Glück Auf,
"hinter den Kulissen" kam es heute zu einer interessanten Diskussion bezüglich des Signals Hp 2 bzw. Hf 2 bei den sächsischen Schmalspurbahnen. Da dieses Thema sicherlich einen größeren Personenkreis interessiert, habe ich einmal diverse Fakten zusammengestellt, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Landläufig denkt man ja bei den beiden Flügeln des Formsignals an "Fahrt mit 40 km/h". Dies passt bei unseren Schmalspurbahnen mit ihren Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h ja offensichtlich nicht zusammen.
Betrachten wir zunächst den Signalbegriff Hp 2/Hf 2 in den verschiedenen Epochen anhand des Bf Thum:
Eisenbahn-Signalordnung 1907 (gültig von 1907-1935):
Damit war für den Lokführer klar, wenn er von Ehrenfriedersdorf kommend am Einfahrsignal "1/2" (später Signal A) das Signal 8b wahrnahm, ging es über den abzweigenden Strang der Weiche 2 nach Gleis 2.
Signalbuch 1935 (gültig von 1935-1958) (und prinzipiell auch Signalbuch 1958 als Hf 2 (1959-1971):
Nun wusste der Thumer Lokführer natürlich, dass auf seiner Strecke nur max. 30 km/h zugelassen waren. Die besondere Anordnung war in diesem Falle der AzFV Teil I (Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch), die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) oder auch ganz einfach der Buchfahrplan.
Die genannten Signale Fw 101 und Lf 1 kommen für unseren Fall nicht in Betracht.
Mir liegen drei AzFV-Ausgaben vor, nämlich von 1939, 1956 und 1961. In der Ausgabe 1939 enthält der II. Teil , Abschnitt 24 Stellen, wo ein mehrflügliges Signal eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung als 40 km/h anzeigt für alle Schmalspurbahnen der Rbd Dresden keinen Eintrag! In der AzFV-Ausgabe 1956 wird in der Spalte 13 des AzFV Andere Geschwindigkeitsbeschränkungen als 40 km/h auf Signal Hp 2 in Bezug auf die 40 km/h nicht einmal zwischen Vollspur- und Schmalspurbahnen unterschieden. Auch hier gibt es keine Einträge. Daher ist davon auszugehen, das zumindest in den 30er bis Ende der 50er Jahre die Geschwindigkeitsbeschränkung entweder im Fahrplan oder in der SbV stand. Leider habe ich keine entsprechende SbV der Rbd Dresden zur Hand. Wer mir bzw. uns allen damit weiterhelfen könnte, kann sich gerne hier oder bei mir selbst melden.
Erst in der Ausgabe 1961 des AzFV lautet der Eintrag in Spalte 13 bei den Schmalspurbahnen hingegen:
Damit ist nun klar, dass die Geschwindigkeit bei Signal Hp/Hf 2 auf Schmalspurbahnen 15 km/h betrug.
Ein Eintrag in den Vorbemerkungen zum Buchfahrplan Teil B, Abs. 2 f) unterstreicht Dies auch nocheinmal deutlich:
Schwieriger wird es dann im Signalbuch 1971:
Nun wird AzFV und der Fahrplan überhaupt nicht mehr erwähnt. Eine abweichende Geschwindigkeit konnte nur durch das Signal Zs 5 (Geschwindigkeitsanzeiger) signalisiert werden, welches es jedoch nur für 60 km/h gab und daher für die Bimmelbahnen nicht relevant war. Allerdings taucht in den Vorbemerkungen zum Buchfahrplan Teil B Abs. 1f) ab 1971 nun folgender Spruch auf:
Das ist sehr verwirrend, nicht wahr? Eigentlich wären mit diesem Spruch alle Signale Hf 2 bei den Schmalspurbahnen obsolet geworden. Wir wissen aber, dass die 2. Flügel meist nicht abgebaut worden sind. Warum dies unterlassen wurde ist mir nicht bekannt. Vermutlich wollte man im Hinblick auf die ohnehin meist anstehenden Stilllegungen der Strecken in den 70ern nicht mehr umfangreiche sicherungstechnische Veränderungen in den Bahnhöfen vornehmen (auch damals war sowas nicht "einfach so" möglich, dies zog einen beachtlichen "Rattenschwanz" hinter sich her (Pläne ändern, Stellwerke anpassen, Genehmigung beim Ministerium für Verkehrswesen/Reichsbahndirektion, Abnahmeprüfung usw... .)).
Man verließ sich nach 1971 offenbar auf die Streckenkenntnis der Lokführer und kehrte still und heimlich wieder zum Signal 8b zurück;-)
Kurz und gut: Signal Hp/Hf 2 auf Schmalspurbahnen: 15 km/h.