auch von diesen Autoren jeweils ein Schriftstück besitzt, in welchem ihm die Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt werden. Anderenfalls darf er sie sich nur zu Hause im stillen Kämmerlein ansehen und nichts weiter.

    Es grüßt

    Blüm

  • Hallo

    Das manches kompliziert geworden ist ist schon schlimm genug und dampft manchmal die Freude am Hobby.Aber kann eventuell mal jemand freundlicherweise eine Art Liste kurz und knapp anfertigen was erlaubt ist und was nicht.Keine ellenlangen Sätze.Eben kurz und knapp zur Information als so eine Art Beipackzettel.Der Dank vieler Eisenbahnfreunde wäre demjenigen sicher. Ich knipse weiter und hoffe auf Motive die mir gefallen und die ich auch anderen Gleichgesinnten zeigen kann.Und da ich es privat mache können mir die Anwälte und andere "Revhtsverdreher"und Möchtegern Anwälte, gestohlen bleiben.Etwas hier im Forum zu zeigen ist zwar schön aber unter solchen Bedingungen vie zu stressig und nimmt die Lust zum Mitmachen.Es gibt natürlich Leute die sich darüber freuen würden aber was soll's sich darüber zu ärgern.

    Es heißt zwar es gibt nichts gutes außer man tut es aber das versteht nicht jeder.

    Gruß
    Harald a.F.

  • Hallo zusammen,

    Wessen "Sammlung" also Fotografien anderer Bildautoren beinhaltet, der sollte besser prüfen, ob er auch von diesen Autoren jeweils ein Schriftstück besitzt, in welchem ihm die Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt werden.

    Mal ganz allgemein, es bedarf nicht eines Schriftstückes bei Verträgen. Denn Verträge die mündlich per Handschlag geschlossen werden sind auch rechtsgültig. Natürlich ist diese Abschlussform eines Vertrage bei aufkommenden Streit naturgemäß im nachhinein problematisch.

    Zu Toralf seinen Bilder aus einem Nachlass. Das Urheberrecht wurde ist nicht für "Eisenbahnknipsbilder" gemacht worden. Diese Bilder fallen aber auch darunter. Die Verläufe solcher Bilder nach dem Tod des Urhebers sind oft gleich. Die Erben haben mit diesen Bildern auch das Nutzungsrecht bekommen. Sofern der Urheber nicht eine Nutzung untersagt hat. Wahrscheinlich hat er das auch versäumt. Erben sind sich meist auch nicht der ganzen Sache im klaren. Geschweige im Urheberrecht bewandert. Nicht selten läuft das unter dem Motto ab, "Der Scheiß kann jetzt weg, Opa ist Tod". Entweder fliegt das alles gleich in Tonne oder ein Nachlassaufkäufer/Trödler tritt auf den Plan. Dieser erwirbt auch solche Bilder und versucht diese natürlich weiter zu verkaufen. Falls nichts weiter vereinbart wurde, davon gehe ich aus, gehen im Zweifelsfall auch Nutzungsrechte an den Aufkäufer über. Ich gehe davon aus, das es bei Verkauf an einen Kunden ebenfalls so ist. Dem Trödler ist das sowieso egal, nur bares zählt. Und nun hat Toralf diese Bilder ...

    Wer Bilder in Hände eines Trödlers gibt, handelt "verantwortungsvoll" zur Wahrung seiner möglichen Nutzungsrechte.

    Gruß, Thomas

  • Hallo

    Das manches kompliziert geworden ist ist schon schlimm genug und dampft manchmal die Freude am Hobby.Aber kann eventuell mal jemand freundlicherweise eine Art Liste kurz und knapp anfertigen was erlaubt ist und was nicht.Keine ellenlangen Sätze.

    Hallo Harald,

    das ist eigentlich recht einfach geregelt und auch ziemlich leicht verständlich. Das sind übrigens auch keine neuen Regelungen. Die gelten schon ziemlich lange in ihren Grundsätzen.

    Alles, was Du selbst fotografiert hast, darfst Du auch erstmal selbst veröffentlichen, denn Du bist der Urheber und Du hast darum automatisch auch das Nutzungsrecht. Sind Personen auf dem Bild und stellen sie das Hauptmotiv dar, so musst Du von ihnen ein Einverständnis zur Veröffentlichung haben. Thomas hat völlig recht. Das Einverständnis kann auch mündlich gegeben werden, aber das lässt sich dann ggf. im Streitfall schwieriger beweisen. Dann helfen nur Zeugen, also ist schriftlich besser.

    Fotos, die Du nicht selbst fotografiert hast, darfst Du nur mit Einverständnis des Urhebers oder der Rechteinhaber veröffentlichen. Von dem Urheber bzw. Rechteinhaber bekommst Du dann nach Anfrage das Nutzungsrecht zum einmaligen, mehrmaligen oder auch uneingeschränkten Gebrauch. Das müsst Ihr dann vereinbaren, auch ob Du das Nutzungsrecht bezahlen musst, was tatsächlich auch üblich ist. Auch da gilt Thomas Aussage. Mündlich ist gültig, schriftlich aber besser beweisbar.

    Auf Einzelheiten wie Verjährungsfristen, Gemeinfreiheit usw. gehe ich jetzt mal nicht ein.

    Wenn Du Dich an diese einfache Regel hältst, eigene Bilder ja, fremde nur mit Einverständnis, kannst nach Herzenslust diese Bilder im Internet oder auch in Zeitschriften, Büchern o.ä. präsentieren und bist auf der sicheren Seite.

    Ich hoffe, das war jetzt kurz genug.

    Für dieses Forum noch ein kurzer, aber hilfreicher Hinweis. Oftmals findet man auf anderen Internetseiten Fotos, die man den Lesern hier zugänglich machen möchte. Diese Internetseiten kann man über die Linkfunktion hier völlig legal verknüpfen. Der Leser kann diesen Link dann öffnen und sich das Bild dann ansehen. Verboten ist es aber, das Bild von der Internetseite zu speichern und selbst hier im Forum hochzuladen. Auch da gibt es Ausnahmen, aber ich möchte Dich nicht verwirren.

    Viele Grüße

    vom Dampfachim

  • Hallo Achim

    Danke das ist wirklich kurz und verständlich geschrieben.Aber es bleiben immer noch Fragen wo ich zu gegebener Zeit hier im Forum nochmals fragen werde.Eine kurze Frage noch.Was ist mit Familienmitgliedern die früher mit auf Fotos zu sehen waren und heute in alle Winde zerstreut sind und ich nichts über deren Aufenthaltsort weiß.Die taber früher nichts dagegen hatten auf Fotos zu sein.Also zu der Zeit vor dem ganzen "Kuddelmuddel ".

    Es ist eben doch leicht verwirrend .Und Frist die Zeit.Leider.

    Einen schönen Abend noch an alle.

    Gruß
    Harald a.F.

  • Hallo Harald,

    auch die Antwort auf Deine Spitzfindigkeit ist ganz einfach. Wenn der, zu dem Du keinen Kontakt mehr hast, ein wesentlicher Bestandteil des Bildes ist (und nicht nur Beiwerk), dann ist "keine aktive Zustimmung" eben keine Zustimmung. Im Zweifel Vorsicht bzw. Verzicht ist da die richtige Entscheidung - uns zwar die einzig Richtige. Wer es anders macht, hat hinterher unter Umständen Erfahrungen über die Ahndungswahrscheinlichkeit und über den Verbleib der entsprechenden Personen - oder aber weiter ein ruhiges Leben. Das kann eben der ausprobieren, der sich traut. Der Probierer sollte aber nicht andere um Rat fragen.

    Gruuß

    217 055

  • Hallo Harald,

    es ist rein rechtlich egal, ob sie Familie sind oder nicht. Sind Personen als Hauptmotiv (nicht Hintergrund oder Beiwerk) im Bild, so müssen sie zustimmen. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Bild im Kreise der Familie gezeigt oder geteilt wird, oder ob es veröffentlicht wird. Dabei ist es unerheblich, ob Du heute noch Kontakt zu dieser Person pflegst, oder sie ausfindig machen kannst. Jede natürliche Person hat erstmal das Recht am eigenen Bild und kann darüber entscheiden, ob sie öffentlich gezeigt werden will. Kannst Du deren Zustimmung nicht erlangen, lass das Bild lieber weg, oder mache die Person unkenntlich (schwärzen oder pixeln).
    Du hast sowas vielleicht sogar schon im Fernsehen oder in Veröffentlichungen gesehen. Da werden immer wieder Menschen unkenntlich gemacht. Ich habe z.B. schon öfter mit Fernsehteams zu tun gehabt und muss denen vor der Verwendung der Aufnahmen immer meine Zustimmung geben. Wir hatten es schon, dass mehrere Kollegen im Bild waren und dass einige die Zustimmung verweigert haben. Die wurden in der Szene dann gepixelt.
    Hat auch nichts damit zu tun, ob die Aufnahme professionell oder privat entstanden ist. Das gilt bei Veröffentlichungen immer.

    Für alles gilt immer der Grundsatz, dass man Augenmaß wahren soll. Manches mag stillschweigend, oder unbewusst toleriert werden, aber es kann eben auch teuer werden.
    Oft reicht es, wenn man ein Bild nach Aufforderung wieder aus dem Internet nimmt, aber es kann eben bei Verstößen gegen Urheber-, Nutzungsrechte oder das Recht am eigenen Bild (der Personen) auch vor Gericht landen und damit richtig teuer werden.

    Beim Recht am eigenen Bild gibt es noch die Ausnahme bei Personen der Zeitgeschichte. Wenn Du eine tatsächlich berühmte Person der Zeitgeschichte fotografierst, also z.B. den Kanzler, Präsidenten, berühmte Künstler usw., dann darfst Du diese Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlichen.

    Viele Grüße

    vom Dampfachim