Hallo zusammen
Für mich entscheidend ist das Abnahmedatum der Inbetriebnahme der Lok. Ab diesem Datum erhält sie Fristen, bauliche Änderungen etc. Genau dieses Datum steht auch auf der Zulassung als Erstinbetriebnahme, die die Aufsichtsbehörde ausfüllt. Dies ist das Baujahr und in den Betriebsbücher dokumentiert.
Schön, dass es noch vom 621 solche Aufnahmen gibt.
Viele Grüße vom Schmalspuragenten