Moinsen,
217 055 - das ist ja sachlich auch richtig, es kommt eben auf die Art des Verkehrsvertrages an - muß das EVU die Fahrgeldeinnahmen an den Besteller zu 100 % weitergeben oder darf das EVU diese behalten. Ich wollte das nur nicht noch komplizierter machen. Auch kenne ich nicht alle Verkehrsverträge, wäre ja noch schöner - da sieht doch eh keiner mehr durch.
Mal so ein aktuelles Bsp..: Die DBG hat angekündigt, auf Grund der Kürzungen keine Ferienfahrten mehr anzubieten. Hat die DBG dies alles aus eigener Tasche bezahlt, obwohl MDV-Fahrkarten anzeptiert wurden? Ich kenne die Besetzung der Züge, weil ich wohne ja vor Ort. Auch kenne ich den Verkehrsvertrag nicht und werde Besserung geloben und versuchen alle Schmalspurbahn betreffenden Verkehrsverträge zu organisieren und auszuwerten.
Wie singt BAP so schön " Fortsetzung folgt... "
Der Saarsachse