Betrieb der Müglitztalbahn

  • Hallo 217 055,

    wenn ein Lokführer befürchten muss, dass er durch Ein- oder Weiterfahrt auf einem Gleis das Fahrzeug beschädigt, dann ist er sicher von seinem EVU dazu angehalten, dies nicht zu tun. Ich stütze mich bei meiner Aussage zu diesem Verhalten auf eine mir persönlich bekannte Situation einer Lokführerin eines kleinen, aber in Fachkreisen gut bekannten EVUs, die sich geweigert hat, ihre Lok auf einem Gleis der DB Netz abzustellen, in dem das notwendige Lichtraumprofil durch Vegetation nicht vorhanden war und sie daher eine Beschädigung des Fahrzeuges befürchtete.

    Die genaue Situation auf der Müglitztalbahn und den anderen SBS-Strecken kenne ich nicht. Ich habe daher auf die entsprechenden Quellen verwiesen und gebe auch nur wieder, was ich zu diesem Thema gelesen haben. Im übrigen hat die SBS einen Schriftverkehr ihrer Anwälte mit der DB Netz veröffentlicht, so dass wir davon ausgehen können, dass sie dies nicht nur behauptet, sondern tatsächlich mit dieser Begründung den Betrieb eingestellt hat. Die DB Netz wird ihrerseits jetzt sicher beweisen wollen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt. Eine Stellungnahme der DB Netz ist mir dazu nicht bekannt. Der VVO scheint nach dem oben zitierten Zeitungsartikel die Sichtweise der SBS zu teilen.

    Meine Sicht ist mit Sicherheit nicht vollständig. Natürlich sieht die DB Netz die Situation anders als die SBS. Wer recht hat, kann ich und will ich nicht einschätzen. Ist es eigentlich das Eisenbahnbundesamt, dass in so einem Streitfall bewerten muss, ob das EIU seine Verpflichtungen erfüllt?

    Nach meiner Kenntnis findet weiterhin kein Schienenverkehr im Müglitztal statt.

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo,

    in der Tat verwundert es mich, daß die SBS offenbar die zivilrechtliche Auseinandersetzung sucht und die Erbringung der Verkehrsleistungen verweigert, statt, wie es zu erwarten wäre, das EBA als gemäß § 4 Abs. 1 und 6 Nr. 2, § 5 Abs. 1a Nr. 1.a) AEG für die Infrastruktur zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten. Zumindest hätte die SBS mal mitteilen können, ob und wenn nein, warum nicht sie das EBA kontaktiert hat und was ggf. das Ergebnis war.
    Im Übrigen: Wenn wirklich die drei Zusammenstöße mit Bäumen, die halt bei Windstärke 10 umgefallen sind, ausschlaggebend sein sollen, dann wäre das seltsam, denn damit muß man auch auf einer gut gepflegten Infrastruktur rechnen, wie 217 055 schon treffend dargelegt hat.

    Grüße,
    Rolf

  • Ach dann baut die DB die Strecke doch bestimmt gern schmalspurig wieder auf und bestellt für mich noch ein paar VK dazu. Dann ist das Thema Lichtraumprofil auch gegessen. Danke!

    Spaß beiseite: ich gebe Rolf Recht, mit umgefallenen Bäumen muss man doch immer rechnen. Kann es nicht eher sein, dass entweder, wie 217 055 schon schrieb, die Lokomotiven defekt sind, oder, vielleicht noch besser vorstellbar, der übrige Bewuchs noch einmal begutachtet wird?

  • Hallo Eckhard,

    Hallo 217 055,

    wenn ein Lokführer befürchten muss, dass er durch Ein- oder Weiterfahrt auf einem Gleis das Fahrzeug beschädigt, dann ist er sicher von seinem EVU dazu angehalten, dies nicht zu tun. Ich stütze mich bei meiner Aussage zu diesem Verhalten auf eine mir persönlich bekannte Situation einer Lokführerin eines kleinen, aber in Fachkreisen gut bekannten EVUs, die sich geweigert hat, ihre Lok auf einem Gleis der DB Netz abzustellen, in dem das notwendige Lichtraumprofil durch Vegetation nicht vorhanden war und sie daher eine Beschädigung des Fahrzeuges befürchtete.

    bei dem, von dem Du hier schreibst, handelt es sich um Rangierfahrten (Lok abstellen). Dabei fährt man auf Sicht, ist also für das Beachten von Hindernissen verantwortlich und natürlich für die Vermeidung von Gefahren und Beschädigungen. In solchen Fällen greift Dein Beispiel vielleicht.

    Für Zugfahrten gilt das aber nicht. Bei Zugfahrten darf und muß ein Lokführer vom freien und gesicherten Fahrweg ausgehen, zum Halten vor Hindernissen reicht der Bremsweg im Verhältnis zur Sicht nur im besonders günstigen Fall. Deshalb entscheidet eben nicht ein Lokführer, ob er "irgendwo" fahren kann. Ausnahmen sind im Zweifel per Befehl zum Fahren auf Sicht (vom zuständigen Fdl/Zugleiter) angeordnet - oder der Tf erkennt eine Gefahr und paßt seine Fahrweise eigenverantwortlich an. Bei der eigenverantwortlichen Anpassung der Fahrweise geht es in der Regel um Vermeidung von schweren Folgen, nicht um die absolute Vermeidung jeglicher Gefahr, andernfalls wäre ja wieder Fahren auf Sicht die Folge und damit jeglicher Fahrplan Makulatur.
    Wenn nun ein EVU zur Erkenntnis kommt, daß ein Fahrweg außerhalb von Momentgefahren nicht ohne besondere Gefahr oder Beschädigungen am Fahrzeug zu befahren ist, dann trifft die Entscheidung über das "Nicht-Fahren" nun ganz bestimmt nicht ein Lokführer. Lokführer werden gegenüber ihren Vorgesetzten bzw. ihrer Betriebsleitung ggf. aber die notwendigen Hinweise geben.

    Hallo,

    in der Tat verwundert es mich, daß die SBS offenbar die zivilrechtliche Auseinandersetzung sucht und die Erbringung der Verkehrsleistungen verweigert, ...


    Im Übrigen: Wenn wirklich die drei Zusammenstöße mit Bäumen, die halt bei Windstärke 10 umgefallen sind, ausschlaggebend sein sollen, dann wäre das seltsam, denn damit muß man auch auf einer gut gepflegten Infrastruktur rechnen, wie 217 055 schon treffend dargelegt hat.

    Grüße,
    Rolf

    Ohne einen Beweis dafür zu haben, gehe ich davon aus, daß eher die dargelegte zivilrechtliche Auseinandersetzung der SBS Untermauerung braucht und neben dem Verdacht auf beschädigte Fahrzeuge dort die Gründe für die Einstellung des Verkehrs im Müglitztal zu suchen sind. Deshalb auch meine Formulierung über die Pressemitteilung als Nebelkerze. Weitere Unterstellungen gegenüber der SBS erspare ich mir lieber, aber die Entlarvung von Vorwänden halte ich für zu wichtig, um darüber zu schweigen.
    Nebenbei: alle Kollisionen vom 9.01.2018 lagen nach dem Bericht in der Sächsischen Zeitung zwischen Geising und Altenberg, wo ein Sturm auch besonders gut wüten kann. Verspätungen von bis zu 90 Minuten lassen die Erkenntnis zu, daß es keine Schäden an Fahrzeugen mit Folge der sofortigen Betriebsuntüchtigkeit der Fahrzeuge gab. Wenn man also entscheidet, aus genau diesem Grund (den Kollisionen mit Bäumen) den Verkehr dort einzustellen, fehlt der Anlaß auch für den Abschnitt Heidenau - Glashütte!


    Freundliche Grüße
    217 055

    Gruuß

    217 055

  • Moinsen,

    leider finde ich es bei DSO oder eineren anderen Internetseite nicht mehr. Es gab im August 2017 schon eine anwältliche Aufforderung an DB Netz frei zu schneiden. Ich gehe davon aus das dies nicht der einzigste Kontakt war und somit verstehe ich die Reaktion der SBS sehr gut!!!

    Der Saarsachse

    IV K - Fan

  • Hallo,

    zwischen dem möglicherweise im Vordergrund stehenden Interesse der SBS-Geschäftsführung an einer Eskalation der Situation zur Erreichung bestimmter Ziele und dem nun als Anlaß genommenen Sachverhalt gibt es aber wenig Zusammenhang. Da ist es eher unrelevant, ob man das Anliegen der SBS gut versteht oder nicht. Ich verstehe das Anliegen auch gut, halte das Vorgehen aber für völlig unangemessen.

    Hier erstmal noch die Mitteilung der SBS selbst dazu:
    https://staedtebahn-sachsen.de/news/

    Daraus einige Auszüge:
    Die vertretende Rechtsanwaltskanzlei der Städtebahn Sachsen GmbH, Bach I Dr. Krebs I Zahn I Valdfogl – Aschaffenburg, empfiehlt Sewerin und deren Team diesen Schritt, da die bisherigen Aufforderungen an die DB Netz AG, nachhaltig für die Sicherheit des Schienenverkehrs Sorge zu tragen und damit Gefahren für Leib und Leben der Passagiere abzuwenden, selbst beim Vorstand der DB Netz AG in Frankfurt ungehört blieben.

    Hieraus geht klar hervor, daß es ein schon länger laufender Prozeß ist, der hier den Anlaß gibt. Da geht es höchstens in geringem Umfang um den 9. Januar. (Auf das Sturmereignis brauche ich wegen der vorstehenden Beiträge nicht mehr extra hinzuweisen.)

    Weshalb der Vorgang bedenklich ist, steht darunter ziemlich deutlich. Ich habe mich 1997 und 1998 selbst für den Weiterbetrieb der Eisenbahn im Müglitztal engagiert und halte auch vor diesem Hintergrund das Vorgehen für sehr bedenklich.
    Wir haben heute die DB Netz AG aufgefordert, unverzüglich einen Maßnahmenplan vorzulegen und uns mitzuteilen bis wann die Sicherheit der Strecke nach Altenberg wieder hergestellt wird, damit unsere Züge gefahrlos fahren können“ so Torsten Sewerin. Der aktuelle Zustand auf der Strecke kann nicht hingenommen werden: „Ich erwarte eine verbindliche Aussage und einen umfänglichen Vegetationsrückschnitt nach Richtlinien und DIN Vorgaben auf unseren Strecken“ erklärt Torsten Sewerin.Wann der Zugverkehr nach Altenberg wieder zum Rollen kommt, ist ungewiss. Dies hängt maßgeblich davon ab, wann die DB Netz AG den sicheren Zustand der Strecke wieder hergestellt hat und dies erklärt.
    Da steht wörtlich, daß eine Wiederaufnahme des Verkehrs seitens der SBS erst dann denkbar ist, wenn DB Netz ... gemacht und erklärt hat. 38 Kilometer Strecke von Vegetation zu befreien ist eher eine Aufgabe von Monaten (oder noch viel länger) als Wochen. Die Forderung einer Erklärung über ein gefahrloses Befahren ist ein weiteres Detail, worauf sich DB Netz möglicherweise nie einlassen wird (was genau ist denn nun gefahrlos?). Durch diese Sätze ist eine auch lang andauernde oder dauerhafte Einstellung des Zugverkehrs verbal so vorbereitet, daß dies immer begründbar bleibt - wenn nicht andere Akteure dafür sorgen, daß es so nicht wird. Andernfalls würde nur noch entschieden, wer den schwarzen Peter hat - und nicht mehr, ob dort jemals wieder Verkehr stattfindet.

    Seitens der SBS hat man nun eine Situation geschaffen, aus der man gesichtswahrend eher nicht wieder herauskommt. Außerdem ist es auch wirtschaftlich bedenklich, weil die Bestellerentgelte an die SBS möglicherweise für das ganze Jahr 2018 entfallen und nur noch die "Ersatzbus-Bestandteile" übrig bleiben. Will man die Infrastrukturkosten sparen, muß man die Trassen abbestellen, dadurch ist aber auch keine kurzfristige Wiederaufnahme des Verkehrs möglich (ohne Trassenanmeldung wird DB Netz seine Dienstposten bald nicht mehr besetzen). Wenn DB Netz aber keine Einnahmen mehr hat, hat man wahrscheinlich noch weniger Interesse, dort tätig zu werden. Die SBS hingegen muß ihre Personale weiter bezahlen, die Fahrzeuge sicher auch weiter vorhalten bzw. trotzdem reparieren. Ich kann in dem Vorgehen jedenfalls keine angemessene Maßnahme sehen! Mehr Sinn ergibt das, wenn man sowieso zu wenig Personal hat, zu wenig einsatzfähige Fahrzeuge und diese Mängel hinter dem anderen Thema verstecken kann. Nur dann würde das ganze einigermaßen nachvollziehbar, wenn auch trotzdem irgendwie link (aber heutzutage durchaus üblich). Aber genau dann ist es für das weitere Bestehen der Müglitztalbahn als genutztem Verkehrsweg noch bedenklicher.

    Alle meine Aussagen entstammen allgemeinen Überlegungen, unterlegt mit Fachkenntnissen aus solchen Bereichen, aber keinen konkreten Kenntnissen über die Verhältnisse bei der SBS. Das sei hier noch einmal besonders erwähnt.


    Freundliche Grüße
    217 055

    Gruuß

    217 055

  • Moinsen,

    ich sehe das anders - DB Netz muß erst mal eine richtig vor den Kopf kriegen, damit die mal überhaupt reagieren.
    Weißt Du wieviele Meldekarten ich als Tf schon im Leben geschrieben hab, mit Beweisfotos hinterlegt und passiert ist nix.
    Das schlimme ist doch, DB Netz weiß seit Sommer 2017 von den Zuständen - da hätte man mal was machen können.
    Vielleicht geht es nicht anders....

    Der Saarsachse

    IV K - Fan

  • Wie einige Vorredner bereits schrieben:

    Die SBS hat ein massives Problem mit der Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Personal. Regelmäßig findet daher SEV z.B. zwischen Neustadt und Sebnitz statt.

    Dazu sei erwähnt, dass Gründe dafür z.B. im fehlenden Tarifvertrag und den daraus resultierenden schlechteren Arbeitsbedingungen und der Fahrzeugbemessung liegen. Man hat für den normalen Betrieb im Prinzip jetzt schon mindestens einen Desiro zu wenig, dazu kommen im Moment die anstehenden Hauptuntersuchungen.

    Man hat einfach sehr eng kalkuliert und kommt jetzt nicht mehr hin. Auch DB Regio ist seinerzeit nach Sturmereignissen schon gegen Bäume gefahren, ohne den Betrieb einzustellen. So eine Gebirgsstrecke kann man u.U. auch nicht immer exakt nach abstrakten Regelwerken instandhalten. Man kann natürlich vordern, Steilhänge am Gleis abzuholzen, aber man darf sich dann bitte auch nicht wundern, nach dem nächsten Unwetter dann in Schlamm- oder Gerölllawinen zu fahren.

    Insgesamt hat man den Eindruck, dass man bei der SBS mit den von vornherein zu knappen Resourcen nicht mehr hinkommt. Die Fahrzeuge sind siffig und heruntergekommen; Türen, Schiebetritte, Toiletten funktionieren oft nicht, Außenhülle und das Sammelsorium verschiedenster Sitzpolster ist abgeranzt. Der VVO sponsert jetzt eine Auffrischung durch bestellte Vollwerbung etc, damit sich überhaupt etwas tut.

    Hauptsache in der Ausschreibung konnte man mit schön (zu) billig seriöse Bieter ausstechen. Das Resultat sind weggefallene tarifgebundene Arbeitsplätze und weniger Arbeitsplätze (warum wundert man sich in der Politik eigentlich ständig, weshalb die Kaufkraft abnimmt?) sowie gelackmeierte Fahrgäste, die relativ schnell hinter die Fassade der "neuen freundlichen Bahn" schauen durften. Schaut man sich da die Facebookseite der SBS an, ist eigentlich alles gesagt.

    Ich hoffe nur, dass die SBS nicht zum Totengräber der Müglitztalbahn wird, egal ob durch Dummheit oder bewusstes Kalkül.

  • Hallo,
    wollte mich nicht einmischen. Aber pauschal alles auf die DBAG -Netz ohne Fachwissen, welches ich auch nicht habe, zu schieben halte ich für unklug. Wem gehören de angrenzende Grundstücke, wie weit darf ein Baum vom Gleis weg stehen, alles das wir wohl leider ein Gericht klären. Eines wird aber immer ein Problem bleiben. Die DB Netz bekommt eine Betrag für die Trasseninstandsetzung, der vom Staat festgelegt wird, und muß damit jegliche Reparatur und Pflegemaßnahmen durchführen. Sie muß mit dem Geld auskommen, egal wie und möglichst noch Gewinn abführen. Gegen zu hohe Trassenpreise hat die Sächsische Städtebahn auch schon erfolgreich prozessiert.
    https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4dtebahn_Management

    VG Tobi