Hallo Holger,
dann lies noch einmal genauer!
Im Signalbuch der DR Ausgabe 1971 steht folgendes:
"§ 1 Allgemeine Bestimmungen für die Signale
...
10. Lichthauptsignale, Lichtsignale der Berliner S-Bahn und Lichtsperrsignale sind durch Mastschilder gekennzeichnet.
...
15. Die Maste der Formhauptsignale sind zur besseren Erkennbarkeit rot-weiß gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung hat keine fahrdienstliche Bedeutung... "
und das kann durch ein Blech am Signalmast, ein Mastblech, erfolgen.
Die Mastschilder der Lichthauptsignale haben aber sehr wohl eine fahrdienstliche Bedeutung, regeln sie doch, unter welchen Bedingungen ich als Lokomotivführer an einem Halt zeigenden oder ein zweifelhaftes Signalbild zeigenden Lichthaupt- oder Lichtsperrsignal vorbeifahren darf.
Wenn Du Dir die Zeichnungen im Signalbuch anschaust, wirst Du feststellen das sich das Mastschild am Lichthauptsignal in weiß-rot-weißer Ausführung präsentiert. Die Skizze des Formhauptsignals zeigt dagegen mit einer rot-weiß-roten bzw. einer rot-weiß-rot-weiß-roten Kennzeichnung kein Mastschild im Sinne des Signalbuches,
Ich möchte nicht der Oberlehrer sein - nix für ungut -
aber für die Betriebseisenbahner ist das Lernstoff der 1. Stunde gewesen.
Viele Grüße,
Thorsten