Die Strecke gehört jedoch mittlerweile zu über 80 % dem Club U44. Daher würde es wohl jedenfalls ein langwieriges und mühsames Enteignungsverfahren brauchen, ...
Das ist doch völliger Quatsch! Die Betriebsführung und somit auch die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand der Anlagen ging von den StLB auf den Verein über. Nicht mehr und nicht weniger. Das läßt sich einfach privatrechtlich regeln. Aber Liegenschaften und Immobilien wechselten nie den Eigentümer, dafür hätte es eines notariellen Vertrages, zahlloser Änderungen im Grundbuch sowie die Überweisung immenser Kaufpreise, Notarskosten und Grunderwerbsteuern bedurft. Das alles hätte der Verein nie und nimmer aufbringen können, er ist ja kein Multimillionär. So ist z.B. das Aufnahmsgebäude von Birkfeld lediglich an den Verein verpachtet, aber er ist keineswegs Hauseigentümer, sondern nur für den ordnungsgemäßen Unterhalt zuständig, so wie man es von einem Mieter eben erwarten kann. Interessant wäre die Frage: Wer ist nun Grundeigentümer? Etwa noch die StLB? Welche Lasten stehen überdies im Grundbuch? Dürfen die StLB bei einer Streckenstillegung die Parzellen einfach mirnichtsdirnichts verkaufen und sich das Geld einstecken? Oder halten dann die Erben der annodazumal enteigneten Voreigentümer die Hand auf?