Lokführer werden mit Rot-Grün Schwäche

  • Hallo Forumsmitglieder,

    das ist zwar mein erster Beitrag in diesem Forum, und ich habe gleich mal eine Frage:

    Hat man mit einer Rot-Grün Schwäche irgendeine Möglichkeit trotzdem Lokführer zu werden, ober gibts da wirklich keine Chance?

    Danke für eure Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von lok130 (8. September 2011 um 14:36)

  • Ich bin zwar kein Lokführer geworden, habe aber den Bahn-Eignungstest auch hinter mir, in dem Farbsehen ein wesentlicher Bestandteil war (wobei die Test wohl auch variieren). Ich glaube daher kaum, dass es für "große" Bahn verzichtbar ist. Das ist bei Schmalspurbahnen ähnlich, auch wenn die Tauglichkeitsprüfung tw. nicht so umfangreich ist.

    Grüße vom POLLO!
    Philipp

  • Hallo Lok 130,

    das wird wohl nichts.
    Das musst Du Dir mal in der Praxis vorstellen. Als Lokführer fährst Du in der Dunkelheit ( Züge fahren ja bekanntlich nicht nur am Tage ) auf eine bunt beleuchtete Stadt zu und musst ein ( oder mehrere ) Signal(e) erkennen. Das ist mit normaler Farbsichtigkeit angesichts der vielen verschiedenen Lichtquellen schon nicht ganz einfach.
    Mit Rot/Grün Schwäche wird das wohl kaum funktionieren, denn Du kannst nicht mal eben auf die bekannte Regel von der Verkehrsampel zurückgreifen, wonach Rot immer oben und Grün unten ist. ( mal davon abgesehen, dass Du aus der Entfernung sowieso nicht die Position auf dem Schirm erkennen könntest )
    Die kann aber auch ganz unterschiedlich sein und wenn Ersatzrot leuchtet, ist die Verwirrung komplett.

    Tut mir leid. Du musst Dir wohl einen anderen Berufswunsch suchen.

    Farbsehen ist ein wesentlicher Bestandteil der Tauglichkeit und wird auch bei jeder späteren Nachuntersuchung mit getestet.


    Viele Grüße

    Dampfachim

  • Hallo lok130,

    du möchtest Lokführer werden. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, aber eingeschränkt.

    Was ist mit Eisenbahnen, bei denen nur einfache Signale vorhanden sind? Ich könnte mir vorstellen, dass ein Eisenbahnbetriebsleiter dir auf so einer Bahn Möglichkeiten eröffnet. Mir fällt spontan das Thema Parkeisenbahnen ein. Da wäre sogar der Broterwerb drin, falls dort Festanstellungen vorgenommen werden.

    Gruß Ballberg

  • @ Ballberg

    Hallo Ballberg,

    habe ich in deinen Text jetzt die Ironie übersehen oder war das mit den Parkeisenbahnen ernst gemeint? :confused: hoffentlich nicht !!!! :smash:

    Parkeisenbahnen sind (in Ostdeutschlkand) NE-Bahnen, auch das dortige Personal muss (wie bei allen anderen Eisenbahnen auch) in regelmäßigen Abständen zur Bahnärztlichen tauglichkeitsuntersuchung. lediglich für die minderjährigen Parkeisenbahner gibts da gewisse Ermessensspielräume. (das hängt dann aber auch immer vom Einzelfall ab).

    Auch bei den Parkeisenbahnen musst du ja vorher eine Qualifikation zum Eisenbahnfahrzeugführer erwerben.

    Du musst ja auch bedenken, das es nicht nur die ortsfesten Signale (egal ob Lichtsignale oder Formsignale) gibt, sondern es auch durchaus mal passieren kann, das dir ein Nothaltesignal auf freier Strecke gegeben werden wird. Dazu muss man dann natürlich erkennen können ob dir jemand eine rot abgeblendete Handleuchte entgegenhält oder ob dich irgendjemand nur mit der Taschenlampe "ärgern" will.

    Gruß
    Parkeisenbahnamt

    Auch eine kleine Eisenbahn ist eine Eisenbahn.

    Einmal editiert, zuletzt von Parkeisenbahnamt (8. September 2011 um 18:21)

  • Hallo Parkeisenbahnamt,

    entschuldige bitte, dass die Aussage Parkeisenbahn etwas ironisch erscheint. Es ist ernst gemeint.
    Natürlich wird lok130 nur eine Zulassung bei vereinfachten Betriebsverhältnissen bekommen, eben wie sie bei Bahnen mit historischem Verkehr (da möchte ich auch niemanden zu nahe treten) oder anderen einfachen Verhältnissen, wie bei Parkeisenbahnen (die ich sehr schätze), vorkommen könnten.
    Ein einzelnes rotes Licht als Haltauftrag wird wohl weiterhin eine Hürde bedeuten, aber falls lok130 einen Führerschein für Kfz bekommt oder besitzt, wäre der doch immerhin eine Chance gegeben.

    Gruß Ballberg

    Einmal editiert, zuletzt von Ballberg (8. September 2011 um 18:38)

  • Hallo Lok 130!

    Wie oben von den Kollegen schon geschrieben, ist eine rot-grün- Sehschwäche ein
    k.o.- Kriterium bei der Tauglichkeitsuntersuchung (kenne ich persönlich von einem Kollegen
    von mir). Aber: Es liegt im Ermessensspielraum des Ebl, eine Tätigkeit als Lokpersonal
    zuzulassen, wenn auf der Infrastruktur vereinfachte Verhältnisse ohne Lichtsignale
    vorhanden sind. Ein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel: Beim POLLO gibt es keine Hauptsignale, sondern nur Pfeiftafeln, H-Tafeln usw.
    Wie das aktuell bei Achims Bahn oder beim Molli ist, weis ich nicht (da muss ich auch mal wieder hin!).

    Viel Erfolg wünscht Thomas

  • Hallo Ballberg,


    Mir einer Farbsehschwäche wird >lok130< wohl auch für die Vereinfachte Betriebsverhältnisse keine Zulassung bekommen. (die "Rot" Sache ist ja absolut Sicherheitsrelevant, eiene Lokführer der da gewisse Probleme hat, den wird wohl kein EBL "auf die Strecke" lassen). Das einzige wass ich mit vorstellen könnte, ist, das es eien Art Ausnahme durch die zuständige Bahnaufsichtsbehörde gibt, dahingehend das immer eine zweite Person mit auf den Führerstand ist, die im Notfall die Notsignale erkennen kann. Anders wirds wohl nicht gehen.


    Die Sache mit den Parkeisenbahnen wird danichts werden, da gelten die Identischen Richtlinen wie für alle NE-Bahnen. Sollte >lok130< die Bahnärztliche Untersuchung dafür bestehen, dann hätte er damit die Möglich, auch auf ESBO und EBO Strecken bei jeder NE-Bahn zu fahren. von der Tauglichkeitsuntersuchung gibts für die PEs da keine "Extrawurst"
    (außer in Gera und Görlitz habe die anderen PEs ja auch alle mindestenns ein Lichtignal)


    Du musst ja auch bedenken, dass man nicht nur alleine auf (bzw. In :-)) der Lok ist, sondern dass auch noch Menschen in den Wagen sind, die da auch wohlbehalten wieder aussteigen möchten. Mit den Auto ist das nur bedingt zu vergleichen. Bei einer Straßenverkehrsampel weis man ja, dass oben immer/meistens das "Rolicht" ist, und unter das "Grünlicht", und wenn man durch eine Polizeikelle an den Straßenrand gewunken wird, ists ja egal ob die Kelle rot oder grün ist. (wenn der Polizist zum anhalten winkt, ist immer an halten angesagt :-)). Bei der Eisenbahn ist komlizierter, da gibts an den Signalen ja nicht nur Grün und Rot, da gibts auch noch Gelb und Weiß.

    und da ist das verwechseln von Grün und Rot (bzw. Rot und Gelb) in allgemeinen nicht gut :-/ :mad: sowas macht man nur einmal, dann ist. (dann ist im besten Fall der Eisenbahnfahrzeugfüherschein weg, und in Schlechtesten Fall ... :frust: )

    Gruß
    Parkeisenbahnamt

    Auch eine kleine Eisenbahn ist eine Eisenbahn.

  • Es ist doch ein offenes Geheimnis und vor kurzen stand ich glaub in der "Welt am Sonntag" ein sehr treffender(!!!) Artikel dazu: "Geisterfahrer auf Schienen"..., sagt doch schon alles.

    Mittlerweile hat bei einigen Eisenbahnunternehmen (nicht alle!!!, also bitte kein Geschrei!) auch der Dumpinglohnsektor Einzug gehalten. Umsonst bestreikt die GDL nicht hartnäckig einige Bahnen!

    Und wer weiß, was speziel das angesprochene Thema anbelangt, wie Ärzte, die die Tauglichkeit feststellen überhaupt selbst geeignet sind..., oder gar manipuliert werden.
    Aber es ist schon erschreckend, heute kann doch fast jeder Depp Lokführer werden. Hauptsache große Klappe. Alles mit dem Mundwerk können, weil mal irgendwo gehöhrt, gelesen, aufgeschnappt...nur wenn`s drauf ankommt...!

    Oh je!

    josy95

  • Mein lieber josy95,

    behalte mal Deine Vermutungen und Halbwahrheiten, die Du "glaube ich irgendwo" gehört habe lieber für Dich und beleidige hier nicht einen ganzen Berufsstand!

    Sicherlich gibt es Defizite bei einigen Privatbahnen, schwarze Schafe gibt es überall, aber die allgemeine Aussage:

    Zitat


    Aber es ist schon erschreckend, heute kann doch fast jeder Depp Lokführer werden. Hauptsache große Klappe. Alles mit dem Mundwerk können, weil mal irgendwo gehöhrt, gelesen, aufgeschnappt...nur wenn`s drauf ankommt...!

    ... ist die absolute Frechheit!

    Ich zum Beispiel muß meine fachliche Eignung jährlich bei einer Simulatorfahrt unter Beweis stellen, wo alle möglichen Sonderfälle und Störungen eingespielt werden. Wenn da ein sicherheitsrelevanter Fehler passiert, bist Du erst mal weg vom Führerstand! Ich sehe das Ganze sportlich, schließlich muß ich ja nur das tun, was ich im Dienst auch mache! Bis jetzt gab es noch nie Probleme. Dazu kommen praktische Überwachungsfahrt und CBT mit anschließender Kontrolle. Ich hab da nichts dagegen und finde es durchaus der Verantwortung angemessen!
    (Wir werden Dich mal jedes Jahr zur Führerscheinprüfung fürs Auto schicken, was hälst Du davon! Ein Fehler und Du bist ein Jahr Fußgänger!)

    Genauso schlimm ist Deine Unterstellung, das man bei den Untersuchungen manipuliert, wo sind die Beweise!

    Da kommt man gerade vom Dienst nach Hause und muß solchen Unfug lesen, gräßlich.

    So, nun mal zum eigentlichen Thema:

    @ lok130: Leider wirst Du keine Chance haben, bei einer Rot-Schwäche dürfte absolut das "Aus" sicher sein. Der von Weber,Th, genannte Koll. hat nur eine minimale Grün-Schwäche, 0,2 des erforderlichen Wertes weniger und bekommt vom DBGS deshalb schon nicht die erforderliche Tauglichkeitsklasse. Wenn Du aber auch noch eine Rot-Schwäche hast, dann hilft da wohl eher nichts mehr, leider. U.U. geht es wirklich nur bei Bahnen, die keinerlei Farbsignale haben, wie z.B. die POLLO-Museumsbahn. Früher gab es ja beim Pollo auch Formsignale und in Pritzwalk auch Lichtsignale, aber das ist lange vorbei!

    @ Weber, Th.: Hallo Thomas, ich glaube, Du begehst da einen Denkfehler, wieso Lichtsignale ? HAUPTSIGNALE sollte wohl zutreffender sein, denn die Nachtzeichen der Formhauptsignale sind ja genauso sicherheitsrelevant! Nach dem Motto:

    Was zeigt die Laterne im Nebel am Formsignal denn nun? Wer da nicht eindeutig zwischen ROT und GRÜN unterscheiden kann, der kann nun mal leider keine Lokomotive auf solchen Strecken eigenverantwortlich führen.

    Beim MOLLI gibt es Formsignale, also auch farbige Nachtzeichen, wie es bei der RÜBB z.Z. ist weis ich auch nicht.

    @ Parkeisenbahnamt: Mit dem Nothaltesignal, sprich Kreissignal hast Du nicht Recht: Das gilt immer, auch, wenn es mit einer weißen Laterne oder irgend einem leuchtenden Gegenstand gegeben wird, siehe gültiges Signalbuch! Also muß man da nicht zwischen Rot und Weiß oder was auch immer unterscheiden können! Auch eine im Kreis geschwungene Fackel würde HALT bedeuten. Ist aber im Zeitalter des Zugfunks mit Nothaltauftrag wohl nicht mehr so sehr aktuell, aber trotzden gültig! Z.B. bei Schmalspurbahnen ohne Zugfunk!

    Es grüßt: Der Wurzener! :lies: :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Der Wurzener (9. September 2011 um 02:57)