Rot-Grün-Sehschwäche bei Tauglichkeitsuntersuchung für Lokführer

  • Hallo

    1969 bei der Einstellung zur DR ,als Lokschlosserlehrling war die Voraussetzung nicht Farbenblind zu sein.Weil man sich auch in und am Gleis bewegt hat.Noch strenger war es wenn Du die Lokführerlaufbahn begonnen hast,war fast vier Stunden zum Test in Zwickau,gehörte auch Mahtematik und vieles andere dazu.

    Dietmar

  • Hallo,

    Sollte tatsächlich eine rot-grün-Schwäche vorliegen, wirst du keine Betriebsdiensttauglichkeit bekommen.

    Dem ist so. Damit ist nicht zu spaßen.

    Ein Dienst in der Werkstatt ist bei fehlender Betriebsdiensttauglichkeit auch eine ehrenvolle Aufgabe finde ich. Ebenso natürlich als Wagenmeister. Bei manchen Firmen müssen die aber auch mit rangieren. Was dann aber natürlich nicht geht.

    Mfg TRO.

  • Ich habe inzwischen einen Termin beim Augenarzt am 22. dieses Monats für den Anomaloskop-Test bekommen.

    Allerdings denke ich, dass es bis dahin vielleicht schon zu spät sein könnte und vorher bereits die Entscheidung über meine Aufnahme oder Ablehnung für die Weiterbildung zum Lokführer getroffen wird.

  • Moin Amin,

    spreche bitte mal mit dem Kostenträger deiner beruflichen Weiterbildung. Ggfs. haben diese noch andere Möglichkeiten an Termine zu kommen bzw. andere Absprachen (Akzeptanz des späteren Termins).

    Und zum Führerschein D/DE (Bus): Auch hier ist ein augenärztliches Untersuchung/Gutachten notwendig. Die Anomalquotiente muss unter 0,5 liegen, dann wäre der Wunschberuf Busfahrer möglich. Die andere Alternative wäre dann nur der Führerschein C/CE (LKW). Hier gilt als Voraussetzung das eindeutige Erkennen von Ampelsignalen ähnlich dem PKW-Führerschein.

    Gruß

    Stefan