Was die ehemals blaue 251 anbelangt, bin ich da schmerzfrei. Auch wenn mir die jetzige rote Originalfarbe besser gefällt, es handelt sich hier um ein Betriebsmittel einer faktisch im ÖPNV betriebenen Bahn (keine Museumsbahn) und da sehe ich auch das Recht des Betreibers, die eigenen Betriebsmittel in Firmenfarben auszuführen.
Viele Grüße Leo
...das muss nicht sein, sondern kann der Aufgabenträger seine Vorschriften machen und im Verkehrsvertrag verankern.
Mal völlig aus der Luft gegriffen: Wenn der Aufgabenträger ein historisches Erscheinungsbild des Rolandes verankert hat und das Blau der 251 dem widersprochen hat, dann kann es so gewesen sein, dass das EVU entsprechend zu reagieren hatte. Wenn im Verkehrsvertrag Pönalen dahinter stehen, kann man sich ausrechnen, ob man gleich in den Farbtopf wirft oder mit dem Aufgabenträger einen pönalefreien Zeitraum aushandelt (bspw. bis zur nächsten HU) usw.
Das "Blaue Wunder von Schlössel" wird mit der Zeit auch nachdunkeln. Passend finde ich die Farbe aber auch nicht.
Grüße vom Stromabnehmer