Eine Frau wollte eine dreistündige Reise durch den verschneiten Harz machen und landete in einem "unbeheizten" HSB-Triebwagen ohne Klo. Das Drama nimmt seinen Lauf und gipfelt in einem Leserbrief an die örtliche Lokalzeitung:
Gut: Jeder normaler Mensch, den schon am Ausgangspunkt der Reise die Blase drängte, wäre gleich aufs Klo gegangen. Oder hätte später den Triebfahrzeugführer um Rat gefragt. Jeder normale Mensch hätte das Örtchen in Drei Annen Hohne aufgesucht oder jenes in Eisfelder Talmühle. Das mag aber nicht gegangen sein: Vielleicht war die Frau inzwischen am Sitz festgefroren? Es war also der "Horror!" Darunter ging es offenbar nicht.
Zugestehen muss man aber auch, dass die Erläuterungen des HSB-Sprechers optimierungsbedürftig sind. Man kann, denke ich, schon erwarten, dass das Verkaufspersonal über die Fahrzeugausstattung auch bei kurzfristigen Änderungen informiert ist oder dahingehdende Äußerungen unter einen Vorbehalt stellt. Und wenn die Heizung etwas Zeit braucht, um in die Gänge zu kommen, dann muss man sie eben früher anstellen. Deshalb sähe es in einem Schmerzensgeldprozess für die HSB schlecht aus. Wäre ich der Richter würde ich aber vermutlich den Anspruch der "Geschädigten" wegen Mitverschuldens um die Hälfte kürzen.
GL