Hallo,
eine reine Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit ist noch keine erhebliche Veränderung der Bahnanlage, solange die Lage der Trasse nicht verändert werden muss und die Streckenkategorie sich nicht ändert, bei einer Elektrifizierung würde es schon anders aussehen. Ansonsten wären ja die heute schon im ÖPNV betrieben Streckenteile der NEB mit Lärmschutzwänden zugemauert, hier sind in den letzten Jahren auch sukzessive die Geschwindigkeit auf bis zu 80 km/h erhöht worden.
Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss in Wilhelmsruh sieht erstmal nur die Rampe bis neben den S-Bahnhof mit einem einzelnen Gleis und Bahnsteig vor, die weitere Anbindung in Richtung Gesundbrunnen muss extra genehmigt werden.