Genau richtig - die Stadt Braunlage und das Land Niedersachsen sind hier am Zuge - wollen sie den Anschluß, dann müssen sie auch die Finanzierung sicherstellen.
Jetzt habe ich doch mal eine eher theoretische Frage. Angenommen, das Land Niedersachsen sagt ja zum Neubau. Da man aber keinen Streit mit den östlichen Ländern will, gründet man gleich noch eine eigene Bahngesellschaft mit dazu - nennen wir sie mal Schöne-Harz-Eisenbahn (SHE). Müßte die HSB dann den fremden Verkehr auf ihren Netz zulassen, so wie die DB heute private EVUs auf ihren Netz fahren lassen muss? Oder hat die HSB da einen Sonderstatus?
Ja, theoretisch müsste sie in diesem Fall den Anschluss an ihr Netz zulassen und dem fremden EVU Netzzugang gewährleisten.
Hallo Falkomator,
wie kommst Du denn zu dieser Annahme? Zugegebenermaßen ist die Umsetzung der europäischen Eisenbahnpakte im deutschen Recht sehr unübersichtlich. Aber m.W. hat der deutsche Gesetzgeber die Schmalspurbahnen (korrekt: "nicht regelspurige Eisenbahnen") von einer Vielzahl der europarechtlichen Verpflichtungen ausgenommen.
Eindeutig ist m.E. § 2a Abs. 1 Ziffer 1 ERegG: "Nicht anzuwenden sind für Betreiber der Schienenwege von nicht regelspurigen Eisenbahnen das Kapitel 3" - und Kapitel 3 regelt die Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr. Die HSB muss also kein Trassenpreissystem usw. aufstellen. Das heißt für mich auch, es gäbe gar keine Abrechnungsgrundlage für "Open Access"-Verkehre der von Tilo fiktiv ins Spiel gebrachten "SHE". Von daher sehe ich nicht, dass die HSB anderen EVU den Zugang zu ihrem Netz gewähren müsse.
Grüße
Julian