Moinsen,
ex-Dresdner - das große Problem ist der Verbinder, sieht man gut im Winter. Macht der Tf den Regler auf ist die Lok eine Qualmwolke - gibt genügend Fotos davon.
Der Saarsachse
Moinsen,
ex-Dresdner - das große Problem ist der Verbinder, sieht man gut im Winter. Macht der Tf den Regler auf ist die Lok eine Qualmwolke - gibt genügend Fotos davon.
Der Saarsachse
HU-Datum war der 1.8.2018. Rechne selber nach.
Was soll mir das jetzt sagen bis 2028 oder 2030? Jedes EVU hat andere Reglungen und die feste Jahresfrist ist nicht mehr das Non plus Ultra
Gruß Volker
Hallo,
nein es gibt da gesetzliche Regeln die für alle EVU`s gelten.
§32 ESBO sozusagen, da stehen tatsächlich maximal 8 Jahre drin. Im Normalspurbereich (§32 EBO) sind aber bei entsprechendem Instandhaltungsmanagement auch schon Fristen über 8 Jahre zulässig, von daher ist die Antwort durchaus komplexer als du hier den Anschein erweckst. Ich habe auch im Schmalspurbereich schon Fahrzeuge gesehen die eine Fristverlängerung über 8 Jahre hinaus hatten, auf welcher Grundlage entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Gruß Michael
Nein das stimmt so nicht mehr seit 2023, da gibt's auch wieder anderes wie km oder Tage und nicht nur 6 Jahre +1+1
Gruß Volker
Moinsen,
LVT - hab es gerade auch gelesen - ein Hoch auf die Bürokratie. Jetzt muß wohl für jedes Fahrzeug dann Tag genau die Laufleistung dokumentiert werdem...
Der Saarsachse
Jetzt muß wohl für jedes Fahrzeug dann Tag genau die Laufleistung dokumentiert werdem...
Gerade für den "Museumsbetrieb" mit teilweise minimalen Laufleistungen ist diese Aufweichung eine große Erleichterung. Und die Dokumentation der täglichen Laufleistungen (so sie nicht ohnehin Usus war) dürfte als Ausgleich für diese Erleichterungen das kleinste Übel sein.
Wer schreibt, der bleibt (länger in Betrieb)! ![]()
Hallo Saarsachse!
Hast Du herausgefunden,was die Frist vom Beiwagen des Triebwagen ist?
Hallo,
Ich habe auch im Schmalspurbereich schon Fahrzeuge gesehen die eine Fristverlängerung über 8 Jahre hinaus hatten, auf welcher Grundlage entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Mit einer Prüfung eines Sachverständigen... die genaue Gesetzesgrundlage ist mit aber nicht geläufig. Der Rekordhalter in dem Bereich ist meines Wissens nach eine 99.7 mit elf (!) Jahren. Nummer und Firma sage ich hier aber nicht, sonst wirft mir man wieder vor "Schlechte Stimmung" machen zu wollen. Man hat dann bei ihr an der Pufferbohle das HU- Datum entfernt und nur noch angeschrieben "Verlängert bis xx". Es geht also unter bestimmten Voraussetzungen.
Ich denke die DBG hat sich schon Gedanken gemacht wie es nach dem Fristablauf der 584 weitergeht. Es gibt ja in dieser Leistungsklasse mehrere Loks in Deutschland die nicht jeden Tag dort und dort dringend benötigt werden, sage ich mal.
Mfg TRO.
Moinsen,
ex-Dresdner - das große Problem ist der Verbinder, sieht man gut im Winter. Macht der Tf den Regler auf ist die Lok eine Qualmwolke - gibt genügend Fotos davon.
Der Saarsachse
Ich wusste garnicht was unser großes Problem ist, manchmal braucht es halt Außenstehende die es einem sagen. Super danke👍🏼🙄