Betrieb der RüBB 2025

  • Hallo Sven,

    das war einfach nur Pech. Es gab vorher ein Standsicherheitsgutachten für die vier Bäume, das zwar Handlungsbedarf zur Sicherung aufzeigte und auch Vorschläge unterbreitete, die Bäume noch eine gewisse Zeit am Leben zu erhalten. Aber es hatte keine unmittelbare und ganz dringende Gefahr erkannt und insofern war es in dem Moment Pech.
    Nachdem dann zwei der vier Bäume gefallen waren, einer auf unseren Wagen, einer kurz darauf auf einen parkenden PKW, war die Statik der (Rest-)Baumgruppe dann vollkommen dahin und es bestand keine Möglichkeit mehr, sie zu erhalten.

    Viele Grüße

    vom Dampfachim

  • Hallo Achim,


    Es gab vorher ein Standsicherheitsgutachten für die vier Bäume, das zwar Handlungsbedarf zur Sicherung aufzeigte und auch Vorschläge unterbreitete, die Bäume noch eine gewisse Zeit am Leben zu erhalten.

    Aha, Danke. Mit der Verkehrssicherung ist es ja gerne mal so eine Sache... Bei meinem Arbeitgeber haben wir extra einen eigenen Baumgutachter eingestellt, der nur für Verkehrssicherung zuständig ist, kleinere Sachen werden alleine erledigt, größere beauftragt. Wichtig sind dann aber die Kontrollnachweise... Ja und wenn es jemand wäre, der seinen Pflichten nicht nachkommt, dann könnte es interessant werden.

    Viele Grüße auf die Insel,

    Sven

  • Zitat

    Ja - da sieht man was so ein Gutachten wert ist ....

    Nein, einfach nein!!! Kommt es zu einem Schaden, ist der Gutachter dann in der Pflicht !! Man stelle sich vor, es passiert etwas mit Personenschaden im öffentlichen Bereich. Kannst du Prüfprotokolle nachweisen, bist du fein raus, wenn das ein externer Gutachter gemacht hat. Kannst du die aber nicht nachweisen, dann wird davon ausgegangen, dass du die Sicherheit des Baumes selber eingeschätzt hast. Wenn dann was passiert, stehst du in der Kreide.

    Der Gutachter kann theoretisch auch mit einer Schallmessung den Zustand des Baumes ermitteln (Größe und Ausdehnung von Höhlungen), Pilzfruchtkörper und dann die Art und Gefährdungslage bestimmen etc. Also quasi das Wissen, dass dem Laien fehlt, das hat der Fachmann. Kommt es halt zu einem Unfall, wird natürlich gefragt, wer die Sicherheit dafür geprüft hat, wann das passiert ist und warum trotz Prüfungen etwas passieren konnte.

    Entweder kannst und weißt du genug, dass du dich auch im Schadensfall rausreden kannst oder die Lage 100% genau einschätzen kannst, dann kannst du das natürlich auch ohne Gutachter machen. Wenn du dir sicher bist, weißt du auch, wie lange der Baum stehen gelassen werden kann. Passiert aber was, dann wird man fragen: Wenn sie sich so sicher waren, warum ist dann was passiert ? Und schwupps darfst du blechen. Macht das ein Gutachter, ist er halt der "Blöde". Dann muss er beweisen, dass seine Einschätzung richtig war. Dafür leben wir nunmal in einem Rechtsstaat. Und ohne zu Klugschei*en, mir sind schon lange vor dem Unfall Pilzfruchtkörper (mutmaßlich Hallimasch?) in mehreren Metern Höhe aufgefallen. Da habe ich damals schon zu meinen Eltern gesagt, dass sie die Bäume nicht leichtfertig ignorieren sollten und im Zweifelsfall die Fällung viel früher hätte durchgeführt werden müssen.

    Wenn die RüBB Schadenersatz einklagen will, was ich hier auch anraten würde, dann müssts der zuständige Gutachter ins Visier gefasst werden. Ohne hier auf Erfolgsgarantien oder "Anschwärzerei" hinaus zu wollen und keinen Anspruch o.ä. damit kund zu tun, doch so sieht die Faktenlage aus.

  • Scheinbar hast Du meine Meinung zum "Gutachten" im Allgemeinen nicht recht verstanden:

    Mir ging es um die generelle Wertung eines "Gutachtens": Da gibt es bzgl Carolabrücke hoch-

    bezahlte Ingenieure und Spezialisten die doch grosse Wissenslücken haben. Siehe Renovierung

    Brückenzug A + B. da wurden Hundertausende € reingesteckt ohne die genaue Untersuchung

    der Bausubstanz zu prüfen. Mir sind schon immer die Brückenprüfer mit dem "Hämmerchen" suspekt

    erschienen. Kopfklopf - fällt was ab - ein Foto und dann ??? Kosmetik-Reparatur mit neuer Farbe drauf

    und gut ist es???

    Ich sage nur: schau Dir nur mal die Nossener Brücke im Bereich Fabrikstrasse an. Ist das wirklich ein

    haltbarer Zustand?

    Das war es was ich leider zum Wert eine "Gutachtens " hier zum Ausdruck bringen möchte...

    Trotzdem ein schönes Wochenende.

  • Hallo Eckhard,

    das will ich gleich mal nutzen, um eine kurze Mitteilung zu machen.
    Der kürzlich hier von mir angekündigte Ostersonderzug der RüBB ist ausverkauft.
    Auch die RüBB-Homepage listet ihn jetzt als nicht mehr buchbar. Die Nachfrage war nach 5 Jahren Pause so überwältigend, dass wir vsl. ein zweites Zugpaar einlegen müssen.

    Allen bereits gebuchten Gästen wünsche ich eine gute Fahrt und wer das Pech hat und nicht mehr mitkommt - nicht traurig sein. Die PRESS und RüBB bietet auch 2025 neben täglichem planmäßigen Dampfbetrieb wieder Sonderfahrten, historischen Nahverkehr zwischen Bergen und Lauterbach und einen Tag der offenen Tür (Bahhofsfest in kleinerer Form als 2024) am 14. und 15. Juni.
    Wer nicht so lange warten mag und bald etwas besonderes erleben möchte, der kann schon vom 20. - 23. März das Rumpeln der Leichtverbrennungstriebwagen zwischen Bergen und Lauterbach erleben.

    Informationen wie immer unter: https://ruegensche-baederbahn.de/

    und für die historischen Verkehre auf der Regelspur:

    exPRESSzugreisen

    Viele Grüße

    vom Dampfachim

  • Hallo zusammen,


    heute Nachmittag in Posewald von der letzten Plattform des P 108 aus beobachtet:

    Zu welchem Anlass das Burgfräulein hier mit dem Zweiachserzug unterwegs war, werden sicher in Kürze andere in aller Ausführlichkeit berichten. ;)


    Herzliche Grüße von der Insel

    Michel